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   BVerwG, 18.04.2007 - 9 A 34.06   

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BVerwG, 18.04.2007 - 9 A 34.06 (https://dejure.org/2007,10429)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2007 - 9 A 34.06 (https://dejure.org/2007,10429)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2007 - 9 A 34.06 (https://dejure.org/2007,10429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Ausbaus einer Straße durch landwirtschaftliche Nutzflächen - Auswirkungen von Straßenbaumaßnahmen auf den landwirtschaftlichen Betrieb - Zugrundelegung einer Kostenobergrenze als bindende Vorgabe für die Alternativenprüfung mit Rücksicht auf eine ...

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2007 - 9 A 34.06
    Nur ausnahmsweise darf die Problemlösung einem späteren Verfahren vorbehalten werden, wenn der Vorbehalt seinerseits dem Abwägungsgebot entspricht, weil eine Regelung des Problems von dem späteren Verfahren objektiv erwartet werden kann (vgl. Urteil vom 9. März 1979 BVerwG 4 C 41.75 BVerwGE 57, 297 ).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2007 - 9 A 34.06
    23 1. Als durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses betroffene Grundeigentümerin und Pächterin bzw. vergleichbar Nutzungsberechtigte (vgl. zum Eigentumsschutz der Rechtsstellung des Pächters Urteil vom 1. September 1997 BVerwG 4 A 36.96 BVerwGE 105, 178 ) hat die Klägerin einen Anspruch auf grundsätzlich umfassende Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses.
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 17.96

    Bundesautobahn A 20 (Ostsee-Autobahn)

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2007 - 9 A 34.06
    Lassen sich im Erörterungstermin Einwendungen erledigen, so ist es nicht zulässig, auf sie später zurückzukommen; der Einwender muss sich so behandeln lassen, als hätte er die Einwendungen nicht fristgerecht erhoben (Beschluss vom 17. Februar 1997 BVerwG 4 VR 17.96 NuR 1998, 305).
  • BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 59.03

    Planfeststellung für Bau einer Bundesfernstraße; Anhörungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2007 - 9 A 34.06
    Aufgrund der im Übrigen durchaus detaillierten Darlegungen der Klägerin sprach nichts für die Annahme, zusätzlich zu den ausdrücklich benannten werde es zu weiteren Bewirtschaftungserschwernissen kommen (vgl. zur Darlegungslast für betriebsspezifische Besonderheiten Urteil vom 22. September 2004 BVerwG 9 A 59.03 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 183 S. 181).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Der Vorbehalt ist allerdings nur dann zulässig, wenn er seinerseits dem Abwägungsgebot entspricht, weil eine Regelung des Problems durch das spätere Verfahren objektiv erwartet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2007 -9 A 34.06 -).
  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Die nach dem 20 m tiefen Anschluss an die Kreisstraße vorgesehene Wegbreite von 3 m könnte deshalb auch unter Berücksichtigung der Richtlinien für den ländlichen Wegebau 2016 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft; Abwasser und Abfall e. V. (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2010 - 4 B 20/10 - juris Rn. 6; U.v. 18.4.2007 - 9 A 34.06 - juris Rn. 39) ausreichend sein, wenn nicht mit nennenswertem Begegnungsverkehr gerechnet werden muss.
  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2706/07
    Die Präklusionsregelung des § 10 Abs. 4 Satz 1 LuftVG zielt darauf ab, durch Sanktionierung verspäteten Vorbringens den Betroffenen zu veranlassen, seiner Mitwirkungslast zu genügen und dadurch die Voraussetzungen für zügige Sachentscheidungen im Verwaltungs- und anschließenden gerichtlichen Verfahren zu schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.2007 - 9 A 34/06 -, juris).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 B 20.10

    Zur gesicherten verkehrlichen Erschließung eines landwirtschaftlichen Betriebs im

    Im Rahmen der Subsumtion unter den gesetzlichen Tatbestand der Sicherung der ausreichenden Erschließung durfte er die Richtlinien als Tatsachen berücksichtigen, weil sie als technische Regeln einschlägige Sachkunde vermitteln (vgl. Urteil vom 18. April 2007 - BVerwG 9 A 34.06 - juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

    aa) Der Planrechtfertigung kann nicht mit Erfolg entgegenhalten werden, erst durch die Abschneidung des Reinstedter Weges im Zuge des Baus der B 180n (Ortsumfahrung Aschersleben) ohne die Errichtung eines Brückenbauwerks über die B 180n, was das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. April 2007 (9 A 34.06 - juris) als zwar "suboptimale" (Rn. 27), aber letztlich abwägungsfehlerfreie Lösung angesehen hat, sei die Problematik entstanden, dass zwischen dem Harzvorland und der Stadt Aschersleben eine direkte Radwegeverbindung abseits der rein touristischen Route durch das Einetal nicht mehr vollständig bestehe.
  • BVerwG, 08.04.2009 - 9 B 55.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen einer Verletzung der

    Es hat dazu eine Wegebreite von 3, 0 m mit 1, 5 m breiten befestigten Banketten als ausreichend festgestellt, wie sie den Richtlinien für den ländlichen Wegebau 1999 entspricht, die als technische Regel einschlägige Sachkunde vermitteln (vgl. Urteil vom 18. April 2007 BVerwG 9 A 34.06 juris Rn. 39).
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

    Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau, die die als technische Regel einschlägige Sachkunde vermitteln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2009 - 9 B 55.08 -, juris; Urteil vom 18. April 2007 - 9 A 34.06 -, juris), sehen für einstreifige Verbindungswege eine befestigte Fahrbahnbreite bei 3, 0 m, bei stärkerem Verkehr von 3, 5 m, und eine Kronenbreite (Fahrstreifen einschließlich Seitenstreifen) von mindestens 5, 5 m vor, wobei für Begegnungsfälle die Seitenstreifen, Wegesabzweigungen und Grundstückszufahrten und zusätzliche Ausweichstellen nur ausnahmsweise, z.B. bei beengten Verhältnissen vorgesehen sind.
  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 2242/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2009 - 9 B 55.08 - und Urteil vom 18. April 2007 - 9 A 34.06 -, jeweils juris.
  • VG Karlsruhe, 04.08.2009 - 5 K 2165/08

    Klage einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau eines

    Ihr Vorbringen zur Beeinträchtigung ihrer forstlichen Planung, die in jenem Schreiben noch erwähnt wird, hat sie im Erörterungstermin als erledigt betrachtet; darauf kann sie nun nicht mehr zurückkommen (BVerwG, Urt. v. 18.04.2007 - 9 A 34.06 - Juris).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Der Vorbehalt ist allerdings nur dann zulässig, wenn er seinerseits dem Abwägungsgebot entspricht, weil eine Regelung des Problems durch das spätere Verfahren objektiv erwartet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2007 -9 A 34.06 -).
  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5403/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen; Verpflichtung zur

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2009 - 15 MF 17/09

    Privatnützigkeit; Regelflurbereinigung; Umgehungsstraße;

  • BVerwG, 05.07.2012 - 9 A 1.12

    Einstellung eines Verfahrens nach gemeinsamer Erledigterklärung

  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 1216/21
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   BVerwG, 04.12.2006 - 9 A 34.06   

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BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 9 A 34.06 (https://dejure.org/2006,35360)
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VG Berlin, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 A 34.06 (https://dejure.org/2007,72255)
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