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   VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z   

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VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z (https://dejure.org/2017,38575)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z (https://dejure.org/2017,38575)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. September 2017 - 9 A 1785/15.Z (https://dejure.org/2017,38575)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HINDERNISFREIHEIT AN FLUGPLÄTZEN; LANDEANFLUG; PLATZRUNDE; WINDKRAFTANLAGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 15.10.1913 - I 92/13

    Rechtliches Interesse im Sinne des § 393 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15
    Die "Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb" (vom 03.08.2012, NfL I 92/13, S. 11) dienen der Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe aus dem Luftverkehrsrecht über die Gewährleistung der Sicherheit im Flugplatzverkehr.

    Auch wenn kein Verstoß gegen luftverkehrsrechtliche Vorschriften vorliege, da die Mindestabstände nur in Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen (NfL I 92/13) enthalten und damit als Verwaltungsvorschriften anzusehen seien, liege aber ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme aus § 35 BauGB vor.

    Die Klägerin wendet sich insoweit nur gegen die hinsichtlich des Konflikts mit dem Luftverkehr getroffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts, das zu Recht die diesbezüglichen Feststellungen des Beklagten zur Beeinträchtigung des Platzrundenverkehrs des Sonderlandeplatzes Fulda-Jossa auf der Grundlage der "Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb" (vom 03.08.2012, NfL I 92/13, S. 11) bestätigt hat.

  • VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15

    ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERSTOß; BEWEISLAST; DARLEGUNGSLAST; SIGNIFIKANTE ERHÖHUNG

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15
    Die von der Klägerin vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Annahme einer naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative vermögen nach der insoweit gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 10) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil v. 06.04.2017 - BVerwG 4 A 16/16 -, juris) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht in Zweifel zu ziehen.

    Der beschließende Senat hat dazu schon in einer früheren Entscheidung festgestellt, dass zwar allein aus der Unterschreitung des danach empfohlenen Abstandes nicht schon ein konkret erhöhtes Risiko hergeleitet werden kann, sondern eine nähere Betrachtung in Gestalt einer Raumnutzungsanalyse erforderlich ist und jeweils orts- und vorhabensspezifisch entschieden werden muss, ob das Risiko im Prüfbereich signifikant erhöht ist (Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40, dort zum Tötungsrisiko in Bezug auf den Rotmilan).

  • VG Minden, 15.07.2015 - 11 K 2795/13

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15
    Anders als die Klägerin meint, hat auch das Verwaltungsgericht Minden in seiner Entscheidung vom 15. Juli 2015 für die Hindernisfreiheit nicht etwa nur einen Korridor von 250 m beidseitig zur Platzrunde anerkannt, sondern einen beidseitigen "Korridor" von 250 m dazugerechnet (Urteil vom 15.07.2015 - 11 K 2795/13 -, juris Rn. 55).
  • VG Stuttgart, 29.01.2007 - 16 K 3980/06

    Nachbarschutz zugunsten eines Landeplatzes gegen Windkraftanlage.

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15
    Dies ist auch in der Rechtsprechung bestätigt worden, wie der Beklagte zu Recht anführt (Urteil des OVG Koblenz vom 16.01.2006 - 8 A 11271/05 -, juris und VG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.2007 - 16 K 3980/06 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - 8 A 11271/05

    Windenergieanlage neben Segelflugplatz zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15
    Dies ist auch in der Rechtsprechung bestätigt worden, wie der Beklagte zu Recht anführt (Urteil des OVG Koblenz vom 16.01.2006 - 8 A 11271/05 -, juris und VG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.2007 - 16 K 3980/06 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2017 - 1 LB 18/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15
    Abgesehen davon regelt SERA.5005 nicht etwa den zu einem Hindernis einzuhaltenden horizontalen Mindestabstand, sondern die über dem höchsten Hindernis in 150 m Umkreis des Luftfahrzeugs einzuhaltende Mindest höhe, und ist schon deshalb für den in der Platzrunde einzuhaltenden horizontalen Abstand nicht einschlägig , (a. A. wohl OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.01.2017 - 1 LB 18/15 -, juris Rn. 81 ff.).
  • VGH Hessen, 27.05.2014 - 9 C 2269/12

