Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.09.2018

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18, 9 A 2.18 (9 A 25/05)   

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https://dejure.org/2019,15559
BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18, 9 A 2.18 (9 A 25/05) (https://dejure.org/2019,15559)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2019 - 9 A 2.18, 9 A 2.18 (9 A 25/05) (https://dejure.org/2019,15559)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18, 9 A 2.18 (9 A 25/05) (https://dejure.org/2019,15559)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VerkPBG § 5 Abs. 1, § 11; FStrG § ... 4, § 17d Abs. 1; UmwRG § 5; UVPG § 74 Abs. 2; UVPG a.F. § 6, § 9 Abs. 1 Satz 4; VwVfG § 73 Abs. 8; VwGO § 98; ZPO § 412 Abs. 1; FFH-RL Art. 6 Abs. 3, Abs. 4; BNatSchG § 34 Abs. 3
    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; Verfahrensfehler; aufschiebende Wirkung; vordringlicher Bedarf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 VerkPBG, § 11 VerkPBG, § 4 FStrG, § 17d Abs 1 FStrG, § 19 Abs 1 FStrG
    Planfeststellung Straßenrecht (Westumfahrung Halle)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung der betrieblichen Existenz durch ein Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss für einen Autobahnabschnitt; Umwandlung von Ackerflächen in Grünland als Vermeidungsmaßnahme in Bezug auf die Stickstoffbilanz

  • doev.de PDF

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Westumfahrung Halle

  • rewis.io

    Planfeststellung Straßenrecht (Westumfahrung Halle)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Planfeststellung Westumfahrung Halle; Gefährdung der betrieblichen Existenz durch ein Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss für einen Autobahnabschnitt; Umwandlung von Ackerflächen in Grünland als Vermeidungsmaßnahme in Bezug auf die Stickstoffbilanz

  • rechtsportal.de

    Gefährdung der betrieblichen Existenz durch ein Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss für einen Autobahnabschnitt; Umwandlung von Ackerflächen in Grünland als Vermeidungsmaßnahme in Bezug auf die Stickstoffbilanz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • redeker.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klage gegen das Vorhaben der Bundesautobahn A 143 (sog. Westumfahrung Halle) abgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 253
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Einwände dagegen bedürfen deshalb einer besonderen Substantiierung und müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 67 und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 67).

    Bei dem Stickstoffleitfaden Straße, der inzwischen in der endgültigen Fassung der Ausgabe 2019 veröffentlicht worden ist (H PSE 2019), handelt es sich um eine Fachkonvention, die aus Sicht des Senats den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand widerspiegelt (so zum Forschungsbericht von Balla u.a. schon BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 37 und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 79).

    Den derzeit besten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht auch die Anwendung eines vorhabenbezogenen Abschneidekriteriums in Höhe von 0, 3 kg N/ha/h (ebenso BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 45; vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 79 ff. und vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 - juris Rn. 36 f.).

    Durch diese Voraussetzungen soll vermieden werden, dass sich einzelne Änderungen bei der Ausführung der Tätigkeit negativ auf ein Schutzgebiet auswirken und dessen Schutzziele erheblich beeinträchtigen können (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2018, a.a.O. Rn. 84).

    Für sie gilt, dass dem Verschlechterungsverbot dadurch entsprochen werden kann, dass die Kleingewässer so bewirtschaftet werden, dass der festgelegte Oberflächenwasserkörper die Bewirtschaftungsziele erreicht (BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 101 ff. und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - NVwZ 2019, 1202 Rn. 44), hier also der im Fachbeitrag und Planfeststellungsbeschluss berücksichtigte OWK Saale, in den die beiden Kleingewässer einmünden.

    Eine negative Veränderung dieser unterstützenden Qualitätskomponenten (auch solcher in der niedrigsten Klassenstufe) reicht daher für die Annahme einer Verschlechterung nicht aus; vielmehr muss die Veränderung zu einer Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente führen (BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 496 ff. und vom 29. Mai 2018 - 7 C 18.17 - NVwZ 2018, 1734, Rn. 14; vgl. auch Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - NVwZ 2019, 1202 Rn. 29).

    Eine Verschlechterung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers liegt vor, sobald durch ein Vorhaben mindestens eine Umweltqualitätsnorm im Sinne der Anlage 8 OGewV überschritten wird (BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - a.a.O. Rn. 37).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Der Senat hat den Planfeststellungsbeschluss auf die Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hin mit Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt; das Klageverfahren der Klägerin ist daraufhin auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht worden.

    Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 13 war als "A 82 Göttingen-Halle (Anschluss als A 14 und A 9)" im Bundesverkehrswegeplan 1992 aufgeführt, der Inhalt des Bedarfsplans des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993 wurde (s. näher BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 23).

    Den im Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1) festgestellten Mängeln ist im ergänzenden Verfahren Rechnung getragen worden.

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass der Senat in seinem Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - die Grünbrücke in Bezug auf die Erhaltung des vorhandenen Lebensraumkorridors für Wirbellose als ein "Experiment mit ungewissem Ausgang" bezeichnet hat (BVerwGE 128, 1 Rn. 89), ist diese Einschätzung mittlerweile überholt.

