Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 06.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme des Arbeitgebers im Rahmen dessen Direktionsrechts ; Folgen eines jahrelangen Untätigbleiben des Arbeitnehmers; Verwirkung des Rechts zur gerichtlichen Geltendmachung der Unwirksamkeit der ...
- Judicialis
BAT § 12; ; BGB § 242
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 12; BGB § 242
Zeitnahes Rechtsschutzgesuch gegen Versetzung - Verwirkung bei jahrelanger Untätigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 15.01.2003 - 3 Ca 1044/02
- LAG Nürnberg, 06.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
- LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Das Bundesarbeitsgericht bejaht in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - AP Nr. 62 zu § 611 BGB Direktionsrecht) für die Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen eine Direktionsmaßnahme des Arbeitgebers, durch die dieser in den bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreift, ein gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliches Feststellungsinteresse. - LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04
Anspruch auf Beschäftigung zu ganz bestimmten Arbeitsbedingungen
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Der Arbeitnehmer kann entweder auf Feststellung klagen, er sei zur Befolgung der Weisung nicht verpflichtet oder er sei nur mit bestimmten Tätigkeiten zu beschäftigen (vgl. LAG Nürnberg vom 10.09.2002 - 6(4) Sa 66/01 - LAGE Nr. 29 zu § 611 BGB Direktionsrecht; LAG Hamm vom 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04 - n.v.). - BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
Kassenkraft - Verrichtung von Reinigungstätigkeiten
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Das Bundesarbeitsgericht bejaht in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - AP Nr. 62 zu § 611 BGB Direktionsrecht) für die Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen eine Direktionsmaßnahme des Arbeitgebers, durch die dieser in den bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreift, ein gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliches Feststellungsinteresse. - BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59
Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 06.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Für diese Feststellungsklagen gilt die Klagefrist des § 4 KSchG weder unmittelbar noch entsprechend, da der Arbeitgeber keine (Änderungs-) Kündigung ausgesprochen hat, um in den Bestand des Arbeitsverhältnisses einzugreifen (so BAG vom 20.01.1960 - 4 AZR 267/59 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 12 BAT, 242 BGB
Versetzung - Direktionsrecht - Unwirksamkeit - Geltendmachung - Verwirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Leitsatz)
Versetzung, Direktionsrecht, Verwirkung
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 15.01.2003 - 3 Ca 1044/02
- LAG Nürnberg, 06.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
- LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Papierfundstellen
- NZA 2006, 344 (Ls.)
- NZA-RR 2006, 162
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00
Kassenkraft - Verrichtung von Reinigungstätigkeiten
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Das Bundesarbeitsgericht bejaht in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - AP Nr. 62 zu § 611 BGB Direktionsrecht) für die Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen eine Direktionsmaßnahme des Arbeitgebers, durch die dieser in den bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreift, ein gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliches Feststellungsinteresse. - LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04
Anspruch auf Beschäftigung zu ganz bestimmten Arbeitsbedingungen
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Der Arbeitnehmer kann entweder auf Feststellung klagen, er sei zur Befolgung der Weisung nicht verpflichtet oder er sei nur mit bestimmten Tätigkeiten zu beschäftigen (vgl. LAG Nürnberg vom 10.09.2002 - 6(4) Sa 66/01 - LAGE Nr. 29 zu § 611 BGB Direktionsrecht; LAG Hamm vom 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04 - n.v.). - BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Das Bundesarbeitsgericht bejaht in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 31/00 - AP Nr. 62 zu § 611 BGB Direktionsrecht) für die Feststellungsklage des Arbeitnehmers gegen eine Direktionsmaßnahme des Arbeitgebers, durch die dieser in den bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreift, ein gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliches Feststellungsinteresse. - BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59
Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03
Für diese Feststellungsklagen gilt die Klagefrist des § 4 KSchG weder unmittelbar noch entsprechend, da der Arbeitgeber keine (Änderungs-) Kündigung ausgesprochen hat, um in den Bestand des Arbeitsverhältnisses einzugreifen (so BAG vom 20.01.1960 - 4 AZR 267/59 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
- BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
Aus der von der Revision zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (20. Juli 2005 - 9 (6) Sa 120/03 -) ergibt sich nichts anderes.Im Gegenteil hat es ausgeführt, es sei der Beklagten nicht zuzumuten, vom Kläger mit der behaupteten Unwirksamkeit der Versetzung konfrontiert zu werden, weil sie bereits vor Jahren über den bisherigen Dienstposten des Klägers verfügt habe (LAG Nürnberg 20. Juli 2005 - 9 (6) Sa 120/03 - Rn. 44).
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 Sa 99/18
Übertragung einer Tätigkeit ohne Personalverantwortung im Rahmen einer Versetzung
Auch bei einer Ausübung des arbeitsvertraglichen Weisungsrechts besteht ein berechtigtes Interesse beider Vertragsparteien, alsbald geklärt zu erhalten, was wirksamer Inhalt des Arbeitsverhältnisses geworden ist (LAG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 2005 - 9 (6) Sa 120/03 - NZA-RR 2006, 162, 164).Ein jahrelanges Untätigbleiben des Arbeitnehmers kann aber zur Verwirkung des Rechts führen, die Unwirksamkeit der Versetzungsmaßnahme geltend zu machen (LAG Nürnberg, Urteil vom 20. Juli 2005 - 9 (6) Sa 120/03 - NZA-RR 2006, 162, 164).
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2009 - 2 Ta 156/09
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten erster Instanz
Schließlich erweist sich die Entscheidung des Arbeitsgerichts auch schon mit der Begründung als richtig, dass etwaige Schadenersatzansprüche nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ff. ZPO berücksichtigt werden können, da es sich dabei nicht um Kosten im Sinne des Rechts der Kostenfestsetzung handelt (vgl. BAG NZA 2006, 344). - LAG Hamm, 20.01.2006 - 13 Sa 1639/05
Verwirkung; Versetzung
In dem Zusammenhang ergibt sich aus den in den §§ 2, 4 und 7 KSchG zum Ausdruck kommenden Wertungen, dass der Gesetzgeber namentlich bei einseitigen Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses betreffen, ein zeitnahes Tätigwerden des betroffenen Arbeitnehmers für erforderlich hält, um alsbald Rechtsklarheit eintreten zu lassen (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03).