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   BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05 (9 A 16.04)   

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BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05 (9 A 16.04) (https://dejure.org/2005,1978)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2005 - 9 A 12.05 (9 A 16.04) (https://dejure.org/2005,1978)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 9 A 12.05 (9 A 16.04) (https://dejure.org/2005,1978)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; FStrG § 8 a; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 75 Abs. 1 Satz 1; StrWG SH § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3
    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg; Zumutbarkeit von Umwegen; Wegeausbau; zumutbarer Ausbaustandard; Richtlinien für den ländlichen Wegebau; Wegeunterhaltung; Baulastträger; Änderung der Verkehrslage; Minderung des Verkehrswertes; ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Wegeunterhaltung eines Ersatzweges bei Schließung eines Bahnübergangs - Zuständigkeiten des Trägers der Straßenbaulast - Interesse an der Aufrechterhaltung einer über einen Bahnübergang führenden Wegeverbindung - Konkrete Gefahr einer Existenzgefährdung für ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; AEG § ... 18 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 8 a; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 3; ; VwVfG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; StrWG SH § 10 Abs. 1 Satz 2; ; StrWG SH § 10 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegeunterhaltung bei Schließung eines Bahnübergangs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenbaulast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 603
  • DVBl 2006, 462 (Ls.)
  • DÖV 2006, 1058 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05
    BVerwG 9 A 12.05 BVerwG 9 A 16.04.

    Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hat die Klägerin in dem Verfahren BVerwG 9 A 16.04 mit dem Antrag Klage erhoben, ihr im Wege der Planergänzung weitergehende Entschädigungsansprüche zuzuerkennen.

    Die Klägerin hat daraufhin gegen den Änderungsbescheid in dem Verfahren BVerwG 9 A 12.05 eine weitere Klage erhoben, die mit dem Verfahren BVerwG 9 A 16.04 verbunden worden ist.

    Die neue Wegeverbindung soll nach den Angaben der Klägerin mit dem Pkw in ca. 20 bis 25 Minuten zurückzulegen sein (Schriftsatz vom 10. Mai 2004 in BVerwG 9 A 16.04).

  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05
    Die Klage, mit der die Klägerin sich nachträglich auch gegen den Änderungsbeschluss vom 3. Januar 1997 gewandt und hilfsweise beantragt hatte, im Wege einer Planergänzung festzusetzen, dass der Bahnübergang nicht zurückgebaut, sondern dauerhaft offen gehalten wird, oder weiter hilfsweise eine Überführung für Fußgänger, Radfahrer und Pkw anzuordnen, wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - (Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32) abgewiesen.

    Nach den Angaben der Beklagten im Vorprozess (Schriftsatz vom 21. Mai 1997 in BVerwG 11 A 10.96), die seinerzeit unbestritten geblieben sind, konnte der Fußweg nur in deutlich mehr als 30 Minuten zurückgelegt werden.

    Die Beklagte schätzt wiederum die durch den Umweg verursachte Verlängerung der Fahrtzeit auf 5 bis 10 Minuten (Schriftsatz vom 21. Mai 1997 in BVerwG 11 A 10.96).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05
    In beiden Fällen gilt deswegen zunächst, dass der Anliegergebrauch - auch unter Berücksichtigung des Art. 14 GG (speziell dazu BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 11) - keinen Schutz gegen den Wegfall einer bestimmten Wegeverbindung gewährt.
  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05
    Ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2003 - BVerwG 9 A 54.02 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 14 S. 18; Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 9 A 27.03 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 59 S. 44).
  • BVerwG, 21.10.2003 - 4 B 93.03

    Vorliegen einer erheblichen Erschwerung der Benutzung der Zufahrten und Zugänge ;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05
    Ausreichend ist vielmehr eine nach den jeweiligen Umständen zumutbare Erreichbarkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2003 - BVerwG 4 B 93.03 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05
    Ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2003 - BVerwG 9 A 54.02 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 14 S. 18; Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 9 A 27.03 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 59 S. 44).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05
    Das planfestgestellte Vorhaben muss für die Konfliktlage ursächlich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 ; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 ).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02

