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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1995 - 9 A 3907/93   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1995 - 9 A 3907/93 (https://dejure.org/1995,1111)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.1995 - 9 A 3907/93 (https://dejure.org/1995,1111)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 (https://dejure.org/1995,1111)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlung einer Grundgebühr; Grundstückseigentümer; Regenwasserkanalisation; Zulässiger Gebührenmaßstab; Benutzung der Regenwasserkanalisation

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gebühren für Regenwassereinleitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 700
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17

    Erhebung einer Grundgebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser

    Als Maßstab für die - verbrauchsunabhängige - Inanspruchnahme der Vorhalteleistung einer öffentlichen Einrichtung kommt regelmäßig nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Betracht, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität orientieren kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 9, juris; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112/84 -, Rn. 15, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 3, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. August 2017 - 5 A 2906/16 -, Rn. 40, juris).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß es bei einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab genügt, dass der von der Maßstabsregelung vorausgesetzte Zusammenhang zwischen Gebührenbemessung und Art und Umfang der Inanspruchnahme denkbar und nicht offensichtlich unmöglich ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 11, juris).

    Es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass - in etwa gleiche topographische Verhältnisse vorausgesetzt - von überdachten, überbauten und regenundurchlässig befestigten Grundstücksflächen mehr und schneller Regenwasser der Kanalisation zufließt als von anderen Grundstücksflächen, bei denen ein Teil der anfallenden Regenmenge versickern kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 11, juris).

    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (sog. Fixkosten wie z. B. Abschreibungsbeträge und Zinsen) ganz oder teilweise abgegolten (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112/84 -, Rn. 15, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 3, juris).

  • VG Düsseldorf, 13.02.2012 - 5 K 1917/11

    Grundgebühr, Regenwasser, Niederschlagswasser, Niederschlags(-ab)wasser

    In dem durch die Kammer durchgeführten Erörterungstermin vom 30. November 2011 habe das Gericht unter Hinweis auf die Entscheidung des OVG NRW vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 - die Auffassung geäußert, dass die Voraussetzungen für die Erhebung einer Niederschlagswassergrundgebühr bereits dann vorlägen, wenn eine Anschlussmöglichkeit für das zur Grundgebühr veranlagte Grundstück bestehe.

    vgl. OVG NW, Urteile vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 und vom - 5. September 1985 - 2 A 2499/83 - KStZ 1986, 117.

    vgl. OVG NW, Urteil vom 25. August 1995 a.a.O. unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 aaO..

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. August 1995 a.a.O..

  • VG Düsseldorf, 13.02.2012 - 5 K 1610/11

    Grundgebühr, Regenwasser, Niederschlagswasser, Niederschlags(-ab-)wasser

    In dem durch die Kammer durchgeführten Erörterungstermin vom 30. November 2011 habe das Gericht unter Hinweis auf die Entscheidung des OVG NRW vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 - die Auffassung geäußert, dass die Voraussetzungen für die Erhebung einer Niederschlagswassergrundgebühr bereits dann vorlägen, wenn eine Anschlussmöglichkeit für das zur Grundgebühr veranlagte Grundstück bestehe.

    vgl. OVG NW, Urteile vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 und vom - 5. September 1985 - 2 A 2499/83 - KStZ 1986, 117.

    vgl. OVG NW, Urteil vom 25. August 1995 a.a.O. unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 aaO..

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. August 1995 a.a.O..

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