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   LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06   

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https://dejure.org/2006,10787
LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06 (https://dejure.org/2006,10787)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06 (https://dejure.org/2006,10787)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 9 (3) Sa 350/06 (https://dejure.org/2006,10787)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und Glauben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 133, 157 BGB, §§ 611, 242 BGB, § 1 Abs. 3 Manteltarifvertrag für das Cockpitpersonal der Deutschen Lufthansa AG (MTV DLH)
    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und Glauben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer hinsichtlich einer Unfalllversicherungen erklärten Teilkündigung ; Voraussetzungen für die Teilkündigung eines Unfall-Versicherungsvertrages; Anforderungen an das Vorliegen einer betrieblichen Übung; ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 611; ; MTV DLH § 1 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Teilkündigung des Arbeitsverhältnisses durch Äußerung einer Rechtsansicht zur beschränkten Fortführung arbeitsvertraglich vereinbarter Versicherungen - Fortführung von Versicherungen aufgrund betrieblicher Übung - treuwidrige Berufung auf Nichteinhaltung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 357/80
    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist jedoch nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. BAG, Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 357/80 -, Urteil vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 -, Urteil vom 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00-, Urteil vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 -).

    Die Nichteinhaltung der Form führt - anders als eine sog. einfache vertragliche Schriftformklausel (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 -) - grundsätzlich zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 125 Satz 1 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 357/80 -).

    Es können aus einer stillschweigend/konkludent erfolgten Gesamtzusage keine weitergehenden Rechte als aus einer ausdrücklichen Verpflichtungserklärung begründet werden (vgl. BAG, Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 357/80 - ).

    Dient sie dem öffentlichen Interesse oder bezweckt sie gar die staatliche Überwachung rechtsgeschäftlicher Vorgänge, so kommt ihrer strikten Beachtung größeres Gewicht zu, als wenn es nur um die beiderseitigen Interessen der Parteien eines Vertrages geht (vgl. BAG, Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 357/80 -, Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 und vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 -).

    Damit verstößt die Beklagte gegen Treu und Glauben (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 357/80 -).

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist jedoch nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. BAG, Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 357/80 -, Urteil vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 -, Urteil vom 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00-, Urteil vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 -).

    Dient sie dem öffentlichen Interesse oder bezweckt sie gar die staatliche Überwachung rechtsgeschäftlicher Vorgänge, so kommt ihrer strikten Beachtung größeres Gewicht zu, als wenn es nur um die beiderseitigen Interessen der Parteien eines Vertrages geht (vgl. BAG, Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 357/80 -, Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 und vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 -).

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist jedoch nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. BAG, Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 357/80 -, Urteil vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 -, Urteil vom 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00-, Urteil vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 -).

    Die Nichteinhaltung der Form führt - anders als eine sog. einfache vertragliche Schriftformklausel (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 -) - grundsätzlich zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 125 Satz 1 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 357/80 -).

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist jedoch nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. BAG, Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 357/80 -, Urteil vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 -, Urteil vom 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00-, Urteil vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 -).

    Eine vorhandene betriebliche Übung begründet eine vertragliche Anspruchsgrundlage und mit Eintritt der weiteren Anspruchsvoraussetzungen die Entstehung des Anspruchs auch für neu eingetretene Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urteil vom 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 -).

  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06
    Allerdings darf sie nicht zu einer Umgehung von zwingenden Kündigungsvorschriften führen (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 -).

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt allerdings noch keine Teilkündigung (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - und vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 -).

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95

    Teilkündigung, ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06
    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt noch keine Teilkündigung (Anschluss an BAG, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 658/95 -).

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt allerdings noch keine Teilkündigung (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - und vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 -).

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92

    Verrechnung einer tariflichen Jahressonderzahlung mit betrieblichen Leistungen -

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06
    Es kann daher dahinstehen, ob ein solcher Eingriff in einzelvertragliche Versicherungsansprüche im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 -).
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 631/80

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06
    Dient sie dem öffentlichen Interesse oder bezweckt sie gar die staatliche Überwachung rechtsgeschäftlicher Vorgänge, so kommt ihrer strikten Beachtung größeres Gewicht zu, als wenn es nur um die beiderseitigen Interessen der Parteien eines Vertrages geht (vgl. BAG, Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 357/80 -, Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 und vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 -).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06
    Die Tarifvertragsparteien können zwar auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften verweisen, nicht aber unter Verzicht auf die ihnen zugewiesene Rechtssetzungsbefugnis auf nicht näher bezeichnete Vertragsgestaltungen verweisen (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 -).
  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (8) Sa 355/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

    Auszug aus LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06
    Ein von der Beklagten im Verfahren 9 (8) Sa 355/06 überreichtes Mailschreiben vom 11. März 2005 (Bl. 104 der genannten Akte) an einen der Kläger spricht dafür, dass sie erst zu diesem Zeitpunkt nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt war, die genannten Versicherungen seien nicht Bestandteil der nach § 7 Abs. 11 Tarifvertrag über Wechsel und Förderung Nr. 2 fortzuführenden Übergangsversorgung und Alterssicherung.
  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 898/06

    Auslegung einer Protokollnotiz

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2006 - 9 (3) Sa 350/06 - wird zurückgewiesen.
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