    Klagen gegen den Ausbau der Bundesstraße 101 in Berlin-Marienfelde und gegen die

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05
    Ist die neue Wegeverbindung, auf die die Klägerin und ihre Familie nach der Schließung des Bahnübergangs verwiesen worden sind, trotz der damit verbundenen Umwege in dem nunmehr planfestgestellten Ausbaustandard zumutbar, so hat es damit sein Bewenden; verbleibende Nachteile sind dann entschädigungslos im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - BVerwG 4 VR 3.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149 S. 21; Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 9 A 5.02 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05
    Einem von der Klägerin hiergegen gerichteten Aussetzungsantrag gab das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. Mai 1996 - BVerwG 11 VR 3.96 - (Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 13) mit der Begründung statt, das Interesse der Klägerin an der Aufrechterhaltung der über diesen Bahnübergang führenden Wegeverbindung sei in seiner Bedeutung nicht angemessen berücksichtigt worden.
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05
    Das planfestgestellte Vorhaben muss für die Konfliktlage ursächlich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 ; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 ).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

  • BGH, 23.04.2015 - III ZR 397/13

    Beeinträchtigung eines Hausgrundstücks durch den Bau der Ortsumgehung einer

    Die in § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG beziehungsweise § 75 Abs. 2 Satz 4 VwVfG geregelte Entschädigung in Geld stellt ein Surrogat für technisch-reale Schutzmaßnahmen dar, die unterbleiben, weil sie untunlich oder mit dem Vorhaben unvereinbar sind (BVerwGE 123, 37, 47; BVerwG, NVwZ 2006, 603 Rn. 22; NVwZ 1997, 917, 918; BVerwGE 87, 332, 377; Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 74 Rn. 190).

    (c) Gegen die vom Berufungsgericht vorgenommene weite Auslegung des Begriffs "untunlich" spricht schließlich auch der Surrogatscharakter der in § 74 Abs. 2 Satz 3, § 75 Abs. 2 Satz 4 VwVfG geregelten Geldentschädigung (zum Surrogatscharakter vgl. BVerwGE 123, 37, 47; BVerwG, NVwZ 2006, 603 Rn. 22; NVwZ 1997, 917, 918; BVerwGE 87, 332, 377; Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs aaO Rn. 190).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 8 S 2431/17

    Pflicht zu einer Alternativenprüfung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Denn das Interesse an der Beibehaltung der bestehenden Verkehrslage bzw. Zufahrtssituation stellt unabhängig davon einen abwägungserheblichen, wenn auch keinen unüberwindlichen Belang dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2002 - 9 A 54.02 -, Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 14; Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 69).
  • VG Sigmaringen, 21.01.2016 - 2 K 505/14

    Planfeststellung; Straßenkategorie; Straßenklasse; Eingruppierung einer Straße;

    Dabei wurde in der Vergangenheit eine zusätzliche Fahrzeit von zehn Minuten (zusätzlich zu zuvor angefallenen acht Minuten) als nicht unzumutbare Erschwernis gewertet, auch unter Berücksichtigung der Verdoppelung dieses Aufwands bei Hin- und Rückfahrt sowie dann, wenn die Wegstrecke öfters zurückgelegt werden muss (BVerwG, Urteil vom 21.12.2005 - 9 A 12/05 -, NVwZ 2006, 603).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2023 - 4 KS 3/21

    Planfeststellungsbeschluss B 404

    Dieser Verweis auf den Träger der Straßenbaulast ist rechtlich nicht zu beanstanden, er verstößt insbesondere nicht gegen den auf dem Gedanken des Verursacherprinzips beruhenden § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -, juris Rn. 21, inhaltsgleich § 141 Abs. 2 Satz 2 LVwG).

