Rechtsprechung
LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Betriebliche Altersversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage - Zweckverfehlung - Äquivalenzstörung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 313 Abs. 1 BGB
Betriebliche Altersversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage - Zweckverfehlung - Äquivalenzstörung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der betrieblichen Altersversorgung; Nachträgliche Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einer vertragsimmanenten Risikoübernahme; Sinn einer Gesamtversorgungszusage; Nachträgliche Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt ...
- Judicialis
BGB § 313 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313 Abs. 1
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Gesamtversorgungszusage nur bei krassem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 14.01.2005 - 9 Ca 2801/04
- LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
- BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 212/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96
Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle
Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
Grundsätzlich lässt die Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - und Beschluss vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - HWK-Schipp, Arbeitsrechtskommentar, § 7 BetrAVG Rdn. 48).Die vorliegende Fallgestaltung ist nicht mit dem vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - beurteilten Sachverhalt zu vergleichen.
- BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern
Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
Maßgebend können aber wie bei dem früher anerkannten Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage nur die Verhältnisse bei dem einzelnen Konzernunternehmen sein (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 -). - BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97
Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …
Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
Dabei ergibt sich aus dem Vertrag, dem Vertragszweck und dem anzuwendenden dispositiven Recht, wie die Risikosphären der Parteien gegeneinander abzugrenzen sind (vgl. BGH NJW 2000, 1714, 1716;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 313 Rdn. 15).
- BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse
Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
Grundsätzlich lässt die Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - …und Beschluss vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - HWK-Schipp, Arbeitsrechtskommentar, § 7 BetrAVG Rdn. 48). - BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02
Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage
Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
Gegenteiliges lässt sich nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - herleiten. - BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54
Enteignung einer GmbH
Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
Angesichts dieser vertragsimmanenten Risikoübernahme kann eine nachträgliche Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur dann in Betracht kommen, wenn durch Umstände außerhalb des Einfluss- und Risikobereichs des Schuldners ein so krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht, dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht mehr zumutbar ist (vgl. BGH BB 56, 254;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 313 Rdn. 39).
- BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 212/06
Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Oktober 2005 - 9 (2) Sa 410/05 - wird zurückgewiesen.