Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.07.2005

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   BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05   

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BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05 (https://dejure.org/2006,84)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 9 A 28.05 (https://dejure.org/2006,84)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 (https://dejure.org/2006,84)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BNatSchG §§ 19, ... 42 Abs. 1, § 43 Abs. 4, § 62 Abs. 1; RL 79/409/EWG (VRL) Art. 4, 5, 9; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 12, 13, 16; LNatG M-V § 15 Abs. 4, Abs. 5; FStrG § 17 Abs. 4, Abs. 6c; VwVfG M-V § 73 Abs. 6, § 75 Abs. 2
    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches Vogelschutzgebiet, IBA-Verzeichnis, Nachanmeldung, Artenschutz, Präklusion, Kompensationsmaßnahme, Ausgleichsmaßnahme, Brutvorkommen, Brutrevier, Brutstätte, Brutplatz, Befreiung, Vernässung, ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BNatSchG §§ 19, 42 Abs. 1, § 43 Abs. 4, § 62 Abs. 1
    Abwägung; Alternativprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Befreiung; Bestimmtheit; Brutgebiet; Brutplatz; Brutrevier; Brutvorkommen; Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie; IBA; Important Bird Area; Kompensationsmaßnahme; Nachanhörung; Planfeststellungsbeschluss; Präklusion; ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Trassenführung durch die Lüssower Senke mit den Bestimmungen zur Erhaltung der wild lebenden Vogelarten; Maßgeblichkeit ornithologischer Kriterien für die Identifizierung von Vogelschutzgebieten; "Important Bird Areas" (IBA) Verzeichnis als ...

  • Judicialis

    BNatSchG § 19; ; BN... atSchG § 42 Abs. 1; ; BNatSchG § 43 Abs. 4; ; BNatSchG § 62 Abs. 1; ; RL 79/409/EWG (VRL) Art. 4; ; RL 79/409/EWG (VRL) Art. 5; ; RL 79/409/EWG (VRL) Art. 9; ; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 12; ; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 13; ; RL 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 16; ; LNatG M-V § 15 Abs. 4; ; LNatG M-V § 15 Abs. 5; ; FStrG § 17 Abs. 4; ; FStrG § 17 Abs. 6c; ; VwVfG M-V § 73 Abs. 6; ; VwVfG M-V § 75 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Artenschutzrechtlich verbotene Beseitigung eines Brutreviers durch Straßenbauvorhaben - Verbotsbefreiung während des laufenden Gerichtsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Gebiets- und Artenschutz in ruhigeren Gefilden (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer; DVBl. 2009, 1)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 126, 166
  • NVwZ 2006, 1161
  • NVwZ 2006, 1407
  • DVBl 2006, 1309
  • ZfBR 2007, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (186)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
    Denn zu den "ähnlichen Handlungen", durch die europäische Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten gestört werden, gehören auch bau- oder betriebsbedingte Störungen (vgl.Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - Rn. 555 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).

    Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat unlängst Zweifel geäußert, ob seine Rechtsprechung, wonach solche Beeinträchtigungen "nicht absichtlich" sind, die sich als unausweichliche Konsequenz rechtmäßigen Handelns ergeben, im Lichte der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufrechterhalten werden kann (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - Rn. 559 f. unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 30. Januar 2002 - Rs. C-103/00 - Slg. 2002, I - 1163 und vom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - Slg. 2005, I - 9017 ff.; vgl. jetzt auch Urteil vom 18. Mai 2006 - Rs. C-221/04 -).

    Ebenso wie Art. 12 und 16 der FFH-RL bilden Art. 5 und 9 der VRL ein geschlossenes Schutzsystem (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - Rn. 560 unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - a.a.O. Rn. 113), dessen Anforderungen in der Regelung des § 43 Abs. 4 BNatSchG nicht vollständig zum Ausdruck kommen.

    Es handelt sich vielmehr um eine eigenständige Entscheidungsmöglichkeit der Planfeststellungsbehörde, die ihr offen steht, sofern § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG - wie hier - nicht eingreift (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - Rn. 557).

    Das setzt allerdings - auch bei Beachtung der Pflicht zur Schaffung des zusammenhängenden Netzes von Lebensräumen - nicht den Schutz jeder lokalen Population voraus (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - Rn. 571), sondern bedarf einer gebietsbezogenen Gesamtbetrachtung, für die der Planfeststellungsbehörde, da insoweit ornithologische Kriterien maßgeblich sind (vgl. insoweit auch Beschluss vom 24. Februar 2004 - BVerwG 4 B 101.03 - juris Rn. 13), eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative einzuräumen ist.

