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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08   

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BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08 (https://dejure.org/2010,2058)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2010 - 9 A 22.08 (https://dejure.org/2010,2058)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 9 A 22.08 (https://dejure.org/2010,2058)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    FStrG - § 17a Nr. 7 FStrG; BImSchG § 41; 16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 2, Tabelle A der Anlage 1; VwGO § 172
    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose, Prognosemethodik, Prognosezeitpunkt bei der Planergänzun;

  • openjur.de

    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose, Prognosemethodik, Prognosezeitpunkt bei der Planergänzun

  • Bundesverwaltungsgericht

    FStrG § 17a Nr. 7 FStrG
    Kosten-Nutzen-Analyse; Lkw-Anteil; Lärmschutz; Lärmschutzauflage; Methode; Modell; Neubescheidungsklage; Planergänzung; Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Schallschutz; Straßenplanung; Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose, ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a Nr 7 FStrG, § 41 BImSchG, § 1 Abs 2 S 1 Nr 2 BImSchV 16, § 2 Anl 1 Tabelle A BImSchV 16, § 172 VwGO
    Straßenplanung: Planergänzung für Neu- und Ausbau des Verkehrsknotenpunkts Neefestraße/Südring in der Stadt Chemnitz; Lärmschutz; Kosten-Nutzen-Vergleich; Neubescheidungsklage; Lärmschutz in der Straßenplanung

  • Wolters Kluwer

    Kosten-Nutzen-Vergleich bei der Entscheidung über die Verhältnismäßigkeit aktiven Schallschutzes; Ablehnung zusätzlicher Lärmschutzauflagen i.R.d. Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses; Zukunftsprognostische Verkehrsentwicklungsplanung durch Verkehrszählungen zur ...

  • rewis.io

    Straßenplanung: Planergänzung für Neu- und Ausbau des Verkehrsknotenpunkts Neefestraße/Südring in der Stadt Chemnitz; Lärmschutz; Kosten-Nutzen-Vergleich; Neubescheidungsklage; Lärmschutz in der Straßenplanung

  • ra.de
  • rewis.io

    Straßenplanung: Planergänzung für Neu- und Ausbau des Verkehrsknotenpunkts Neefestraße/Südring in der Stadt Chemnitz; Lärmschutz; Kosten-Nutzen-Vergleich; Neubescheidungsklage; Lärmschutz in der Straßenplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten-Nutzen-Vergleich bei der Entscheidung über die Verhältnismäßigkeit aktiven Schallschutzes; Ablehnung zusätzlicher Lärmschutzauflagen i.R.d. Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses; Zukunftsprognostische Verkehrsentwicklungsplanung durch Verkehrszählungen zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1151
  • DVBl 2010, 732
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es nicht den Vorgaben des § 41 BImSchG, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten aktiven Lärmschutzes allein daraus herzuleiten, dass die nach § 42 Abs. 2 BImSchG zu leistenden Entschädigungen für passiven Lärmschutz - wie regelmäßig - erheblich billiger wären (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 und - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85).

    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 383).".

    Sollte der Beklagte zu dem Ergebnis kommen, dass sich ein Vollschutz als unverhältnismäßig erweist, wären - ausgehend von dem erzielbaren Schutzniveau - "schrittweise Abschläge" vorzunehmen, um so die "mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand" zu leistende maximale Verbesserung der Lärmsituation zu ermitteln (vgl. Urteile vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - a.a.O. S. 39 und 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
    Die an der Rechtskraft des Urteils gemäß § 121 VwGO teilhabende Rechtsauffassung über den maßgebenden Prognosezeitpunkt bindet auch den Senat im vorliegenden Verfahren, soweit dieses denselben Streitgegenstand hat (stRspr, vgl. Urteile vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 und vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 28 S. 30).

    Bei ihrer Entscheidung kann sie auch berücksichtigen, ob öffentliche Belange etwa des Landschaftsschutzes oder der Stadtbildpflege oder private Belange negativ betroffener Dritter der Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten aktiven Schallschutzes entgegenstehen (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - a.a.O. S. 32).

    Sollte der Beklagte zu dem Ergebnis kommen, dass sich ein Vollschutz als unverhältnismäßig erweist, wären - ausgehend von dem erzielbaren Schutzniveau - "schrittweise Abschläge" vorzunehmen, um so die "mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand" zu leistende maximale Verbesserung der Lärmsituation zu ermitteln (vgl. Urteile vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - a.a.O. S. 39 und 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
    Die Abwägung der Lärmschutzbelange der Kläger zu 1 - 5 und 8 - 10 unterhalb des Schutzniveaus der Verkehrslärmschutzverordnung (vgl. Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 50 m.w.N.) ist nicht zu beanstanden.