    Um die habitatschutzrechtlich erforderliche Gewissheit zu erlangen, muss sie unter Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen ihrer Entscheidung die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde legen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 62 und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 26).

    Für die maßgebliche Frage, ob den für das Vorhaben streitenden Gemeinwohlbelangen ein derartiges Gewicht zukommt, dass sie sich gegenüber den widerstreitenden Belangen des Habitatschutzes durchsetzen, kommt es insbesondere darauf an, ob sich die benannten Ziele der Verkehrsplanung hinsichtlich ihrer Prognosebasis als hinreichend schlüssig und nachvollziehbar erweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 134).

    Die von der Klägerin geltend gemachte "Infizierung" der Abweichungsentscheidung infolge fehlerhafter Identifizierung und Quantifizierung der Erheblichkeit der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 114) liegt nicht vor.

  • EuGH, 07.11.2018 - C-293/17

    Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Als Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind nur solche Maßnahmen anzusehen, die in den fraglichen Plan oder das fragliche Projekt aufgenommen werden und die etwaigen durch den Plan oder das Projekt unmittelbar verursachten schädlichen Auswirkungen verhindern oder verringern sollen, um dafür zu sorgen, dass der Plan oder das Projekt die betreffenden Gebiete als solche nicht beeinträchtigt (vgl. EuGH, Urteile vom 15. Mai 2014 - C-521/12 [ECLI:EU:C:2014:330], Briels u.a. - Rn. 28 f.; vom 21. Juli 2016 - C-387/15 u.a. [ECLI:EU:C:2016:583], Orleans u.a. - Rn. 48, 54; vom 25. Juli 2018 - C-164/17 [ECLI:EU:C:2018:593], Grace und Sweetmann - Rn. 47, 50 und vom 7. November 2018 - C-293/17 u.a. [ECLI:EU:C:2018:882], Coöperatie Mobilisation for the Environment UA - Rn. 125; allgemein zur Abgrenzung auch Europäische Kommission, Auslegungsleitfaden zu Art. 6 Abs. 4 der "Habitat-Richtlinie" 92/43/EWG, Januar 2007, S. 11, und Vermerk der Kommission "Natura 2000-Gebietsmanagement, Die Vorgaben des Art. 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG, 21. November 2018" - C (2018) 7621 final - S. 59 f. und 69 f.).

    Ihre Berücksichtigungsfähigkeit nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL setzt voraus, dass ausreichende Gewissheit besteht, dass die Maßnahme wirksam dazu beitragen wird, eine Beeinträchtigung des betreffenden Gebiets als solches zu vermeiden, und gewährleistet, dass kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass das Gebiet als solches durch den fraglichen Plan oder das fragliche Projekt nicht beeinträchtigt wird (EuGH, Urteile vom 21. Juli 2016 - C-387/15 - Rn. 51 und vom 7. November 2018 - C-293/17 - Rn. 126, 130).

    Die von der Klage in Bezug genommenen Ausführungen im Urteil des EuGH vom 7. November 2018 beziehen sich nicht auf Schadensbegrenzungsmaßnahmen, sondern auf Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 und 2 FFH-RL (EuGH, Urteil vom 7. November 2018 - C-293/17 - Rn. 124; s.a. das dort zitierte Urteil des EuGH vom 17. April 2018 - C-441/17 [ECLI:EU:2018:255], Kommission/Polen - Rn. 213).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hängt die Frage, ob die Ausbringung von Düngemitteln als "Projekt" im Sinne von Art. 6 Abs. 3 FFH-RL einzustufen ist, von der Feststellung ab, ob diese Tätigkeit ein Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen kann (Urteil vom 7. November 2018 - C-293/17 - Rn. 67).

    Danach kann eine wiederkehrende Tätigkeit wie die Ausbringung von Düngemitteln, die vor Inkrafttreten der Habitat-Richtlinie nach dem nationalen Recht gestattet war, als ein und dasselbe Projekt von einem erneuten Genehmigungsverfahren befreit sein, sofern sie eine einheitliche Maßnahme darstellt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie einen gemeinsamen Zweck hat, fortgesetzt wird und insbesondere Ort und Umstände ihrer Ausführung dieselben sind (EuGH, Urteil vom 7. November 2018 - C-293/17 - Rn. 86).

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Um die habitatschutzrechtlich erforderliche Gewissheit zu erlangen, muss sie unter Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen ihrer Entscheidung die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde legen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 62 und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 26).

    Bei dem Stickstoffleitfaden Straße, der inzwischen in der endgültigen Fassung der Ausgabe 2019 veröffentlicht worden ist (H PSE 2019), handelt es sich um eine Fachkonvention, die aus Sicht des Senats den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand widerspiegelt (so zum Forschungsbericht von Balla u.a. schon BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 37 und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 79).

    Den derzeit besten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht auch die Anwendung eines vorhabenbezogenen Abschneidekriteriums in Höhe von 0, 3 kg N/ha/h (ebenso BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 45; vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 79 ff. und vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 - juris Rn. 36 f.).

    Dies sind Gewichtungsvorgaben, die in der Interessenabwägung zugunsten des Vorhabens erheblich zu Buche schlagen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 159 und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 74, jeweils m.w.N.).