    Zur Festlegung von An- und Abflugverfahren zum und vom Verkehrslandeplatz

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15
    Der beschließende Senat hält an seiner zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 1 LuftVO a.F. ergangenen Rechtsprechung fest, dass schon dem Wortlaut nach die rechtliche Möglichkeit einer Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe nicht auf die Zeit "während" des unmittelbaren Start- bzw. Landevorgangs und damit nur im Endanflug vor dem Aufsetzen auf der Landebahn beschränkt, sondern eine Unterschreitung erlaubt ist, soweit dies angesichts der Notwendigkeiten des Luftverkehrs bei Start und Landung und damit auch des Landeanflugs gerechtfertigt ist (Urteil vom 27.05.2014 - 9 C 2269/12.T -, juris Rn. 120).
  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand

    Auch die Rechtsprechung orientiert sich an diesem Rahmen (vgl. nur: Hess. VGH, Beschluss vom 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z, Rn. 12, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15, Rn. 40, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2014 - 9 B 2184/13, Rn. 17, juris; VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 1122/13.KS, Rn. 63, juris; VG Kassel, Urteil vom 26. Juni 2018 - 7 K 331/15.KS -, Rn. 101, juris).

    Sofern der empfohlene Mindestabstand unterschritten wird, ist - regelmäßig durch eine Raumnutzungsanalyse - zu prüfen, ob ein konkretes Tötungsrisiko ausgeschlossen beziehungsweise begründet unwahrscheinlich ist (vgl. Leitfaden Windenergie 2012, S. 35 f.; 55; Hess. VGH, Beschluss vom 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z -, Rn. 12, juris).

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Er enthält eine Zusammenstellung der bestehenden fachlichen Standards, die der behördlichen und letztlich der gerichtlichen Prüfung zu Grunde zu legen sind (vgl. nur: VGH Kassel, Beschluss vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z , Rn. 12 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 , Rn. 40 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 9 B 2184/13 , Rn. 17 , juris; VG Kassel, Urteil vom 26. Juni 2018 - 7 K 331/15.KS , Rn. 101 , juris; VG Kassel, Urteil vom 2. März 2016 - 1 K 1122/13.KS , Rn. 63 , juris).

    Sofern der empfohlene Mindestabstand unterschritten wird, ist - regelmäßig durch eine Raumnutzungsanalyse - zu prüfen, ob ein konkretes Tötungsrisiko ausgeschlossen beziehungsweise begründet unwahrscheinlich ist (vgl. Leitfaden Windenergie 2012, S. 35 f., 55; VGH Kassel, Beschluss vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z , Rn. 12 , juris).

  • VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17

    Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht

    Auch die Rechtsprechung orientiert sich an diesem Rahmen, soweit sich keine gegenteilige Fachmeinung etabliert hat (vgl. z.B. VGH Kassel, Beschlüsse vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z -, juris Rn. 12 und vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40).

    Es ist dann regelmäßig durch eine Raumnutzungsanalyse zu prüfen, ob ein konkretes Tötungsrisiko ausgeschlossen bzw. begründet unwahrscheinlich ist (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 9 B 2223/20; Beschluss vom 7. September 2019 - 9 A 1785/15.Z - und Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, sämtlich nach juris).

  • VG Kassel, 25.10.2017 - 7 K 2267/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer

    Auch die Rechtsprechung orientiert sich an diesem Rahmen (vgl. nur: Hess. VGH, Beschluss vom 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z, Rn. 12, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15, Rn. 40, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2014 - 9 B 2184/13, Rn. 17, juris; VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 1122/13.KS, Rn. 63, juris).
  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

    Die darin aufgestellten Anforderungen an die Ermittlung artenschutzrechtlich gegebenenfalls entscheidungserheblicher Umstände sind jedoch, da sie auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhen, als ein "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 13. Juni 2018 - 1 K 311/17.GI; Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 K 3043/12.GI, jeweils unter Bezugnahme auf: VGH München, Urteil vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358 -, Rn. 45 und Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 22 ZB 14.1079 -, Rn. 25, jeweils juris; vgl. auch: VGH Kassel, Beschluss vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z ; Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 , wonach der Leitfaden jedenfalls als Orientierungsgröße herangezogen wird), in dem die aus fachlicher Sicht im Regelfall zu beachtenden Erfordernisse dargestellt werden.
  • VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives

    Auch die Rechtsprechung orientiert sich an diesem Rahmen (vgl. nur: Hess. VGH, Beschluss vom 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z, Rn. 12, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15, Rn. 40, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2014 - 9 B 2184/13, Rn. 17, juris; VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 1122/13.KS, Rn. 63, juris; VG Kassel, Urteil vom 25.10.2017 - 7 K 2267/15.KS -, Rn. 31, juris).
  • VGH Hessen, 10.07.2018 - 9 A 986/16

    SICHTFLUG; AN- UND ABLFUGSTRECKEN; SICHERHEITSABSTAND; LUFTFAHRTHINDERNIS;

    Diese Möglichkeit der Abweichung ist auch nicht auf die Zeit "während" des unmittelbaren Start- bzw. Landevorgangs und damit nur auf den Endanflug vor dem Aufsetzen auf der Landebahn beschränkt (st. Rspr. des Senats, vgl. dazu Urteil vom 27.05.2014 - 9 C 2269/12.T -, juris Rn. 120 zur LuftVO a.F.; Beschluss des Senats vom 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z -, juris Rn. 17).

    Ferner hat das Verwaltungsgericht bei seinen Feststellungen unberücksichtigt gelassen, dass die Regelung in SERA.5005 nicht den zu einem Hindernis während des Landeanflugs oder des Abflugs nach dem Start einzuhaltenden horizontalen Mindestabstand, sondern die über dem höchsten Hindernis in 150 m Umkreis des Luftfahrzeugs einzuhaltende Mindest höhe regelt (Hess. VGH, Beschluss vom 07.09.2017, a.a.O.).

  • VG Kassel, 20.12.2021 - 7 K 1480/20

    Windenergie; Änderungsgenehmigung; gemeindliches Einvernehmen; Rotmilan

    Auch die Rechtsprechung orientiert sich an diesem Rahmen, soweit sich keine gegenteilige Fachmeinung etabliert hat (noch zur Vorgängerversion vgl. z.B. Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z -, juris Rn. 12 und vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40 ).
  • VG Kassel, 20.05.2020 - 7 L 200/20

    Windenergie; Eilantrag von Umweltverein; Tötungsverbot Wespenbussard;

    An deren - auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelter - Vorgaben orientiert sich grundsätzlich auch die Rechtsprechung, soweit sich keine gegenteilige Fachmeinung etabliert hat (z.B. Hess. VGH, Beschlüsse vom 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z -, juris Rn. 12 und vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris, Rn. 40 ).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19

    Luftverkehrsrechtliche Gefahr; steckengebliebenes Genehmigungsverfahren;

    Die Beigeladene zu 1) hat zutreffend darauf verwiesen, dass eine solche verbindliche Regelung des "Flugplatzverkehrs" auf Plätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle, wie hier, grundsätzlich durch eine (heute) auf § 22 Abs. 1 Satz 2 LuftVO gestützte Allgemeinverfügung erfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.10.2020 - 3 S 526/20 -, juris, Rn. 75 f.; Hess. VGH, Beschl. v. 7.9.2017 - 9 A 1785/15.Z - juris, Rn. 15; OVG Schl.-Holst., Urt. v. 19.1.2017 - 1 LB 18/15 -, juris, Rn. 61 f.) und es an einer solchen Allgemeinverfügung mangelt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 O 1/19

    Streitwert in Genehmigungsverfahren bezüglich Windkraftanlagen

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