    Er hat sich dabei zulässigerweise daran orientiert, dass die Verkehrslärmschutzverordnung weiteren Lärmschutz versagt und damit den Nutzungskonflikt zwischen Straßenverkehr und lärmbetroffener Nachbarschaft zu Lasten letzterer entscheidet (Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
    Die Überprüfung des Gerichts erstreckt sich allein auf die Wahl einer geeigneten fachspezifischen Methode, die zutreffende Ermittlung des der Prognose zugrunde liegenden Sachverhalts und darauf, ob das Ergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N., vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris Rn. 41 und vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - Buchholz 406.400 § 42 BNatSchG 2002 Nr. 6 Rn. 156, insoweit in BVerwGE 131, 274 nicht abgedruckt).

    Zu mehr waren sie nicht verpflichtet, da auch die ausgelegten Planunterlagen die Höhe des Lkw-Anteils allein mit den bei den Verkehrszählungen in der Vergangenheit ermittelten Werten begründet hatten, ohne zwischen Tag- und Nachtzeit zu unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 49 m.w.N. und vom 30. Januar 2008 - BVerwG 9 A 27.06 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 195 S. 9 f.).

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
    Die Beigeladene hat das voraussichtliche zukünftige Gesamtverkehrsaufkommen im Wege einer Modellprognose ermittelt und damit eine bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Struktur des Straßennetzes geeignete Methode gewählt (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 52 Rn. 56).

    Die anzuwendenden Maßstäbe hat der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 52 Rn. 63 f.) wie folgt zusammengefasst:.

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).
  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung;

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 97.89

    Schutz der Anlieger vor

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
    Bei welcher Relation zwischen Kosten und Nutzen die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für aktiven Lärmschutz anzunehmen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 30. August 1989 - BVerwG 4 B 97.89 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 5 S. 2).
  • BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03

    Anspruch auf Planaufhebung für den Neubau einer Ortsumgehung in Stollberg -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
    Die Überprüfung des Gerichts erstreckt sich allein auf die Wahl einer geeigneten fachspezifischen Methode, die zutreffende Ermittlung des der Prognose zugrunde liegenden Sachverhalts und darauf, ob das Ergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N., vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris Rn. 41 und vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - Buchholz 406.400 § 42 BNatSchG 2002 Nr. 6 Rn. 156, insoweit in BVerwGE 131, 274 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
    Das Planergänzungsverfahren dient dazu, solche Rechtsfehler zu beheben, die für die Planungsentscheidung insgesamt nicht von so großem Gewicht sind, dass dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils in Frage gestellt wird, und die durch eine Schutzauflage behoben werden können (vgl. Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - BVerwGE 121, 72 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen

    (2) "ob das vorliegend eingeleitete Planänderungsverfahren, das in Bezug auf Schall- und Erschütterungsschutz darauf beruht, dass zum Zeitpunkt des Ausgangsplanfeststellungsbeschlusses eine fehlerhafte Verkehrsprognose zugrunde gelegt worden war, in Bezug auf den maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt verglichen werden kann mit den Rechtsprechungsgrundsätzen im Urteil BVerwG vom 20.01.2010 - 9 A 22.08 - Rn. 28 oder ob die Inhalte des vorliegenden Planänderungsverfahrens von so großem Gewicht sind, dass die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines Planungsteils in Frage gestellt werden kann, mithin eine planerische Abwägung des Gesamtvorhabens zum Stichtag des Planänderungsbeschlusses erforderlich ist";.

    Die Beibehaltung des ursprünglichen Prognosehorizonts setzt allerdings voraus, dass im Planergänzungsverfahren lediglich solche Rechtsfehler behoben werden, die für die Planungsentscheidung insgesamt nicht von so großem Gewicht sind, dass dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils in Frage gestellt wird, und die durch eine Schutzauflage behoben werden können (Urteile vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 Rn. 28 und vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - BVerwGE 121, 72 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 34 ).

