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   LG Itzehoe, 29.04.2005 - 9 (1) S 251/04   

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https://dejure.org/2005,14484
LG Itzehoe, 29.04.2005 - 9 (1) S 251/04 (https://dejure.org/2005,14484)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 29.04.2005 - 9 (1) S 251/04 (https://dejure.org/2005,14484)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 29. April 2005 - 9 (1) S 251/04 (https://dejure.org/2005,14484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Mindestangaben einer formell wirksamen Abrechnung über Nebenkosten aus einem Mietvertrag; Berechnung der Verbrauchskosten für Warmwasser nach § 9 Abs. 2 Heizkostenverordnung (HeizkostenV); Bestehen einer Frist von 3 Monaten für den Vermieter zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 3 § 560 Abs. 2
    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung bei unterschiedlichen Flächenangaben; Nachbesserung von Mängeln der Nebenkostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 539
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 08.10.2001 - 8 U 6267/00

    Wirksamkeit von Vereinbarungen der Mietvertragsparteien im Hinblick auf die

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.04.2005 - 9 (1) S 251/04
    Für die Verteilung der Heizosten wird eine Fläche von 700, 81 qm, für die Verteilung der Warmwassergrundkosten werden 639, 84 qm zugrunde gelegt, ohne dass die Unterschiede erläutert werden (KG, Urteil vom 08.10.2001, GE 2002, 327).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.04.2005 - 9 (1) S 251/04
    Nach den vom Bundesgerichtshof 1981 aufgestellten Grundsätzen (NJW 1982, 573 ) sind folgende Mindestangaben für eine formell wirksame Abrechnung der Nebenkosten erforderlich:.
  • LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06

    Wohnraummiete: Begründungserfordernis für eine Betriebskostenabrechnung mit

    Bedenken begegnet daneben auch die Tatsache, dass überhaupt ohne Erläuterung unterschiedliche Flächen für Heiz- und Warmwasserkosten angenommen werden (vgl. KG, GE 2002, 327, 328; LG Itzehoe, ZMR 2005, 539, 540).
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