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   LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05   

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https://dejure.org/2005,10834
LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05 (https://dejure.org/2005,10834)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05 (https://dejure.org/2005,10834)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 9 (2) Sa 410/05 (https://dejure.org/2005,10834)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage - Zweckverfehlung - Äquivalenzstörung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 313 Abs. 1 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage - Zweckverfehlung - Äquivalenzstörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung; Nachträgliche Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einer vertragsimmanenten Risikoübernahme; Sinn einer Gesamtversorgungszusage; Nachträgliche Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt ...

  • Judicialis

    BGB § 313 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 Abs. 1
    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Gesamtversorgungszusage nur bei krassem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
    Grundsätzlich lässt die Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - und Beschluss vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - HWK-Schipp, Arbeitsrechtskommentar, § 7 BetrAVG Rdn. 48).

    Die vorliegende Fallgestaltung ist nicht mit dem vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - beurteilten Sachverhalt zu vergleichen.

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

    Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
    Maßgebend können aber wie bei dem früher anerkannten Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage nur die Verhältnisse bei dem einzelnen Konzernunternehmen sein (vgl. BAG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 851/98 -).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
    Dabei ergibt sich aus dem Vertrag, dem Vertragszweck und dem anzuwendenden dispositiven Recht, wie die Risikosphären der Parteien gegeneinander abzugrenzen sind (vgl. BGH NJW 2000, 1714, 1716; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 313 Rdn. 15).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

    Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
    Grundsätzlich lässt die Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - und Beschluss vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - HWK-Schipp, Arbeitsrechtskommentar, § 7 BetrAVG Rdn. 48).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
    Gegenteiliges lässt sich nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - herleiten.
  • BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54

    Enteignung einer GmbH

    Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05
    Angesichts dieser vertragsimmanenten Risikoübernahme kann eine nachträgliche Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur dann in Betracht kommen, wenn durch Umstände außerhalb des Einfluss- und Risikobereichs des Schuldners ein so krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht, dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht mehr zumutbar ist (vgl. BGH BB 56, 254; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 313 Rdn. 39).
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 212/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Oktober 2005 - 9 (2) Sa 410/05 - wird zurückgewiesen.
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