    Die Überprüfungsbefugnis des Gerichts erstreckt sich allein darauf, ob eine geeignete fachspezifische Methode gewählt wurde, ob die Prognose nicht auf unrealistischen Annahmen beruht und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 30 und vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 13).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Dass der Gesetzgeber durch die Fortschreibung der Bedarfsplanung und das Festhalten an der seit 1992 verfolgten Konzeption die Grenzen seines stark politisch geprägten Ermessens überschritten haben könnte (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 43 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 54), ist nicht ersichtlich und wird auch von der Klägerin nicht geltend gemacht.

    Der Beklagte war deshalb auch nicht auf die in § 34 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG benannten qualifizierten Abweichungsgründe beschränkt, sondern durfte auch Gründe sozialer und wirtschaftlicher Art sowie weitere in § 34 BNatSchG nicht ausdrücklich benannte Belange berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 153).

    Dies sind Gewichtungsvorgaben, die in der Interessenabwägung zugunsten des Vorhabens erheblich zu Buche schlagen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 159 und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 74, jeweils m.w.N.).

    Für das Vorhaben besteht nach dem aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ein gesetzlich festgestellter Verkehrsbedarf, dem entgegen der Auffassung der Klägerin auch bei der Abwägung mit den Interessen des Habitatschutzrechts ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 159 und vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 69).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Einwände dagegen bedürfen deshalb einer besonderen Substantiierung und müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 67 und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - juris Rn. 67).

    Für sie gilt, dass dem Verschlechterungsverbot dadurch entsprochen werden kann, dass die Kleingewässer so bewirtschaftet werden, dass der festgelegte Oberflächenwasserkörper die Bewirtschaftungsziele erreicht (BVerwG, Urteile vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 101 ff. und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - NVwZ 2019, 1202 Rn. 44), hier also der im Fachbeitrag und Planfeststellungsbeschluss berücksichtigte OWK Saale, in den die beiden Kleingewässer einmünden.

    Dies gilt jedoch nicht für fachlich begründete Grenzen, die sich auf die praktische Messbarkeit bzw. Nachweisbarkeit von Auswirkungen beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 68 Rn. 109 ; s. auch LAWA-Handlungsempfehlung Ziff. 2.5 S. 35 f.).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Der Mitgliedstaat darf daher im Rahmen der für das jeweilige Schutzgebiet bestimmten Erhaltungsziele Prioritäten setzen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 152 und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 423, jeweils m.w.N.).

    Legt der Managementplan bestimmte Maßnahmen als Erhaltungsmaßnahmen fest, andere jedoch nicht bzw. nur als unverbindliche fakultative Entwicklungsmaßnahmen, darf diese Einstufung in der Regel zugrunde gelegt werden, sofern der Plan nicht von unzutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgeht oder "Etikettenschwindel" betreibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 424).

    Eine negative Veränderung dieser unterstützenden Qualitätskomponenten (auch solcher in der niedrigsten Klassenstufe) reicht daher für die Annahme einer Verschlechterung nicht aus; vielmehr muss die Veränderung zu einer Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente führen (BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 496 ff. und vom 29. Mai 2018 - 7 C 18.17 - NVwZ 2018, 1734, Rn. 14; vgl. auch Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - NVwZ 2019, 1202 Rn. 29).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Für das Vorhaben besteht nach dem aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ein gesetzlich festgestellter Verkehrsbedarf, dem entgegen der Auffassung der Klägerin auch bei der Abwägung mit den Interessen des Habitatschutzrechts ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 159 und vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 69).

    Art. 6 Abs. 4 FFH-RL setzt lediglich ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln voraus (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 72 m.w.N.).

    Da diese Alternative außerhalb des Planungskorridors verläuft, durfte der Beklagte sich hier auf eine summarische Würdigung des Beeinträchtigungspotentials beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 75).

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Für die Erfassung und Bewertung vorhabenbedingter Einwirkungen fehlt es bisher an gesetzlichen Vorgaben oder einer untergesetzlichen Maßstabsbildung durch verbindliche Festlegungen etwa mittels Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - NVwZ 2019, 52 Rn. 24).

    Dafür, dass es derzeit bessere wissenschaftliche Erkenntnisse geben könnte, die geeignet wären, Methodik, Grundannahmen oder Schlussfolgerungen des Stickstoffleitfadens substantiell in Frage zu stellen oder gar zu widerlegen, gibt es keine Anhaltspunkte, so dass die Grenzen der gerichtlich möglichen und gebotenen Aufklärung und Kontrolle insoweit erreicht sind (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - NVwZ 2019, 52 Rn. 28 f.).

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
    Im Hinblick auf das von der Klägerin zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] - ist allerdings geklärt, dass eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers vorliegt, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V WRRL um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlechterung nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt.

    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf bestimmte Formulierungen im Fachbeitrag die Anwendung von Schwellenwerten und Bagatellgrenzen rügt, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kein Raum für Erheblichkeitsschwellen, die auf einer Interessenabwägung beruhen (Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 - Rn. 68).

