Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - 9 A 2954/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2345
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - 9 A 2954/03 (https://dejure.org/2003,2345)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.07.2003 - 9 A 2954/03 (https://dejure.org/2003,2345)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03 (https://dejure.org/2003,2345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage gegen einen Abfallentsorgungsgebührenbescheid; Einfluss von Bestechungsgeldern auf Gebührenkalkulation; Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle einer Gebührenprognoseentscheidung; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Fremdentgelten bei der Kalkulation; Erkennbarkeit ...

Verfahrensgang

  • VG Köln - 14 K 1834/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2003 - 9 A 2954/03

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 121
  • DÖV 2004, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1253/02

    Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96 -, NWVBl. 2000, 373, vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99 - und vom 4. Oktober 2001 - 9 A 2737/00 -, jeweils a.a.O., Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03 -, KStZ 2004, 15; Dittmann, a.a.O.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03 -, a.a.O.

    Ausgehend von der grundsätzlichen Ansatzfähigkeit der Verbrennungsentgelte und des Grundsatzes, dass eine Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich eingestellter Entgelte für Fremdleistungen nur dann fehlerhaft ist, wenn bei der im Zeitpunkt der Prognoseentscheidung bzw. der Feststellung des Betriebsergebnisses gebotenen Prüfung eine Reduzierung der Entgeltforderung absehbar und insofern nur ein bestimmter niedrigerer Kostenansatz vertretbar war, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03 -, a.a.O., sind unter Berücksichtigung des Betriebsergebnisses für das Jahr 1998 und der gebotenen Überprüfung die für dieses Jahr maßgeblichen Gebührenfestsetzungen im Ergebnis nicht zu beanstanden.

    Danach ist eine Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich eingestellter Entgelte für Fremdleistungen - wie bereits erwähnt - nur dann fehlerhaft, wenn bei der im Zeitpunkt der Prognoseentscheidung bzw. der Feststellung des Betriebsergebnisses gebotenen Prüfung eine Reduzierung der Entgeltforderung absehbar und insofern nur ein bestimmter niedrigerer Kostenansatz vertretbar war, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03 -, a.a.O.

  • VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1347/02

    Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 24. November 1999 - 9 A 6065/96 -, NWVBl. 2000, 373, vom 5. April 2001 - 9 A 1795/99 - und vom 4. Oktober 2001 - 9 A 2737/00 -, jeweils a.a.O., Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03 -, KStZ 2004, 15; Dittmann, a.a.O.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03 -, a.a.O.

    Ausgehend von der grundsätzlichen Ansatzfähigkeit der Verbrennungsentgelte und des Grundsatzes, dass eine Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich eingestellter Entgelte für Fremdleistungen nur dann fehlerhaft ist, wenn bei der im Zeitpunkt der Prognoseentscheidung bzw. der Feststellung des Betriebsergebnisses gebotenen Prüfung eine Reduzierung der Entgeltforderung absehbar und insofern nur ein bestimmter niedrigerer Kostenansatz vertretbar war, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03 -, a.a.O., sind unter Berücksichtigung des Betriebsergebnisses für das Jahr 1998 und der gebotenen Überprüfung die für dieses Jahr maßgeblichen Gebührenfestsetzungen im Ergebnis nicht zu beanstanden.

    Danach ist eine Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich eingestellter Entgelte für Fremdleistungen - wie bereits erwähnt - nur dann fehlerhaft, wenn bei der im Zeitpunkt der Prognoseentscheidung bzw. der Feststellung des Betriebsergebnisses gebotenen Prüfung eine Reduzierung der Entgeltforderung absehbar und insofern nur ein bestimmter niedrigerer Kostenansatz vertretbar war, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03 -, a.a.O.

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2011 - 13 K 798/08

    Kostenüberschreitungsverbot; Fremdkosten; Erforderlichkeit; Altersteilzeit;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. August 1999 - 9 A 3133/07 - und vom 31. Juli 2003 - 9 A 2954/03 -, in: Kommunale Steuerzeitschrift (KStZ) 2004, S. 15 sowie Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 373/06 -, in: KStZ 2009, S. 12 ff.

    OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 9 A 2953/03 -, in: KStZ 2004, S. 15 und vom 17. August 2007 - 9 A 2238/03 - sowie Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 A 373/06 -, in: KStZ 2009, S. 12 ff.

    OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2003- 9 A 2954/03 -, a.a.O.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht