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   BVerwG, 12.01.2005 - 9 A 25.04   

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https://dejure.org/2005,16096
BVerwG, 12.01.2005 - 9 A 25.04 (https://dejure.org/2005,16096)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2005 - 9 A 25.04 (https://dejure.org/2005,16096)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 9 A 25.04 (https://dejure.org/2005,16096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Überschreitung der Immissionswerte durch den Ausbau einer Autobahn - Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung zwecks Ermittlung einer Überschreitung von Immissionswerten - Erhöhung einer Verkehrsbelastung durch die Verlegung eines Knotenpunktes im Straßenverkehr ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 VR 14.04
    Auszug aus BVerwG, 12.01.2005 - 9 A 25.04
    5 Die Kläger haben am 24. Mai 2004 (einem Montag) die vorliegende Klage erhoben und gleichzeitig in dem Verfahren BVerwG 9 VR 14.04 einen Aussetzungsantrag gestellt, den der Senat mit Beschluss vom 7. Juli 2004 abgelehnt hat.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2005 - 9 A 25.04
    Es ist einzuräumen, dass es eine ungeklärte Frage darstellt, ob der von dem Planungsträger zulässigerweise gewählte Prognosehorizont (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 BVerwG 4 A 10.95 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 S. 35 f.) ein Lärmschutzkonzept rechtfertigen kann, dem aufgrund geplanter Änderungen der Netzstruktur ein für das Ende des Prognosezeitraums erwarteter Rückgang des Verkehrsaufkommens zugrunde liegt, obwohl in der Zwischenzeit von einem erheblichen Anstieg des Verkehrs und damit von einer erhöhten Lärmbelastung ausgegangen werden muss.
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2005 - 9 A 25.04
    Es reicht vielmehr aus, wenn die Planungsbehörde sich bei der Variantenauswahl mit dem Für und Wider der widerstreitenden Belange hinreichend auseinander gesetzt hat und tragfähige Gründe für die von ihr gewählte Lösung anführen kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 BVerwG 9 A 11.03 NVwZ 2004, 1486 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 m.w.N.).
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