    Die rechtlichen Maßstäbe, die für die Abwägung zwischen aktivem und passivem Schallschutz zu beachten sind, sind in der Rechtsprechung geklärt (Urteile vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 52 Rn. 63 f. und vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 = juris Rn. 48 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Damit gilt der diesbezüglich für die Überprüfung von Verkehrsprognosen entwickelte rechtliche Maßstab (vgl. Urteile vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 Rn. 30 sowie vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 105, jeweils m.w.N.) auch bei der Prüfung von Abweichungsgründen im Sinne des Art. 6 Abs. 4 FFH-RL.
  • BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 19.23

    Übernahme von Altschulden und Altfehlbeträgen durch den beigeladenen Landkreis

    Darin ist geklärt, dass auch dann, wenn eine Klage auf Neubescheidung Erfolg hatte und eine Neubescheidung bereits erfolgt ist, der Betroffene allerdings geltend macht, durch den Inhalt dieser Neubescheidung erneut in seinen Rechten verletzt zu sein, das Rechtsschutzbedürfnis für eine erneute Verpflichtungsklage nicht schon wegen der Möglichkeit entfällt, einen Vollstreckungsantrag gemäß § 172 VwGO zu stellen (BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 4 B 13.07 - BauR 2007, 1709 sowie Urteil vom 20. Januar 2010 - 9 A 22.08 - NVwZ 2010, 1151 Rn. 23).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Kriterien für die Bewertung des Schutzzwecks sind die Vorbelastung - deren Gewicht ist allerdings bei wesentlichen Änderungen des Verkehrsweges gemindert (vgl. Urteil vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 Rn. 49 f.) -, die Schutzbedürftigkeit und die Größe des Gebiets, das ohne ausreichenden aktiven Schallschutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche des Verkehrsweges betroffen wäre, die Zahl der dadurch betroffenen Personen sowie das Ausmaß der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen und des zu erwartenden Wertverlustes der betroffenen Grundstücke.

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteile vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 20.11- NVwZ 2013, 645 Rn. 32 f., vom 20. Januar 2010 a.a.O. Rn. 48 ff. und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63 f. = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 52).

    ff) Durfte die Beigeladene und im Anschluss die Beklagte hiernach zu Recht davon ausgehen, dass ein Vollschutz für alle Gebäude im Schutzabschnitt durch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes, sofern überhaupt möglich, jedenfalls unverhältnismäßig ist, waren im gestuften Verfahren mit "schrittweisen Abschlägen", d.h. Schallschutzwänden in absteigender Höhe, weitere Vergleichsfälle zu prüfen (Urteil vom 20. Januar 2010 a.a.O. Rn. 54).

  • BVerwG, 25.01.2013 - 7 B 21.12

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines

    (2) "ob das vorliegend eingeleitete Planänderungsverfahren, das in Bezug auf Schall- und Erschütterungsschutz darauf beruht, dass zum Zeitpunkt des Ausgangsplanfeststellungsbeschlusses eine fehlerhafte Verkehrsprognose zugrunde gelegt worden war, in Bezug auf den maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt verglichen werden kann mit den Rechtsprechungsgrundsätzen im Urteil BVerwG vom 20.01.2010 - 9 A 22.08 - Rn. 28 oder ob die Inhalte des vorliegenden Planänderungsverfahrens von so großem Gewicht sind, dass die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines Planungsteils in Frage gestellt werden kann, mithin eine planerische Abwägung des Gesamtvorhabens zum Stichtag des Planänderungsbeschlusses erforderlich ist";.

    Die Beibehaltung des ursprünglichen Prognosehorizonts setzt allerdings voraus, dass im Planergänzungsverfahren lediglich solche Rechtsfehler behoben werden, die für die Planungsentscheidung insgesamt nicht von so großem Gewicht sind, dass dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils in Frage gestellt wird, und die durch eine Schutzauflage behoben werden können (Urteile vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 Rn. 28 und vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - BVerwGE 121, 72 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 34 ).

    Die rechtlichen Maßstäbe, die für die Abwägung zwischen aktivem und passivem Schallschutz zu beachten sind, sind in der Rechtsprechung geklärt (Urteile vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 52 Rn. 63 f. und vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 = juris Rn. 48 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose;

    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass verkehrsrechtliche Ge- und Verbote gerade im Bereich der Anschlussstelle Am Treptower Park ausnahmsweise generell nicht beachtet werden (vgl. Urteil vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 Rn. 39).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 18.11

    Vereinigung; Klagebefugnis; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltschutz;

    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass verkehrsrechtliche Ge- und Verbote gerade im Bereich der Anschlussstelle Am Treptower Park ausnahmsweise generell nicht beachtet werden (vgl. Urteil vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 Rn. 39).
  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Der Senat kann die Frage des an sich sachgemäßen Prognosehorizonts im Jahre 2009 aber letztlich offen lassen, weil im vorliegenden Fall der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 6. Mai 2004 den Prognosehorizont des Jahres 2015 im Blick hatte und deshalb die Planergänzung im Jahre 2009, die die Grundkonzeption des Plans nicht berührte, sich auf denselben Prognosehorizont beziehen musste (s. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2010 - 9 A 22.08 -, juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 28.09.2021 - 9 A 12.20

    Unzulässige Klage gegen Planänderungsbescheid.