  • EuGH, 21.07.2016 - C-387/15

    Orleans u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG -

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 10.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18

    Westumfahrung Halle - Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

  • BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17

    Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 18.17

    Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

  • EuGH, 17.04.2018 - C-441/17

    Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17

    Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative;

  • EuGH, 25.07.2018 - C-164/17

    Grace und Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EG

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • EuGH, 15.05.2014 - C-521/12

    Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17

    Autobahn A 43: Oberverwaltungsgericht muss über Klage neu entscheiden

  • BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18

    Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff;

  • EuGH, 14.01.2016 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG -

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15

    Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung;

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit;

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Maßgeblich ist vielmehr, dass dem Betroffenen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung in subjektiver Hinsicht ein Vorwurf gemacht werden kann und der späte Zeitpunkt des Vorbringens auf einer bewussten Entscheidung beruht (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - C-263/08 [ECLI:EU:C:2009:631] - NVwZ 2009, 1553 Rn. 38; BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 24 und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 38).

    Daher können die Klägerinnen zu 1 und 2, deren durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum in Anspruch genommen werden soll, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine umfassende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses verlangen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 42 und vom 2. Juli 2020 - 9 A 8.19 - NVwZ 2020, 1848 Rn. 40).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde oder wenn behauptete Mängel des Beschlusses durch schlichte Planergänzung - etwa durch Schutzmaßnahmen oder kleinräumige Trassenverschiebungen ohne Auswirkungen auf den Trassenverlauf in Höhe der enteignungsbetroffenen Grundstücke - behoben werden können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 42, vom 14. März 2018 - 4 A 11.17 - juris Rn. 23 und vom 9. November 2017 - 3 A 3.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 80 Rn. 21; Beschluss vom 20. Februar 2015 - 7 B 13.14 - NuR 2015, 634 ).

    Die Konkretisierung des Vorhabens entspricht nicht nur derjenigen in den Bedarfsplänen der Ausbaugesetze, welche gemäß § 1 Abs. 2 AEG, § 1 Abs. 2 FStrAbG den Bedarf verbindlich feststellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.

    Zu der Geeignetheit der Risikoanalyse liegen bereits Gutachten, fachliche Stellungnahmen und Auskünfte vor, die zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts ausreichen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2002 - 2 BvR 995/02 - juris Rn. 11 und vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2389/06 - BVerfGK 13, 294 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.

    Verbleibende prognostische Risiken können durch ein geeignetes Risikomanagement aufgefangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 70, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 161, vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 54, vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 13 und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.

    Die Rügebefugnis des Enteignungsbetroffenen zum Habitatschutzrecht erstreckt sich im Wesentlichen auf solche Fehler bei der Anwendung des objektiven Rechts und bei der Berücksichtigung öffentlicher Belange, bei denen - ihr Vorliegen unterstellt - nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben ohne diese Fehler an dieser Stelle nicht oder mit einer für das Grundstück der Kläger relevanten Änderung der Trassenführung hätte realisiert werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 42, 44).

    Die Anwendung von fachlich begründeten Schwellenwerten und Bagatellgrenzen, die nicht auf einer Interessenabwägung beruhen, sondern sich - wie vorliegend - auf die praktische Messbarkeit bzw. Nachweisbarkeit von Auswirkungen beziehen, ist rechtlich zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 144).

    Dieser Wert liegt unterhalb des Abschneidekriteriums von 0, 3 kg N/ha/a, welches die Grenze der unbedenklichen Immissionen markiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 63 ff.).

    Anhaltspunkte für neue, "bessere" Erkenntnismöglichkeiten liegen nicht vor; insbesondere gab es keine hiervon abweichende, allseits fachlich anerkannte Fachkonvention zur Kartierung von Riffen (vgl. zu solchen Fachkonventionen BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 64).

    Dementsprechend ist die Behörde berechtigt, zu Unrecht verweigerte Informationen bei der Prüfung und Abwägung der Existenzgefährdung unberücksichtigt zu lassen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 27).

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Die gesetzliche Bedarfsfeststellung ist für die Planfeststellung und das gerichtliche Verfahren verbindlich und schließt grundsätzlich die Nachprüfung aus, ob für die geplante Autobahn ein Verkehrsbedarf vorhanden ist (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Um die für die Zulassung des Vorhabens erforderliche Gewissheit zu erlangen, dass es sich nicht nachteilig auf das Gebiet als solches auswirkt, muss die Planfeststellungsbehörde ihrer Entscheidung unter Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde legen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 62, vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 26 und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 64).

    Bei beiden Unterlagen handelt es sich aus Sicht des Senats um den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand (vgl. genauer BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 64 ff. und 78).

    Denn insoweit beruht die Verträglichkeitsprüfung ebenfalls auf dem - bereits erwähnten - Stickstoffleitfaden Straße, den der Senat auch insoweit als aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand ansieht (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 63 ff. m.w.N.).