    Für Probleme, die daraus resultieren können, dass die Straßenbaulastträger ihre Unterhaltungslast zögerlich wahrnehmen, ist ein planfestgestelltes Vorhaben nicht adäquat kausal (BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -, juris Rn. 21).

    Das Risiko, dass die Baulastträger unter Hinweis auf ihre Leistungsfähigkeit (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 StrWG SH) die Wegeunterhaltung zurückstellen und Straßenschäden nicht unverzüglich ausbessern, ist im Übrigen von den Straßenanliegern generell hinzunehmen (BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -?, juris Rn. 21).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23

    Ausbau der B 404 im Kreis Stormarn kann weitergehen

    Dieser Verweis auf den Träger der Straßenbaulast ist rechtlich nicht zu beanstanden, er verstößt insbesondere nicht gegen den auf dem Verursacherprinzip beruhenden § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -, juris Rn. 21).

    Für Probleme, die daraus resultieren können, dass die Straßenbaulastträger ihre Unterhaltungslast zögerlich wahrnehmen, ist das planfestgestellte Vorhaben nicht adäquat kausal (BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -, juris Rn. 21).

    Das Risiko, dass die Baulastträger unter Hinweis auf ihre Leistungsfähigkeit (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 StrWG SH) die Wegeunterhaltung zurückstellen und Straßenschäden nicht unverzüglich ausbessern, ist im Übrigen von den Straßenanliegern generell hinzunehmen (BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -?, juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

    Nach diesen Maßstäben ist auch die Frage der Zumutbarkeit von Umwegen zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2005 - 9 A 12.05 -, NVwZ 2006, 603).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Der Entschädigungsanspruch ist somit ein Surrogat für nicht zu verwirklichende Ansprüche auf einen technisch-realen Ausgleich unzumutbarer Auswirkungen der Planung (vgl. z.B. BVerwG vom 21.12.2005 NVwZ 2006, 603 und vom 27.1.1988 NVwZ 1988, 534, letztere zu Bauarbeiten).

    Der Entschädigungsanspruch ist somit ein Surrogat für nicht zu verwirklichende Ansprüche auf einen technisch-realen Ausgleich unzumutbarer Auswirkungen der Planung (vgl. z.B. BVerwG vom 21.12.2005 NVwZ 2006, 603 und vom 27.1.1988 NVwZ 1988, 534, letztere zu Bauarbeiten).

  • BVerwG, 23.05.2023 - 4 C 1.22

    Rohstoff-Abbau beeinträchtigt: Zumutbarkeitsschwelle überschritten?

    Ein Anspruch auf Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG M-V und damit auch ein Anspruch auf Entschädigung nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG M-V setzen voraus, dass das planfestgestellte Vorhaben zu der Beeinträchtigung führt und für die Konfliktlage ursächlich ist (BVerwG, Urteile vom 15. April 1977- 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 und vom 21. Dezember 2005 - 9 A 12.05 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 69 S. 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2017 - 5 S 2449/14

    Rechtmäßigkeit der Umgestaltung einer Zufahrt sowie der Schließung einer zweiten

    Da das Vertrauen in den unveränderten Fortbestand einer bestimmten Zufahrt grundsätzlich rechtlich nicht geschützt ist (BVerwG, Urteil vom 21.12.2005 - 9 A 12.05 - NVwZ 2006, 603, juris Rn. 22), gilt dies auch nicht für den Erhalt einer optimalen Bequemlichkeit oder Leichtigkeit einer Zufahrt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.6.2000 - 1 L 102/00 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034

    Auflassung oder technische Sicherung von Bahnübergängen

    Während - im Fall der Auflassung eines Bahnübergangs - ein nicht von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung betroffener Straßenanlieger keinen Anspruch auf Beibehaltung seiner günstigen Verkehrslage hat und nur verlangen kann, dass seine Anliegerinteressen, z.B. die mit der ersatzlosen Beseitigung des Bahnübergangs für ihn verbundenen Umwege, im Rahmen der fachplanerischen Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG entsprechend ihrem Gewicht zu berücksichtigen sind (BayVGH vom 7.10.2009 Az. 22 A 09.40002; BVerwG vom 28.1.2004 NVwZ 2004, 990 und vom 21.12.2005 NVwZ 2006, 603), darf der von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung Betroffene die Prüfung der Frage verlangen, ob das Gemeinwohl im Sinn von Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG die konkrete Enteignung erfordert.