    Für die Frage ihrer Rechtsverletzung kommt es insoweit entscheidend nur darauf an, ob die Befreiungsvoraussetzungen zum maßgeblichen Zeitpunkt der Planfeststellung objektiv gegeben waren (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - Rn. 565).

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
    § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG bietet nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Januar 2006 - Rs. C-98/03 - (NVwZ 2006, 319) keine Grundlage für die Zulassung eines gegen Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 BNatSchG verstoßenden (Straßenbau-)Vorhabens.

    Denn der Senat sieht sich jedenfalls im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Januar 2006 - Rs. C-98/03 - (NVwZ 2006, 319) gehindert, die Ausnahmeregelung des § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG anzuwenden, weil sie gegen sekundäres Gemeinschaftsrecht verstößt.

    Den europarechtlichen Bestimmtheitsanforderungen, wie sie der Europäische Gerichtshof in seinem bereits erwähnten Urteil vom 10. Januar 2006 - Rs. C-98/03 - (a.a.O.) formuliert hat, trägt § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG hinreichend Rechnung.

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
    Nur Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne des Art. 4 VRL geeignetsten Gebiete (Beschluss vom 24. Februar 2004 - BVerwG 4 B 101.03 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Wird diese Indizwirkung noch durch die Ergebnisse standortbezogener gutachtlicher Erhebungen verstärkt, so rechtfertigt dies den Schluss, dass der fragliche Bereich nicht zu den zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebieten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL gehört, auch wenn aufgrund der Äußerungen von Fachleuten eine gegenteilige Wertung ebenfalls vertretbar erscheint (Beschluss vom 24. Februar 2004 a.a.O. Rn. 16).

    Das setzt allerdings - auch bei Beachtung der Pflicht zur Schaffung des zusammenhängenden Netzes von Lebensräumen - nicht den Schutz jeder lokalen Population voraus (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - Rn. 571), sondern bedarf einer gebietsbezogenen Gesamtbetrachtung, für die der Planfeststellungsbehörde, da insoweit ornithologische Kriterien maßgeblich sind (vgl. insoweit auch Beschluss vom 24. Februar 2004 - BVerwG 4 B 101.03 - juris Rn. 13), eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative einzuräumen ist.

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
    Nach der Konzeption dieser Regelungen bedarf es bei einer durch die beschriebenen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen bedingten Inanspruchnahme privater Grundstücke einer Verhältnismäßigkeitsprüfung, die sämtliche Elemente des Übermaßverbotes einschließt (Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 ).

    (1) Die Zumutbarkeitsgrenze kann überschritten sein, wenn durch Kompensationsmaßnahmen die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen gefährdet oder gar vernichtet wird (vgl. etwa Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 ).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00

    Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
    Die bloße - vom Beklagten im Übrigen bestrittene - Verschlechterung der Habitatsqualitäten eines Nahrungsgastes, um den es sich beim Schreiadler im Bereich der Kompensationsfläche unstreitig handelt, erfüllt jedoch keine der in § 42 Abs. 1 BNatSchG enthaltenen Verbotstatbestände (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 C 6.00 - BVerwGE 112, 321 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zur insoweit gleich lautenden Vorgängervorschrift des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG allerdings klargestellt, dass die Regelung nicht allgemein Lebensräume, insbesondere nicht die bloßen Nahrungsreviere, oder auch nur sämtliche Lebensstätten der geschützten Arten schützt, sondern nur die in der Vorschrift ausdrücklich genannten Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten schützt (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 C 6.00 - a.a.O. S. 325 f.).

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
    Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat unlängst Zweifel geäußert, ob seine Rechtsprechung, wonach solche Beeinträchtigungen "nicht absichtlich" sind, die sich als unausweichliche Konsequenz rechtmäßigen Handelns ergeben, im Lichte der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufrechterhalten werden kann (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - Rn. 559 f. unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 30. Januar 2002 - Rs. C-103/00 - Slg. 2002, I - 1163 und vom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - Slg. 2005, I - 9017 ff.; vgl. jetzt auch Urteil vom 18. Mai 2006 - Rs. C-221/04 -).

    Ebenso wie Art. 12 und 16 der FFH-RL bilden Art. 5 und 9 der VRL ein geschlossenes Schutzsystem (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - Rn. 560 unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - a.a.O. Rn. 113), dessen Anforderungen in der Regelung des § 43 Abs. 4 BNatSchG nicht vollständig zum Ausdruck kommen.

