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   BSG, 29.08.1980 - 8a RU 72/79   

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BSG, 29.08.1980 - 8a RU 72/79 (https://dejure.org/1980,4475)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1980 - 8a RU 72/79 (https://dejure.org/1980,4475)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1980 - 8a RU 72/79 (https://dejure.org/1980,4475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Atemwegserkrankung - Entschädigungsleistung - Hinterbliebene - Schädigende Beschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 187
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.10.1959 - 2 RU 5/58
    Auszug aus BSG, 29.08.1980 - 8a RU 72/79
    Die Leistungspflicht der Beklagten kann schließlich nicht mit der Begründung verneint werden, der durch die einschränkende Fassung der Nr. 4301 zum Ausdruck gekommene gesetzgeberische Wille stehe ihr entgegen° Das Erfordernis der "Aufgabe der beruflichen Beschäftigung oder Jeder Erwerbsarbeit" oder der Unterlassung aller gesundheitsschädigenden Tätigkeiten hat zwar ua den Zweck, zu verhindern, daß der Versicherte trotz seiner Erkrankung auf dem gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatz weiterarbeitet, sich hierdurch die Krankheit weiter verschlimmert und eine erhöhte Entschädigung3pflicht des Unfallversicherungsträgers eintritt (BSGE 10, 286.290; BSGSozR 2200 5 551 Nr. 10; BSGSozR 5677 Anl. 1 Nr A6 Nr. 8).

    Ob in Fällen der vorliegenden Art eine Entschädigungspflicht der Beklagten in entsprechender Anwendung der 55 63 ff SGB 1, die am 1. Januar 1976 in Kraft getreten sind (Art II 5 23 SGB 1), und für die Zeit davor des 5 624 RVO verhindert werden kann, muß offenbleiben (ebenso wie bereits in BSGE 10, 286, 290 zur Anwendbarkeit des damals geltenden 5 606 RVG), denn die Voraussetzungen dieser Bestimmungen sind nicht erfüllt.

  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 54/79

    Hauterkrankung - Berufskrankheit - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 29.08.1980 - 8a RU 72/79
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 26° Juni 1980 - 8a RU 54/79 - wie in seiner bisherigen Rechtsprechung dazu, ob eine Berufskrankheit zur Aufgabe der beruflichen Beschäftigung oder jeder Erwerbsarbeit gezwungen hat, ausgesprochen, daß der Arbeitsplatz tatsächlich aufgegeben worden sein muß und dies ursächlich auf die Krankheit zurückzuführen ist.
  • BSG, 30.06.1970 - 2 RU 276/66

    Bäckereiinhaber - Bronchialasthma - Berufsaufgabe - Einstellung der

    Auszug aus BSG, 29.08.1980 - 8a RU 72/79
    haber eines Betriebes nur seine handwerkliche Tätigkeit habe einstellen müssen, aber weiterhin das Unternehmen leite (BSGE 31, 215; BSG SGb 1976, S0 19; anders LSG Baden-Württemberg, Breith.1968" 557).
  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

    Auch der 8. Senat hat in seinem Urteil vom 29. August 1980 ausgeführt (BSGE 50, 187, 189): "Die Fassung: 'Erkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, ...' enthält nicht zwingend subjektive Elemente, die in der Person des Versicherten vorgelegen haben müssen".

    Deshalb haben bisher alle mit der Auslegung des Merkmales der Aufgabe der beruflichen Beschäftigung in den Berufskrankheiten-Verordnungen befaßten Senate des BSG in ständiger Rechtsprechung übereinstimmend entschieden, daß der Zwang zum Berufswechsei bzw zur Aufgabe der Beschäftigung objektiv gegeben sein muß und nicht von den subjektiven Vorstellungen des Versicherten, die berufliche Beschäftigung wegen der Hauterkrankung aufgeben zu müssen, abhängig ist (vgl ua 2. Senat: BSGE 10, 286, 290; 5. Senat: SozR Nr. 4 zur 5. BKVO Anl Nr. 19; 7. Senat: SozR Nr. 2 zur 6. BKVO Anl "6; 8. Senat: BSGE 40, 66, 71; 50, 187, 188; s auch Brackmann aaO S "92d mwN).

    Der 8. Senat hat noch in seinem Urteil vom 29. August 1980 (BSGE 50, 187, 189) ua ausgeführt, der Zwang zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit sei "im Wege einer nachträglichen objektiven Betrachtungsweise festzustellen" (ebenso ua der 5. Senat des BSG SozR Nr A zur 5. BKVO Anl Nr. 19 und der 7. Senat des BSG SozR Nr. 2 zur 6. BKVO Anl H6).

    Er bezeichnet es nach Auffassung des Senats mit Recht als unbillig, einem Versicherten, der an einer berufsbedingten schweren oder wiederholt rückfälligen Krankheit leidet, aber vor Meldung oder der oft langwierigen Feststellung als Berufskrankheit die Beschäftigung wegen einer Kündigung des Arbeitgebers, aus Altersgründen oder aus anderen willensunabhängigen Umständen (s auch BSGE 50, 187) verloren hat, den objektiven Zwang nicht mehr als vorhanden anzusehen und eine Berufskrankheit zu verneinen.