    Deshalb bedürfen Einwände dagegen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 59 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Soweit der Kläger unter Beweis stellt (Beweisantrag Nr. 2), dass fachlich kein Grund ersichtlich ist, außerhalb des FFH-Gebiets gelegene Lebensraumtypen (LRT) gleicher Qualität nicht in die Gebietsmeldung einzubeziehen, betrifft der Antrag im Übrigen keine aufklärungsfähige Tatsachenbehauptung, sondern zielt darauf ab, die Beurteilung der für die Gebietsmeldung zuständigen Stelle durch die Einschätzung eines Gutachters zu ersetzen; dies ist einem Beweis nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 75 Rn. 62 ).

    b) Der Planfeststellungsbeschluss ist nicht schon deshalb fehlerhaft, weil sich die FFH-Verträglichkeitsprüfung zu den vorhabenbedingten Stickstoffeinträgen auf den Forschungsbericht von Balla u. a. (Untersuchung und Bewertung von straßenverkehrsbedingten Nährstoffeinträgen in empfindliche Biotope, Bericht zum FE-Vorhaben 84.0102/2009 der Bundesanstalt für Straßenwesen, Bd. 1099 der Reihe "Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik", Hrsg. BMVBS, November 2013) und den daraus entwickelten Stickstoffleitfaden Straße (FGSV, Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen - H PSE, 2019) stützt und dem Konzept der sogenannten Critical Loads unter Anwendung des vorhabenbezogenen Abschneidekriteriums von 0, 3 kg N/(ha*a) folgt, welches die Grenze der unbedenklichen Immissionen markiert (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 63 ff. und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 422 ).

    Der Stickstoffleitfaden, der sich selbst als Fachkonvention bezeichnet, stellt eine Zusammenfassung aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse dar und spiegelt auch hinsichtlich des Abschneidekriteriums den aktuell besten Kenntnisstand wider (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 64, 69).

    Soweit der Kläger geltend macht, die Zusatzbelastung müsse mit zwei Dezimalstellen berechnet werden, findet dies in den genannten fachlichen Vorgaben keine Grundlage (vgl. zur Rundungsregelung schon BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 75 Rn. 104 ).

    Dass hiervon auch der vorhabenunabhängige Verkehr auf der A 28 erfasst wird, entspricht der bilanzierenden Betrachtungsweise des Stickstoffleitfadens und begegnet keinen Bedenken (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 87 ff.).

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - (BVerwGE 166, 1 Rn. 89 f.) mit ausführlicher Begründung dargelegt, dass auch der Gerichtshof der Europäischen Union bei der Berücksichtigung einer Maßnahme nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL nicht an der Quelle der Beeinträchtigungen und Emissionen, sondern an den Auswirkungen auf die Schutzgüter des FFH-Gebiets ansetzt.

    Der Beweisantrag betrifft im Übrigen keine einzelne naturschutzfachlich aufklärungsfähige Tatsachenbehauptung, sondern zielt darauf ab, die rechtliche Prüfung eines Verbotstatbestands durch einen Sachverständigen vorzunehmen; dies ist einem Beweis nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 75 Rn. 62 ).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Danach bedurfte es keiner großräumigen Betrachtung des Klimas (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2018 - 9 A 10.17 - juris Rn. 32 ff.; Urteile vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.

    Im Übrigen spielt die Durchführung einer sozioökonomischen Kosten-Nutzen-Analyse gemäß Art. 7 Abs. 2 Buchst. c TEN-VO nur für die Frage einer Ko-Finanzierung durch die EU, nicht jedoch für die Planfeststellung eine Rolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 2018 - 9 A 10.17 - juris Rn. 32 ff.; bestätigt mit Urteilen vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.

    Verbleibende prognostische Risiken können durch ein geeignetes Risikomanagement aufgefangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 70, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 161, vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 54, vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 13 und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.

    Anhaltspunkte für neue, "bessere" Erkenntnismöglichkeiten liegen nicht vor; insbesondere gab es keine hiervon abweichende, allseits fachlich anerkannte Fachkonvention zur Kartierung von Riffen (vgl. zu solchen Fachkonventionen BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 64).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der

    Gemeint ist damit ein widersprüchliches und treuwidriges Verhalten im Sinne eines "venire contra factum proprium" (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 38).

    Allein der (objektive) Umstand der Nichtbeteiligung im Verwaltungsverfahren ist unerheblich, weil es keine Obliegenheit zur Beteiligung gibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.05.2023 - 7 A 7.22 - juris Rn. 25, vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 38 und vom 29.06.2017 - 3 A 1.16 - juris Rn. 24; BayVGH, Urteil vom 04.08.2022 - 22 A 20.40012 - juris Rn. 71).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass dem Betroffenen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung in subjektiver Hinsicht ein Vorwurf gemacht werden kann und der späte Zeitpunkt des Vorbringens auf einer bewussten Entscheidung beruht (vgl. etwa Happ in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 5 UmwRG Rn. 2; siehe zu alledem BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 18 m. w. N.; siehe ausführlich zur Missbräuchlichkeit oder Unredlichkeit der erstmaligen Geltendmachung Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 5 UmwRG Rn.18 ff.).

    Diese Rechtsfolge ist jedoch im Anwendungsbereich von UVP-pflichtigen Verfahren mit Unionsrecht nicht vereinbar, weshalb die entsprechenden Vorschriften aufgehoben bzw. in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 38; siehe hierzu auch Schlacke, NVwZ 2017, 905).

  • BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21

    Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos

    Allein der objektive Umstand der Nichtbeteiligung im Verwaltungsverfahren reicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände hierfür nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 38 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht ferner davon ausgegangen, dass die Anwendung eines absoluten vorhabenbezogenen Abschneidekriteriums auch der Bestimmung des Einwirkungsbereichs der geplanten Anlage und damit des Untersuchungsraums bzw. -umfangs der FFH-Verträglichkeitsprüfung dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 70; Urteil vom 15. Mai 2019, a.a.O., Rn. 33; Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 - juris Rn.29).

    Zusatzbelastungen durch Stickstoffeintrag unterhalb eines absoluten Wertes von 0, 3 kg N/ha/a bzw. 3 % eines CL sind irrelevant (BVerwG, Urteil vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - juris Rn. 45; Urteil vom 12. Juni 2019, a.a.O., Rn. 69, 71).

    Das Abschneidekriterium kennzeichnet die Höhe der Stickstoffdeposition, ab der diese nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft einer bestimmten Quelle oder einem bestimmten Vorhaben valide zugeordnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019, a.a.O., Rn. 70).

    Dies ist einem Beweis nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 62).

    Auch ist die Beweisfrage so allgemein formuliert, dass sie einer Klärung durch einen Sachverständigen kaum zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019, a.a.O., Rn. 105).

    Das Gebot, unter Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen der Genehmigungsentscheidung die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen, um die habitatschutzrechtlich erforderliche Gewissheit zu erlangen, betrifft auch die Heranziehung von Emissionsfaktoren (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 66).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 10 S 1584/22

    L. gegen Land Baden-Württemberg wegen immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Die betreffenden Maßnahmen sind zeit- und wirkungsbezogen danach zu beurteilen, ob die schädlichen Auswirkungen des Projekts verlässlich verhindert oder gemindert werden, wobei es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem die Beeinträchtigungen zu erwarten sind (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 86 ff. m. w. N. auch zur Rspr. d. EuGH).
  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Für die Erfassung und Bewertung vorhabenbedingter Einwirkungen durch Stickstoff fehlt es bisher an gesetzlichen Vorgaben oder einer untergesetzlichen Maßstabsbildung durch verbindliche Festlegungen etwa mittels Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften (hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris; Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27.17 -, juris) geht aktuell davon aus, dass der Stickstoffleitfaden Straße ("Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen 2019" - H PSE 2019 -), auf dessen Vorgängerentwurfsversion mit Stand 2014 auch die hier im Bebauungsplanverfahren eingeholte Stellungnahme des Ingenieurbüros L. vom 20.01.2016 beruht, diejenige Fachkonvention darstellt, die den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand widerspiegeln soll.

    Nach all diesen fachlichen Maßgaben wird für die FFH-Verträglichkeitsprüfung in rechtlich unbedenklicher Weise (BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris; Urteil vom 11.07.2019 - 9 A 13.18 -, juris) das Konzept der sog. Critical Loads (CL) zugrunde gelegt, die die Grenze der unbedenklichen Immissionen markieren.

    Der vorhabenbedingte Eintrag muss nicht nur messtechnisch nachweisbar (bzw. rechnerisch prognostizierbar) sein, sondern sich auch hinreichend von der Hintergrundbelastung abgrenzen und unter Berücksichtigung der mit der Ermittlung der Gesamtbelastung verbundenen Unsicherheiten statistisch unterscheiden lassen, um ihm eine eigene "Wirkung" auf das FFH-Gebiet zuschreiben zu können (BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris).

    Fehlt es daran, lässt sich auch eine hinreichende Wahrscheinlichkeit oder Gefahr einer Beeinträchtigung durch diese Quelle nicht begründen, deren Auswirkungen bleiben vielmehr rein hypothetisch, was im Rahmen der habitatschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung - auch für Lebensraumtypen mit sehr niedrigen Critical Loads - gerade nicht genügt (zu alledem BVerwG, Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27.17 -, a.a.O.; Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 -, juris; Urteil vom 11.07.2019 - 9 A 13.18 -, juris; Fellenberg, NVwZ 2019, 177, 181).

  • BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20

    Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos

    Ob der Kläger beteiligt werden musste, kann ebenso offen bleiben wie die Frage, ob eine Pflicht zur Beteiligung ihre Rechtsgrundlage in einer Analogie zu § 73 Abs. 8 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfGBbg (Wysk, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl. 2021, § 73 Rn. 135b; wohl auch BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.

    (2019) sind in ihrer Gesamtheit (noch) keine Fachkonvention (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 64; Bick/Wulfert, NVwZ 2017, 346 ).

