Rechtsprechung
LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Außendienstmitarbeiter - Direktionsrecht - Kündigung - Beleidigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 Abs. 2 KSchG
Außendienstmitarbeiter - Direktionsrecht - Kündigung - Beleidigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Direktionsrecht des Arbeitgebers; Vorliegen einer Beleidigung des Arbeitnehmers nach Verweigerung des Grußes gegenüber dem Arbeitgeber nach dessen Gruß; Sozialauswahl unter Arbeitnehmern; Erstreckung der Sozialauswahl auf die noch keinen Kündigungsschutz genießenden ...
- rabüro.de
Arbeitgeber kann berechtigt sein, Außendienstmitarbeiter anderen Verkaufsbezirk zuzuweisen
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2
Zuweisung eines anderen Verkaufsbezirks für Außendienstmitarbeiter - keine Kündigung bei mehrfacher Verweigerung des Grußes gegenüber Arbeitgeber - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Chef nicht gegrüßt - Kündigung?
- yumpu.com (Leitsatz)
Außendienstmitarbeiter, Direktionsrecht, Kündigung, Beleidigung, § 1 Abs. 2 KSchG
- ar-law.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen nicht Grüßen des Chefs
- efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)
Grüß Gott - und Deinen Arbeitgeber!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmer grüßte Chef nicht - kein Kündigungsgrund
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Chef nicht gegrüßt, Kündigung zulässig?
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 18.02.2005 - 9 Ca 3927/04
- LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05
Während bei der Kündigung entscheidend ist, ob Umstände vorliegen, die im Zeitpunkt des Zugangs die Kündigung als wirksam erscheinen lassen, geht es hier um die Würdigung, ob die zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung in der Tatsacheninstanz gegebenen Umstände eine künftige gedeihliche Zusammenarbeit noch erwarten lassen (vgl. BAG, Urteil vom 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - und vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 -).Es kommt darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. BAG, Urteil vom 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 -).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot
Auszug aus LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05
Während bei der Kündigung entscheidend ist, ob Umstände vorliegen, die im Zeitpunkt des Zugangs die Kündigung als wirksam erscheinen lassen, geht es hier um die Würdigung, ob die zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung in der Tatsacheninstanz gegebenen Umstände eine künftige gedeihliche Zusammenarbeit noch erwarten lassen (vgl. BAG, Urteil vom 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - und vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 -). - BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03
Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der …
Auszug aus LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05
Vergleichbar sind solche Arbeitnehmer, deren Tätigkeit dem unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag im Wege des Direktionsrechts übertragen werden könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 AZR 577/03 -).
- BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84
Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines …
Auszug aus LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05
Sie sind daher grundsätzlich unabhängig von ihren Sozialdaten vor den vergleichbaren Arbeitnehmern zu kündigen, sofern nicht gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG ihre Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 -). - BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05
Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 -). - BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern" …
Auszug aus LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass bei der Prüfung nach § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG, ob Leistungsträger nicht in die soziale Auswahl einzubeziehen sind, das Interesse des sozial schwächeren Arbeitnehmers gegen das betriebliche Interesse an der Herausnahme des Leistungsträgers abzuwägen ist: Je schwerer dabei das soziale Interesse wiegt, umso gewichtiger müssen die Gründe für die Ausklammerung des Leistungsträgers sein (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 12. April 2002 - 2 AZR 706/00 -). - BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05
Der Arbeitgeber muss im Prozess konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auswirkt (vgl. BAG, Urteil vom 12. April 2002 - 2 AZR 740/00 -). - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
Auszug aus LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (7) Sa 657/05
Die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Geschäftsführer nach dessen vorherigem Gruß stellt keine - grobe - Beleidigung dar, die zum Ausspruch einer Kündigung berechtigen könnte (vgl. zum Maßstab erhebliche Ehrverletzung: BAG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20
Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch
Zur Aufgabe des Direktionsrechts bedarf es vielmehr eines ausdrücklichen Willens der Parteien, den Arbeitsvertrag umzugestalten (LAG Köln 29. November 2005 - 9 (7) Sa 657/05 - zu II 1 b aa der Gründe, BeckRS 2006, 41311).