  • EuGH, 23.03.2006 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. insbesondere Urteil vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90, Santoña - Slg. 1993, I - 4272 Rn. 26; zuletzt Urteil vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - Rn. 30 ff.) bereits klargestellt hat, sind danach nicht sämtliche Landschaftsräume, in denen bedrohte Vogelarten vorkommen, sondern nur die Gebiete unter Schutz zu stellen, die sich am ehesten zur Arterhaltung eignen.

    Von einem ornithologischen Kriterien und dem Ausweisungsziel widersprechenden "Aussparen" einer Teilfläche eines Vogelschutzgebietes, wie es der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. März 2006 (Rs. C-209/04) beanstandet hat, kann deswegen keine Rede sein.

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
    Als bedeutsamstes Erkenntnismittel für die Gebietsauswahl und als gewichtiges Indiz bei der nach Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL gebotenen Eignungsbeurteilung stellt sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. etwa Urteil vom 19. Mai 1998 - Rs. C-3/96 - Slg. 1998, I - 3054 Rn. 68 f.) wie auch des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 32.02 - BVerwGE 120, 87 m.w.N.) das Verzeichnis der "Important Bird Areas" (IBA) dar.

    Eine solche zusätzliche Bestätigung der Indizwirkung des IBA-Verzeichnisses kann sich auch daraus ergeben, dass die EU-Kommission unter dem Blickwinkel des Vogelschutzes keinen Nachmeldebedarf im Planungsraum sieht (Urteil vom 22. Januar 2004 a.a.O. S. 102 f.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
    Dass das Versäumnis der Erteilung einer Befreiung zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses einen zentralen Punkt dieser Entscheidung betrifft, der nicht in einem ergänzenden Verfahren (§ 17 Abs. 6c Satz 2 FStrG) und mithin auch nicht schon während eines gerichtlichen Verfahrens bereinigt werden könnte, weil er die Planung als Ganzes von vornherein in Frage stellt (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 113 S. 103 f.), ist schon deswegen nicht erkennbar, weil sich der Beklagte im Planfeststellungsbeschluss (S. 79 f.) der Sache nach auf der Grundlage der Feststellungen des landschaftspflegerischen Begleitplans mit Fragen des Artenschutzes bereits - wenn auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung - auseinander gesetzt hat.
  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03

    Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05
    Für unmittelbar mit enteignender Vorwirkung Betroffene wie die Kläger zu 1, 3 und 4 sind solche Regelungen ausschließlich im nachfolgenden Enteignungsverfahren zu treffen (Urteil vom 7. Juli 2004 - BVerwG 9 A 21.03 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 87 S. 9).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • VG Potsdam, 18.02.2002 - 4 L 648/01

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs;

  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 18.05.2006 - C-221/04

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 17.09.2004 - 9 VR 3.04

    Schienenwegeplanung, City-Tunnel Leipzig, Planfeststellungsbeschluss,

  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 16.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 1.95

    Fernstraßenrecht: Kausalität von Rechtsfehlern des Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Zwar lassen sich in einem solchen Verfahren nur Mängel beheben, die nicht von solcher Art und Schwere sind, dass sie die Planung als Ganzes von vornherein infrage stellen (Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 und vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

    Maßgeblich sind ausschließlich ornithologische Kriterien (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteile vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - Slg. 1993, I-4221 Rn. 26 und vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - Slg. 2006, I-2756 Rn. 33).

    Nur Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der i.S.d. Art. 4 VRL geeignetsten Gebiete (Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 20 m.w.N.).

    Mit dem Fortschreiten des mitgliedstaatlichen Auswahl- und Meldeverfahrens steigen die prozessualen Darlegungsanforderungen für die Behauptung, es gebe ein (nicht erklärtes) faktisches Vogelschutzgebiet, das eine Lücke im Netz schließen solle (Urteile vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 und vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 23).

    Als bedeutsames Erkenntnismittel für die Gebietsauswahl und als gewichtiges Indiz bei der nach Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL gebotenen Eignungsbeurteilung stellt sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. etwa Urteil vom 19. Mai 1998 - Rs. C-3/96 - Slg. 1998, I-3031 Rn. 68 ff.) wie auch des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 21 m.w.N.) das Verzeichnis der "Important Bird Areas" (IBA) dar.

    Eine zusätzliche Bestätigung der Indizwirkung kann sich auch daraus ergeben, dass die EU-Kommission unter dem Blickwinkel des Vogelschutzes keinen Nachmeldebedarf im Planungsraum sieht (Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 21; vgl. auch Urteil vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 32.02 - BVerwGE 120, 87 ).