    Während ein solcher Anlieger die mit - zumutbaren - Umwegen verbundenen Nachteile auch in Bezug auf zusätzliche Kostenbelastungen und eine Minderung des Verkehrswerts der jeweiligen Hofstelle entschädigungslos im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen hat (vgl. BayVGH vom 7.10.2009 Az. 22 A 09.40002; BVerwG vom 21.12.2005 NVwZ 2006, 603), kann der Kläger wegen des Verlusts seines privaten Rechts am Bahnübergang eine Entschädigung beanspruchen, die ihm das EBA unter Nr. A.3.3 (S. 3 des PFB) dem Grunde nach zugesprochen hat.

  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 A 14.40037

    Planfeststellung, Selbstständige Betriebsanlage, Einheitlicher Beschluss, AEG

  • FG Münster, 28.09.2017 - 5 K 1117/16

    Umsatzsteuer - Frage der Einordnung einer Zahlung als Schadensersatz oder

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

  • VGH Bayern, 07.10.2009 - 22 A 09.40002

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Auflassung von Bahnübergängen; Verbindung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10

    Zum Anspruch auf Erlass einer Plangenehmigung für den Rückbau eines privaten

  • BVerwG, 20.07.2005 - 9 A 16.04

    Verbundbeschluss

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40031

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 2. S-Bahn-Stamm-Strecke in München

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40033

    Anliegerklagen gegen Planfeststellungsbeschluss für 2. S-Bahn-Stammstrecke in

  • VG München, 13.07.2010 - M 2 K 09.1154

    Planfeststellung; Staatsstraße; Präklusion; Zufahrtshindernisse;

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40036

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

  • BVerwG, 28.08.2009 - 9 A 22.07

    Entschädigungsanspruch wegen Grundstückswertminderung nach Änderung eines

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40035

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

  • VGH Bayern, 18.03.2020 - 22 A 18.40036

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Bahnstreckenneubau zwecks Anbindung an

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2023 - 4 LB 5/21

    Begehren auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Abwägungsmängeln;

  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 22 A 09.40060

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - aktiver Schallschutz für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 20 A 1317/12

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Trägers eines planfestgestellten

  • OVG Thüringen, 19.05.2010 - 1 O 8/09

    Zumutbarer Umweg bei Schließung eines Bahnübergangs; Annahme einer

  • LG Rostock, 26.09.2007 - 1 S 21/06
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14

    Anspruch auf Verbesserung der Zuwegung im Flurbereinigungsverfahren

  • VGH Bayern, 18.10.2006 - 22 B 05.233

    Verhältnis Planfeststellung - Enteignung, Beschränkung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 3 L 4/07

    Herstellung einer Zufahrt

  • VGH Bayern, 18.10.2006 - 22 B 05.234

    Verhältnis Planfeststellung - Enteignung, Beschränkung der

  • VGH Bayern, 18.10.2006 - 22 B 05.236

    Verhältnis Planfeststellung - Enteignung, Beschränkung der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.2005 - 9 A 12.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33368
BVerwG, 20.07.2005 - 9 A 12.05 (https://dejure.org/2005,33368)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2005 - 9 A 12.05 (https://dejure.org/2005,33368)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 9 A 12.05 (https://dejure.org/2005,33368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.03.2006 - 9 A 16.05

    Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2005 - 9 A 12.05
    Die Verfahren BVerwG 9 A 12.05 und BVerwG 9 A 16.05 werden zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.
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