    Gibt es einen Bewirtschaftungsplan nach § 32 Abs. 5 BNatSchG, dürfen Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde grundsätzlich darauf vertrauen, dass sie nach diesem Plan Standardmaßnahmen und Maßnahmen der Kohärenzsicherung abgrenzen dürfen (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 96).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - 10 A 1938/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 11 D 13/18

    Klage gegen Neubau der B 508n in Kreuztal teilweise erfolgreich

  • BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18

    Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 219/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 2.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 11.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20

    Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 218/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21

    Abwägungsfehler; Abweichungen von RASt 06; erhebliche Beeinträchtigung;

  • OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17

    Energiewirtschaftsrecht; Umweltrecht; Naturschutzrecht; Planfeststellungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2020 - 11 S 127.20

    Eilrechtsschutzantrag von Naturschutzverbänden gegen vorzeitig zugelassene

  • BVerwG, 24.02.2021 - 9 A 8.20

    Straßenrechtliche Planfeststellung (A 20 Schleswig-Holstein)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2023 - 1 M 275/17

    Hähnchenmastanlage; Erlöschensfolge des § 18 Abs. 1 BImSchG; unerlaubte

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2547/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2578/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 21/16

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen -

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 10 S 1861/21

    Vollzugsinteresse bei der Genehmigung von Windenergieanlagen; Normsetzungs- und

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2371/21

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

  • BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20

    Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung; Differenzierung der artenschutzrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 5 S 2372/21

    Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der B10-Ortsumfahrung Enzweihingen;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 6 S 1667/22

    Klage einer Kommune gegen einen Planfeststellungsbeschluss über Veränderungen an

  • VGH Bayern, 04.08.2022 - 22 A 20.40012

    Erfolglose Klage auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer

  • BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a

  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen naturschutzrechtliche Genehmigung zur Rodung und

  • BVerwG, 07.09.2023 - 7 A 8.21

    Freistaat Bayern ./. Bundesrepublik Deutschland - VDE 8.1

  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 8 A 21.40036

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Ortsumfahrung

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 13.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • VG Stuttgart, 12.10.2023 - 2 K 4527/23

    Klage gegen eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur Rodung und Umwandlung

  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 8 A 18.40041

    Vorbringen von Einwendungen in einer Verbandsklage bei wasserrechtlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

  • VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 9 S 20.621

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche

  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 5.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 - 11 A 2.18

    Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL); Trassenverlauf in Brandenburg;

  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 8 A 21.40040

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss für den

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020

    Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 138/19

    Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 11 A 2.18

    Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL); Trassenverlauf in Brandenburg;

  • BVerwG, 12.12.2019 - 9 A 24.19

    Gebot zur Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG ;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - 1 L 70/20

    Kürzung von Direktzahlungen wegen Cross-Compliance-Verstoßes

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • VG Hannover, 04.11.2020 - 12 A 8256/17

    Absetzteich; Auflage; Fischteich; Isolierte Anfechtung; Kleingewässer;

  • VG Osnabrück, 10.11.2022 - 2 A 78/21

    Abschneidekriterium; BASt-Bericht; Critical Loads; FFH-Gebiet; FFH-Richtlinie;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2022 - 6 S 833/20

    Pflicht zur Auslegung der Kalkulation der bei verschiedenen im

  • BVerwG, 09.02.2022 - 9 BN 4.21

    Keine Pflicht zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • VG Köln, 22.05.2020 - 14 L 202/20

    Bad Honnef: Planungen zur Neugestaltung der Insel Grafenwerth teilweise

  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 A 20.40006

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau von

  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 8 A 20.40015

    Straßenrechtliche Planfeststellung, Klage eines Verkehrsteilnehmers,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 134/19

    Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura

  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 61/21

    Freileitung; Erdverkabelung; Kostenvergleich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 137/19

    Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura

  • BVerwG, 09.07.2020 - 9 VR 1.20

    Ablehnung der Aussetzung eines Eilverfahrens nach § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG;

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

  • BVerwG, 09.02.2022 - 9 BN 5.21

    Auslegung und Anwendung des landesrechtlichen Aufwandsüberschreitungsverbots nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2020 - 4 KS 5/16

    Straßen- und Wegerecht (Ausbau B 207) - Planfeststellung

  • BVerwG, 29.07.2022 - 7 B 23.21

    Vorübergehende Inanspruchnahme des Grundbesitzes für die Durchführung von

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 4 KS 4/16

    Mündliche Verhandlungen über Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

  • VG Köln, 08.12.2020 - 14 L 1720/20

    Bad Honnef: Arbeiten zur Neugestaltung der Insel Grafenwerth dürfen fortgeführt

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30963
BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18 (https://dejure.org/2018,30963)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2018 - 9 A 2.18 (https://dejure.org/2018,30963)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2018 - 9 A 2.18 (https://dejure.org/2018,30963)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Bewertung richterlicher Äußerungen zur Rechtsprechung im Rahmen einer internen behördlichen Fortbildungsveranstaltun

  • doev.de PDF

    Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit durch Fortbildungsveranstaltung bei beklagter Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2 ; VwGO § 54
    Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit; Fachvortrag; schriftliche Ausarbeitung; Rechtsprechungsüberblick; Fortbildungsveranstaltung; beschränkter Teilnehmerkreis; Inhouse-Veranstaltung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 54 ; ZPO § 42 Abs. 2
    Anforderungen an die Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Bewertung richterlicher Äußerungen zur Rechtsprechung im Rahmen einer internen behördlichen Fortbildungsveranstaltun

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 653
  • DÖV 2019, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.10.2017 - 9 A 16.16

    Ablehnung; Amtsermittlung; Amtsermittlungsgrundsatz; Befangenheit; Besorgnis der

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18
    Eine rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - BVerfGK 15, 111 ; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 und Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - NVwZ 2018, 181 Rn. 2, jeweils m.w.N.).