    Die auf der zweiten Stufe zu beachtende Legalausnahme des § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG a.F. für Eingriffe i.S.d. § 19 BNatSchG kann indessen grundsätzlich nicht zum Tragen kommen, weil die Vorschrift die Ausnahme nicht von sämtlichen Voraussetzungen des Art. 16 FFH-RL bzw. Art. 9 VRL abhängig macht, deren Umsetzung die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes dienen (vgl. zu Art. 16 FFH-RL EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - Rs. C-98/03 - Slg. 2006, I-53 Rn. 61; zur Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf Art. 9 VRL BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

    Das hindert die Planfeststellungsbehörde aber nicht, unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG a.F. eine Befreiung zu erteilen (Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 40).

    Erfolgt die Nutzung regelmäßig, so greift das Verbot auch in Zeiten ein, in denen die Lebensstätte nicht genutzt wird (Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 33).

    Bei der gebotenen individuenbezogenen Betrachtung (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 Rn. 35 f.) durfte die Frage, ob Nist- oder Brutplätze dieser Arten durch das Vorhaben in Anspruch genommen werden, nicht mit der Begründung, es handele sich um irrelevante bzw. allgemein häufige Arten, ungeprüft gelassen werden.

    Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass zu den "ähnlichen Handlungen", durch die die dem Störungstatbestand unterfallenden Arten gestört werden, auch bau- und betriebsbedingte Störungen in Gestalt von akustischen und optischen Störwirkungen gehören (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 34 m.w.N.).

    Die Bewertung hält sich innerhalb des naturschutzfachlichen Einschätzungsspielraums, der der Behörde insoweit eingeräumt ist (vgl. dazu Beschluss vom 13. März 2008 - BVerwG 9 VR 9.07 - juris Rn. 45; ebenso zu Art. 5 Buchst. d VRL Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 Rn. 44).

    Nester, die nicht mehr genutzt werden und auch nicht der wiederkehrenden Nutzung dienen, fallen aus dem Anwendungsbereich der Regelung heraus (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 43).

    Solche Auswirkungen scheiden aus, falls der aktuelle Erhaltungszustand der betroffenen Vogelarten sichergestellt ist (Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 44).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Population als solche in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet, das über das Plangebiet hinausreicht, als lebensfähiges Element erhalten bleibt (vgl. Urteile vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 572 und vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 44; i.d.S. auch EuGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - I-4713 Rn. 26 f.).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Mit dem Fortschreiten des mitgliedstaatlichen Auswahl- und Meldeverfahrens steigen die prozessualen Darlegungsanforderungen für die Behauptung, es gebe ein (nicht erklärtes) faktisches Vogelschutzgebiet, das eine Lücke im Netz schließen solle (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 Rn. 20 und 23 und vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 51 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    So ist es denkbar, dass die betroffene Art mit einer Standortdynamik ausgestattet ist, die es ihr unter den gegebenen Umständen gestattet, Flächenverluste selbst auszugleichen (vgl. zum Verlust einzelner Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsgebiete bei Vögeln, Urteile vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 und vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

    Wenn auch der Erhaltung vorhandener Lebensräume regelmäßig Vorrang vor ihrer Verlagerung zukommt (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. S. 175), kann in diesem Fall im Wege der Kompensation (unten 1.7) durch die Schaffung geeigneter Ausweichhabitate der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Art gewährleistet werden (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - a.a.O. S. 323, Rn. 573).

    Als Form der wissenschaftlichen Schätzung gängig ist ebenso eine Worst-Case-Betrachtung, die im Zweifelsfall verbleibende negative Auswirkungen des Vorhabens unterstellt (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ; auch Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 ); denn dies ist nichts anderes als eine in der Wissenschaft anerkannte konservative Risikoabschätzung.

    Im Grundsatz ist vielmehr ein ergänzendes Verfahren nach § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG erforderlich, das mit einer erneuten, ggf. in ein noch laufendes VerwaltungsStreitverfahren einzubeziehenden Entscheidung der zuständigen Behörde abschließt (zur Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses im gerichtlichen Verfahren vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

    Die gesetzliche Bedarfsfeststellung verleiht dem Planungsvorhaben einen besonderen Stellenwert (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.07.2005 - 9 A 28.05   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 19.07.2005 - 9 A 28.05 (https://dejure.org/2005,66375)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2005 - 9 A 28.05 (https://dejure.org/2005,66375)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 9 A 28.05 (https://dejure.org/2005,66375)
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