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Erfolgt - wie hier - die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit in einem Zeitraum, während dessen der Erkrankte arbeitsunfähig ist, so tritt die Tätigkeitsaufgabe am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein (BSG SozR Nr. 4 zu § 551 RVO; BSGE 50, 187, 189 = SozR 2200 § 589 Nr. 4; Pöhl BG 2000, 475, 477), hier demnach am 1. März 1991.
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Berufskrankheit -

    Ob der Zwang zum Unterlassen der bisherigen Tätigkeit medizinisch geboten war, dh deren Fortsetzung wegen der schon eingetretenen Gesundheitsstörungen oder der Gefahr der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens der Krankheit aus medizinischer Sicht nicht verantwortet werden konnte, ist im Wege einer nachträglichen objektiven Betrachtungsweise festzustellen (s zB BSG SozR Nr. 4 zu 5. BKVO Anl Nr. 19 und Urteil vom 29. August 1980 - 8a RU 72/79 = Breith 1981, 398; Mehrtens/Perlebach; Die Berufskrankheitenverordnung, Stand Juli 1997, M 5101, Anm 3.1 sowie Keller, aaO, 266, jeweils mwN).

    Erfolgt - wie hier - also die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit in einem Zeitraum, während dessen der Erkrankte arbeitsunfähig ist, so tritt die Tätigkeitsaufgabe am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein (BSG SozR Nr. 4 zu § 551 RVO; BSGE 50, 187, 189 = SozR 2200 § 589 Nr. 4).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - L 6 U 4067/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Beginn - Aufgabe der

    Ob der Zwang zum Unterlassen der bisherigen Tätigkeit medizinisch geboten war, d. h. deren Fortsetzung wegen der schon eingetretenen Gesundheitsstörungen oder der Gefahr der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens der Krankheit aus medizinischer Sicht nicht verantwortet werden konnte, ist aus objektiver Sicht im Sinne einer nachträglichen Betrachtung festzustellen (BSGE 50, 187-190).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 148/06

    Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als

    Insgesamt muss der Versicherte die gesundheitsschädigenden Tätigkeiten (objektiv) durch die Krankheit gezwungen unterlassen haben; die tatsächliche Unterlassung muss (nach den objektiven Schädigungszusammenhängen) wesentlich durch die Krankheit verursacht worden sein (BSG, Urt. v. 29.8. 1980 - 8a RU 72/79 - BSGE 50, 187, 188).
  • LSG Hessen, 17.11.1999 - L 3 U 767/98

    Anspruch auf Übergangsleistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus

    Entscheidend bleibt, dass sie dies wesentlich bedingt durch die BK-Gefahr tat, was der Senat im Wege einer nachträglichen objektiven Betrachtungsweise feststellen musste (ständige Rechtsprechung -- vgl. BSGE 50, 187, 189; 56, 95, 98) und auch feststellen konnte.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 106/05

    Anerkennung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 5101 der BKV

    Auch wenn sie nicht subjektiv wegen des entstandenen Zwanges aufgegeben worden sein muss (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 33/82 - BSGE 56, 94), muss das Ende der Tätigkeit objektiv durch gesundheitlichen Zwang und die tatsächliche Unterlassung wesentlich durch die Krankheit verursacht worden sein (BSG, Urteil vom 29. August 1980 - 8a RU 72/79 - BSGE 50, 187).
  • LSG Bayern, 22.09.2009 - L 17 U 95/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Gefahr iS von § 3 Abs 2 S 1

    Selbst wenn - entgegen der anzustellenden nachträglichen objektiven Betrachtungsweise (vgl. BSG Urteil vom 29.08.1980 - 8a RU 72/79 = SozR 2200 § 589 Nr. 4) - mit der Klägerin davon auszugehen wäre, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 BKV nicht auf den Zeitpunkt der Beschäftigungsaufgabe im Juni 1997, sondern auf den Januar 1992 (Arztbericht des Arztes für Lungen- u. Bronchialheilkunde, Allergologie Dr. F. vom 31.01.1992) abzustellen sei, besteht nach Auffassung und zur Überzeugung des Senats kein Anspruch auf Gewährung von Maßnahmen nach § 3 BKV.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2009 - L 6 U 116/05
    Auch wenn sie nicht subjektiv wegen des entstandenen Zwanges aufgegeben worden sein muss (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 33/82 - BSGE 56, 94), muss das Ende der Tätigkeit objektiv durch gesundheitlichen Zwang und die tatsächliche Unterlassung wesentlich durch die Krankheit verursacht worden sein (BSG, Urteil vom 29. August 1980 - 8a RU 72/79 - BSGE 50, 187).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 6 U 40/07

    Voraussetzungen der Anerkennung einer obstruktiven Atemwegserkrankung als

    Insgesamt muss der Versicherte die gesundheitsschädigenden Tätigkeiten (objektiv) durch die Krankheit gezwungen unterlassen haben; die tatsächliche Unterlassung muss (nach den objektiven Schädigungszusammenhängen) wesentlich durch die Krankheit verursacht worden sein (BSG, Urt. v. 29.8. 1980 - 8a RU 72/79 - BSGE 50, 187, 188).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - L 6 U 40/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2003 - L 9 U 157/01

    Anspruch auf Anerkennung einer Berufskrankheit und Entschädigung; Weitergeltung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 17 U 255/97

    Anerkennung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit; Voraussetzungen für die

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2010 - L 1 U 3207/10
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2010 - L 6 U 160/04

    Zwang zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Voraussetzung der Anerkennung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 127/06
  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2010 - L 1 U 2189/10
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 U 729/09
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