    Die Annahme, gerade die erwähnte Vortragstätigkeit der Richterin habe zielgerichtet eine Fehlerheilung durch den Beklagten initiiert und von daher die Besorgnis einer ungleichen Distanz zu den Beteiligten begründet (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - NVwZ 2018, 181 Rn. 9), liegt schon wegen dieser Besonderheit des Verfahrensablaufs fern.

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18
    Der Ablehnung setzt er sich aus, wenn er, ohne Stütze im Verfahrensrecht, die Äquidistanz zu den Parteien aufgibt, insbesondere sich zum Berater einer Seite macht (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03 - BGHZ 156, 269 ).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18
    In dem parallel geführten Klageverfahren eines Naturschutzverbandes hatte der Senat mit Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1) die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt.
  • BFH, 25.04.1978 - VII R 7/78

    Verwaltungsverfahren - Beratende Tätigkeit eines Richters

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18
    Im Interesse des Vertrauens in die Unparteilichkeit der Gerichte genügt jede Mitwirkung, auch beratender Art, an dem konkreten Verwaltungsverfahren, das zum Erlass der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat, um den Ausschlusstatbestand zu erfüllen (BFH, Urteil vom 25. April 1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 = juris Rn. 8, Beschluss vom 12. Juni 2012 - I B 148/11 - juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 1 WB 13.17 - juris Rn. 7 f.).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18
    Eine rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - BVerfGK 15, 111 ; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 und Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - NVwZ 2018, 181 Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18
    Eine rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - BVerfGK 15, 111 ; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 und Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - NVwZ 2018, 181 Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.10.1997 - XI B 51/97
    Auszug aus BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18
    Nimmt ein Richter als Referent zu allgemein bedeutsamen Rechtsfragen Stellung, und sei es vor einem beschränkten Zuhörerkreis, ist das allein kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu misstrauen (BFH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - XI B 51/97 - juris Rn. 7; SG Cottbus, Beschluss vom 23. März 2016 - S 30 SF 380/16 AB - juris Rn. 10 ff.).
  • BFH, 12.06.2012 - I B 148/11

    Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18
    Im Interesse des Vertrauens in die Unparteilichkeit der Gerichte genügt jede Mitwirkung, auch beratender Art, an dem konkreten Verwaltungsverfahren, das zum Erlass der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat, um den Ausschlusstatbestand zu erfüllen (BFH, Urteil vom 25. April 1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 = juris Rn. 8, Beschluss vom 12. Juni 2012 - I B 148/11 - juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 1 WB 13.17 - juris Rn. 7 f.).
  • SG Cottbus, 23.03.2016 - S 30 SF 380/16

    Pauschales Ablehnungsgesuch - Vortragstätigkeit eines Richters bei

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18
    Nimmt ein Richter als Referent zu allgemein bedeutsamen Rechtsfragen Stellung, und sei es vor einem beschränkten Zuhörerkreis, ist das allein kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu misstrauen (BFH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - XI B 51/97 - juris Rn. 7; SG Cottbus, Beschluss vom 23. März 2016 - S 30 SF 380/16 AB - juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17

    Begründetheit der Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Ablehnung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18
    Im Interesse des Vertrauens in die Unparteilichkeit der Gerichte genügt jede Mitwirkung, auch beratender Art, an dem konkreten Verwaltungsverfahren, das zum Erlass der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat, um den Ausschlusstatbestand zu erfüllen (BFH, Urteil vom 25. April 1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 = juris Rn. 8, Beschluss vom 12. Juni 2012 - I B 148/11 - juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 1 WB 13.17 - juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der

  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18

    Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am

    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - BVerfGK 15, 111 ; BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2017 - 9 A 16.16 - NVwZ 2018, 181 Rn. 2 und vom 11. September 2018 - 9 A 2.18 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19

    Ablehnungsgesuch; Beschwerdeverfahren; vorläufigen Rechtsschutzes; begründete

    Ein solcher Grund kann jeder tatsächliche Umstand sein, aus dem ein besonnener Verfahrensbeteiligter den Eindruck gewinnen kann, der Richter besitze möglicherweise nicht die notwendige Neutralität und Distanz zu den Verfahrensbeteiligten oder zu dem Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. November 2017 - BVerwG 6 B 47.17 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 2017 - BVerwG 9 A 16.16 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 11. September 2018 - BVerwG 9 A 2.18 -, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - OVG 10 A 33.15 - EA S. 7; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 4 N 100.07 - EA S. 3).
  • VGH Bayern, 04.02.2019 - 3 C 16.1620

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung des Sachverständigen nicht aus (BVerwG, B.v. 11.9.2018 - 9 A 2/18 - juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2021 - 5 KS 11/21

    Keine Befangenheit eines Richters bei privater Beziehung zu einem

    Eine rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2018 - 9 A 2.18 -, juris Rn. 5).
  • VG München, 21.03.2019 - M 31 K 18.4041

    Keine Besorgnis einer richterlichen Befangenheit trotz gemeinsamer behördlicher

    Eine rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (stRspr, vgl. aktuell z.B. BVerwG, B.v. 11.9.2018 - 9 A 2.18 - juris).
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