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   BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04   

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BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04 (https://dejure.org/2005,22496)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2005 - 9 A 16.04 (https://dejure.org/2005,22496)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 9 A 16.04 (https://dejure.org/2005,22496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; AEG § ... 18 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 8 a; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 3; ; VwVfG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; StrWG SH § 10 Abs. 1 Satz 2; ; StrWG SH § 10 Abs. 1 Satz 3

  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04
    Die Klage, mit der die Klägerin sich nachträglich auch gegen den Änderungsbeschluss vom 3. Januar 1997 gewandt und hilfsweise beantragt hatte, im Wege einer Planergänzung festzusetzen, dass der Bahnübergang nicht zurückgebaut, sondern dauerhaft offen gehalten wird, oder weiter hilfsweise eine Überführung für Fußgänger, Radfahrer und Pkw anzuordnen, wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - (Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32) abgewiesen.

    Nach den Angaben der Beklagten im Vorprozess (Schriftsatz vom 21. Mai 1997 in BVerwG 11 A 10.96), die seinerzeit unbestritten geblieben sind, konnte der Fußweg nur in deutlich mehr als 30 Minuten zurückgelegt werden.

    Die Beklagte schätzt wiederum die durch den Umweg verursachte Verlängerung der Fahrtzeit auf 5 bis 10 Minuten (Schriftsatz vom 21. Mai 1997 in BVerwG 11 A 10.96).

  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04
    Ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2003 - BVerwG 9 A 54.02 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 14 S. 18; Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 9 A 27.03 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 59 S. 44).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04
    In beiden Fällen gilt deswegen zunächst, dass der Anliegergebrauch - auch unter Berücksichtigung des Art. 14 GG (speziell dazu BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 11) - keinen Schutz gegen den Wegfall einer bestimmten Wegeverbindung gewährt.
  • BVerwG, 21.10.2003 - 4 B 93.03

    Vorliegen einer erheblichen Erschwerung der Benutzung der Zufahrten und Zugänge ;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04
    Ausreichend ist vielmehr eine nach den jeweiligen Umständen zumutbare Erreichbarkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2003 - BVerwG 4 B 93.03 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04
    Ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2003 - BVerwG 9 A 54.02 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 14 S. 18; Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 9 A 27.03 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 59 S. 44).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04
    Der Entschädigungsanspruch ist somit ein Surrogat für nicht zu verwirklichende Ansprüche auf einen technisch-realen Ausgleich unzumutbarer Auswirkungen der Planung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 ).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02

    Klagen gegen den Ausbau der Bundesstraße 101 in Berlin-Marienfelde und gegen die

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04
    Ist die neue Wegeverbindung, auf die die Klägerin und ihre Familie nach der Schließung des Bahnübergangs verwiesen worden sind, trotz der damit verbundenen Umwege in dem nunmehr planfestgestellten Ausbaustandard zumutbar, so hat es damit sein Bewenden; verbleibende Nachteile sind dann entschädigungslos im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - BVerwG 4 VR 3.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149 S. 21; Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 9 A 5.02 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04
    Das planfestgestellte Vorhaben muss für die Konfliktlage ursächlich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 ; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 ).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04
    Das planfestgestellte Vorhaben muss für die Konfliktlage ursächlich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 21.69 - BVerwGE 41, 178 ; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 ).
  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04
    Einem von der Klägerin hiergegen gerichteten Aussetzungsantrag gab das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. Mai 1996 - BVerwG 11 VR 3.96 - (Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 13) mit der Begründung statt, das Interesse der Klägerin an der Aufrechterhaltung der über diesen Bahnübergang führenden Wegeverbindung sei in seiner Bedeutung nicht angemessen berücksichtigt worden.
  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

    BVerwG 9 A 12.05 BVerwG 9 A 16.04.

    Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hat die Klägerin in dem Verfahren BVerwG 9 A 16.04 mit dem Antrag Klage erhoben, ihr im Wege der Planergänzung weitergehende Entschädigungsansprüche zuzuerkennen.

    Die Klägerin hat daraufhin gegen den Änderungsbescheid in dem Verfahren BVerwG 9 A 12.05 eine weitere Klage erhoben, die mit dem Verfahren BVerwG 9 A 16.04 verbunden worden ist.

    Die neue Wegeverbindung soll nach den Angaben der Klägerin mit dem Pkw in ca. 20 bis 25 Minuten zurückzulegen sein (Schriftsatz vom 10. Mai 2004 in BVerwG 9 A 16.04).

  • VGH Bayern, 18.03.2020 - 22 A 18.40036

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Bahnstreckenneubau zwecks Anbindung an

    Der Entschädigungsanspruch ist also ein Surrogat für nicht zu verwirklichende Ansprüche auf einen technisch-realen Ausgleich unzumutbarer Auswirkungen der Planung; verbleibende Nachteile, die aber nicht unzumutbar sind, sind dagegen entschädigungslos im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen (BVerwG, U.v. 21.12.2005 - 9 A 12.05, 9 A 12.05 (9 A 16.04), juris Rn. 22 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, B.v. 5.3.1999 - BVerwG 4 VR 3.98 - Buchholz 407).
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   BVerwG, 21.03.2005 - 9 A 16.04   

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BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2005 - 9 A 16.04 (https://dejure.org/2005,34420)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 9 A 16.04 (https://dejure.org/2005,34420)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2005 - 9 A 16.04
    Die Verfahren BVerwG 9 A 12.05 und BVerwG 9 A 16.05 werden zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 A 12.05 weitergeführt.

  • BVerwG, 20.03.2006 - 9 A 16.05

    Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2005 - 9 A 16.04
    Die Verfahren BVerwG 9 A 12.05 und BVerwG 9 A 16.05 werden zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.
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   BVerwG, 14.04.2004 - 9 A 16.04   

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BVerwG, 14.04.2004 - 9 A 16.04 (https://dejure.org/2004,30903)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2004 - 9 A 16.04 (https://dejure.org/2004,30903)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2004 - 9 A 16.04 (https://dejure.org/2004,30903)
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   BVerwG - 9 A 16.04   

Anhängiges Verfahren
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