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   VG Schleswig, 31.08.2001 - 9 A 223/97   

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https://dejure.org/2001,56007
VG Schleswig, 31.08.2001 - 9 A 223/97 (https://dejure.org/2001,56007)
VG Schleswig, Entscheidung vom 31.08.2001 - 9 A 223/97 (https://dejure.org/2001,56007)
VG Schleswig, Entscheidung vom 31. August 2001 - 9 A 223/97 (https://dejure.org/2001,56007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung einer Erschließungsanlage durch Dritten; Beteiligung der Anlieger an Kosten; "Regimeentscheidung" der Gemeinde; Abgeltung der Kosten für die Herstellung einer Erschließungsanlage ; Privatrechtliche Überbürdung der Kosten auf Grundstückserwerber; ...

  • Judicialis

    BauGB § 124 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2000 - 9 M 4297/99

    Beitrag; Erschließung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus VG Schleswig, 31.08.2001 - 9 A 223/97
    Diese "Regimeentscheidung" zieht aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht nach sich, dass selbst in Fällen, in denen ein bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlicher Straßenzug eine aufgrund eines Erschließungsvertrages geschaffene Teilstrecke aufweist, diese grundsätzlich - und so auch hier - als eigenständige Anlage zu behandeln ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2000 - 9 M 4297/99 - JURIS - im Anschluss an OVG Münster, Urteil vom 24.11.1998 - 3 A 706/91 - NWVBl. 1999, 262).
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus VG Schleswig, 31.08.2001 - 9 A 223/97
    Der hier in Rede stehende Vertrag ist gemessen an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 22.03.1996 - 8 C 17/94 - E 101, 12 = NVwZ 1996, 794 = DVBl. 1996, 1057 = Buchholz 406.11 § 124 BauGB Nr. 5 = KStZ 1997, 214), der das erkennende Gericht aus Gründen der Rechtssicherheit folgt, ein - nur durch die Kostenabrede modifizierter - Erschließungsvertrag, der - soweit das danach in Betracht kommt - den Regeln des (heute § 124 Abs. 1 BauGB und damals) § 123 Abs. 3 BBauG unterliegt, und nicht etwa ein sogenannter "Vorfinanzierungsvertrag", bei dem sich der Dritte typischerweise - anders als hier - verpflichtet, die Erschließungsanlage im Namen und auf Rechnung der Gemeinde herzustellen (vgl. Quaas, BauR 1999, 1113, 1120 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1998 - 3 A 706/91

    Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise

    Auszug aus VG Schleswig, 31.08.2001 - 9 A 223/97
    Diese "Regimeentscheidung" zieht aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht nach sich, dass selbst in Fällen, in denen ein bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlicher Straßenzug eine aufgrund eines Erschließungsvertrages geschaffene Teilstrecke aufweist, diese grundsätzlich - und so auch hier - als eigenständige Anlage zu behandeln ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2000 - 9 M 4297/99 - JURIS - im Anschluss an OVG Münster, Urteil vom 24.11.1998 - 3 A 706/91 - NWVBl. 1999, 262).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - 2 L 246/01

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorfinanzierungsvertrag ein Erschließungsvertrag,

    Mit ihren Klagen vom 04. August 1997, die das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 05. August 1997 unter dem Az. 9 A 223/97 verbunden hat, haben die Kläger zunächst im Wesentlichen geltend gemacht, ein Beitragsanspruch der Beklagten sei wegen Ablaufs der Festsetzungsverjährung erloschen.
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