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   VG Schleswig, 30.04.2001 - 9 A 32/00   

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https://dejure.org/2001,21786
VG Schleswig, 30.04.2001 - 9 A 32/00 (https://dejure.org/2001,21786)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.04.2001 - 9 A 32/00 (https://dejure.org/2001,21786)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. April 2001 - 9 A 32/00 (https://dejure.org/2001,21786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorauszahlung auf Ausbaubeiträge; Beitragspflicht für Grundstück ; Erneuerung der Fahrbahn, Gehwege und Straßenentwässerung ; Räumlich enge Beziehung zur ausgebauten Einrichtung; Wirkungsbereich der Ausbaumaßnahme ; Gebrauchsmöglichkeit der gesamten Straßeneinrichtung

  • Judicialis

    KAG SH § 8 Abs. 4 S. 3; ; LVwG SH § 108 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2001 - 9 A 32/00
    ... Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 - (Die Gemeinde 1998, 98 = NordÖR 1998, 88) ausgeführt, daß es nicht Voraussetzung für die Beitragspflicht eines Grundstückes ist, daß es unmittelbar an die abgerechnete Maßnahme oder an den Straßenabschnitt angrenzt, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde.

    Damit hat die Maßnahme für alle Anlieger der Einrichtung eine Verbesserung der Grundstückssituation zur Folge (Urt. d. Senats vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 -, Seite 18 d. Urteilsabdrucks).

  • BVerwG, 04.02.1998 - 9 B 98.98

    Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen fehlender

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2001 - 9 A 32/00
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten, den Inhalt der Beiakte B (Blatt 116 - 175) zur Verfahrensakte 9 A 15/00, der Beiakte B zur Verfahrensakte 9 A 184/99, auf die Anlage 1) zum Sitzungsprotokoll (5 Fotografien) zur Verfahrensakte 9 A 24/00 wie auch auf den Inhalt der Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. Februar 1999 - 9 B 110/98 und 9 B 98/98 - sowie des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1999 - 2 M 3/99 und 2 M 4/99 - verwiesen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    So ist im Beschluß vom 17. Februar 1999 - 9 B 98/98 - (der sich auf ein in der ... gelegenes Grundstück bezog) ausdrücklich angeführt worden, die grundlegende Erneuerung der ... deren Fahrbahn, Gehwege und Straßenentwässerung noch aus dem vorigen Jahrhundert gestammt habe und deren Straßenbeleuchtung letztmalig 1930 erneuert worden sei, stelle nach 140- bis 130-jähriger bzw. 60-jähriger Nutzungsdauer als insgesamt nochmalige Herstellung eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne von § 1 ABS, § 8 Abs. 1 S. 1 - KAG - dar.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2001 - 9 A 32/00
    Solche Zweifel bestehen dann, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung erstrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Mißerfolg (vgl. Beschluß des Senates vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -).
  • BVerwG, 03.02.1998 - 9 B 110.98

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2001 - 9 A 32/00
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten, den Inhalt der Beiakte B (Blatt 116 - 175) zur Verfahrensakte 9 A 15/00, der Beiakte B zur Verfahrensakte 9 A 184/99, auf die Anlage 1) zum Sitzungsprotokoll (5 Fotografien) zur Verfahrensakte 9 A 24/00 wie auch auf den Inhalt der Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. Februar 1999 - 9 B 110/98 und 9 B 98/98 - sowie des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1999 - 2 M 3/99 und 2 M 4/99 - verwiesen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.
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