    Das gilt auch bei nachträglicher Durchführung eines ergänzenden Verfahrens oder bei einer Planänderung nach § 76 Abs. 1 VwVfG, wenn das planerische Gesamtkonzept erhalten bleibt (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2010 - 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 Rn. 28; Beschluss vom 17. Januar 2013 - 7 B 18.12 - juris Rn. 3, 27).

    Eine Verschiebung des Prognosezeitpunkts bei einer Planänderung ginge von einer anderen Tatsachengrundlage aus und würde die planerische Abwägungsentscheidung insgesamt in Frage stellen (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2010 - 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 Rn. 28).

  • BVerwG, 22.01.2013 - 7 B 20.12

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines

    (2) "ob das vorliegend eingeleitete Planänderungsverfahren, das in Bezug auf Schall- und Erschütterungsschutz darauf beruht, dass zum Zeitpunkt des Ausgangsplanfeststellungsbeschlusses eine fehlerhafte Verkehrsprognose zugrunde gelegt worden war, in Bezug auf den maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt verglichen werden kann mit den Rechtsprechungsgrundsätzen im Urteil BVerwG vom 20.01.2010 - 9 A 22.08 - Rn. 28 oder ob die Inhalte des vorliegenden Planänderungsverfahrens von so großem Gewicht sind, dass die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines Planungsteils in Frage gestellt werden kann, mithin eine planerische Abwägung des Gesamtvorhabens zum Stichtag des Planänderungsbeschlusses erforderlich ist";.

    Die Beibehaltung des ursprünglichen Prognosehorizonts setzt allerdings voraus, dass im Planergänzungsverfahren lediglich solche Rechtsfehler behoben werden, die für die Planungsentscheidung insgesamt nicht von so großem Gewicht sind, dass dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils in Frage gestellt wird, und die durch eine Schutzauflage behoben werden können (Urteile vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 Rn. 28 und vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - BVerwGE 121, 72 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 34 ).

    Die rechtlichen Maßstäbe, die für die Abwägung zwischen aktivem und passivem Schallschutz zu beachten sind, sind in der Rechtsprechung geklärt (Urteile vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 52 Rn. 63 f. und vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 = juris Rn. 48 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 1658/17

    Unbegründeter Anspruch von Grundstückeigentümern auf teilweise Aufhebung des

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2022 - 10 S 848/21

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Spruchreifmachen der Sache bei

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 43.08

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße B 96 in

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

  • OVG Hamburg, 23.10.2014 - 1 Es 4/14

    Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist rechtens

  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10

    Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im

  • OVG Sachsen, 02.12.2022 - 4 A 566/20

    Isolierte Anfechtungsklage; Klageänderung; Rechtsschutzbedürfnis;

  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

  • VG Meiningen, 16.02.2016 - 2 V 399/15

    Androhung eines Zwangsgeldes gegen eine Behörde wegen unzureichender Umsetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 20 D 94/19

    Planfeststellung; Straßenbahn; Stadtbahn; Ausbaumaßnahme; Planrechtfertigung;

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 C 10943/12

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Errichtung eines Bahnfunkmasten;

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08

    Einbeziehung von Lärmschutzbelangen der Nachbarschaft in die planerische Abwägung

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 23.03.2022 - 11 ZB 20.2082

    Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung - Berufungszulassung

  • VG Leipzig, 20.06.2012 - 1 K 1031/10

    Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes für die Genehmigung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 11 D 88/11
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2020 - 4 KS 5/16

    Straßen- und Wegerecht (Ausbau B 207) - Planfeststellung

  • VG Köln, 25.08.2010 - 21 K 3702/09

    Ermächtigung zur rückwirkenden Ergänzung von Regulierungsverfügungen im

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 4 KS 4/16

    Mündliche Verhandlungen über Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 1 KN 9/20

    Abwägung; Abwägungsdisproportionalität; Baumschutz; Ermittlungs- und

  • VG Berlin, 03.11.2021 - 4 K 391.19
  • VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.1096

    Nachbarklage gegen Photovoltaikanlage auf Lärmschutzwall einer Autobahn

  • VG Berlin, 02.06.2022 - 2 K 64.20
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 22.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,75992
BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 22.08 (https://dejure.org/2009,75992)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.2009 - 9 A 22.08 (https://dejure.org/2009,75992)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 2009 - 9 A 22.08 (https://dejure.org/2009,75992)
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