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   BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03   

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BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03 (https://dejure.org/2004,2867)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 9 A 42.03 (https://dejure.org/2004,2867)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2004 - 9 A 42.03 (https://dejure.org/2004,2867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Planaufhebung für den Neubau einer Ortsumgehung in Stollberg - Anspruch auf ein vollständiges und fehlerfreies Kompensationskonzept - Anspruch auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses - Anspruch auf Entschädigung für Beeinträchtigungen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
    Das gilt auch für die nach der zweiten Auslegung vorgestellte neue Variante des Bürgervereins sowie für die im Anhörungsverfahren fortentwickelte Variante S, weil sie auch auf der Grundlage des Vorbringens der Kläger nicht geeignet sind, den Umfang oder die Art der Betroffenheit von Beteiligten in von dem Vorhaben berührten Belangen und die Möglichkeiten der Abhilfe in einem grundlegend anderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. zu diesen Kriterien BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 BVerwG 4 C 29.94 BVerwGE 102, 331 ).

    Da diese Trassenführung die gegenüber der Vorzugsvariante von der Planfeststellungsbehörde zutreffend als nachteilig bewerteten Streckenabschnitte der Varianten 2 (vierstreifiger Ausbau der Überlagerungsstrecke B 169/B 180) und B 1 (Bereich Rosental) miteinander kombiniert, konnte die Planfeststellungsbehörde sie als jedenfalls nicht ernsthaft in Betracht kommend ausscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 a.a.O. S. 341 f.).

    Ebenso wie es der Planfeststellungsbehörde gestattet ist, ihr aufgrund einer Grobanalyse weniger geeignet erscheinende Planalternativen bei der weiteren Prüfung auszuscheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996 a.a.O. sowie vom 8. Juli 1998 BVerwG 11 A 53.97 BVerwGE 107, 142 ), darf sie solche Varianten zu ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen weiterentwickeln und erst in dieser Form dem Variantenvergleich zugrunde legen.

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
    Die diesen Begriff definierende Vorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 3 FStrG schließt es, wie insbesondere der Vergleich mit der in § 5 Abs. 4 Satz 1 FStrG enthaltenen Definition der "Ortsdurchfahrt" zeigt, nicht aus, dass die Ortsumgehung einer Bundesstraße wie teilweise hier durch die bebaute Ortslage geführt wird, sofern sie nach ihrer Ausbaukonzeption nicht der Erschließung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 BVerwG 9 A 11.03 Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 = WF 2004, S. 175 ).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 a.a.O m.w.N.).

    62 Dem Planfeststellungsbeschluss liegt entgegen der Auffassung der Kläger eine in Umfang und Tiefe hinreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume zugrunde (vgl. zu den rechtlichen Anforderungen zuletzt BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03

    Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
    Im Rahmen dieses Verfahrens ist über die Entschädigung für Nutzungsbeeinträchtigungen des Restgrundstücks einschließlich einer etwaigen Ausdehnung der Enteignung auf den Rest des Grundstücks gegen Entschädigung der Gesamtfläche zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2004 BVerwG 9 A 21.03 NVwZ 2004, 1358).

    75 Zwar wäre über einen solchen Anspruch im Planfeststellungsbeschluss zu befinden, weil es insoweit nicht um Beeinträchtigungen aufgrund eines unmittelbaren Zugriffs auf das Grundeigentum durch Entzug oder Teilentzug dieser Rechtsposition geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2004 BVerwG 9 A 21.03 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
    Dass sich durch eine räumlich weiter gefasste Untersuchung die konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung in der Sache ergeben hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 BVerwG 4 A 27.95 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110, S. 82 f.), ist nicht erkennbar und wird von den Klägern auch nicht geltend gemacht.
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
    Ansprüche auf Schutzauflagen oder ersatzweise auf Entschädigung nach § 74 Abs. 2 VwVfG sind deswegen ausgeschlossen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995 BVerwG 4 C 26.93 BVerwGE 97, 367 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
    Zu Recht hat die schalltechnische Untersuchung die bereits vorhandenen, vorhabenunabhängigen Lärmimmissionen nicht berücksichtigt, weil der nach § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) maßgebliche Immissionsgrenzwert nicht als Summenpegel unter Einbeziehung der Lärmvorbelastung durch bereits vorhandene Verkehrswege zu ermitteln ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 BVerwG 4 C 9.95 BVerwGE 101, 1 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
    Auch als von der Planfeststellung mit enteignender Vorwirkung Betroffene haben die Kläger keinen Anspruch auf ein vollständiges und fehlerfreies Kompensationskonzept, sondern nur einen Anspruch auf Planaufhebung, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für ihre Eigentumsinanspruchnahme ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 BVerwG 4 C 19.94 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 113, S. 113).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
    Ebenso wie es der Planfeststellungsbehörde gestattet ist, ihr aufgrund einer Grobanalyse weniger geeignet erscheinende Planalternativen bei der weiteren Prüfung auszuscheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996 a.a.O. sowie vom 8. Juli 1998 BVerwG 11 A 53.97 BVerwGE 107, 142 ), darf sie solche Varianten zu ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen weiterentwickeln und erst in dieser Form dem Variantenvergleich zugrunde legen.
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
    Vielmehr kann sich die Auslegung auf diejenigen Unterlagen beschränken, derer der Einzelne bedarf, um den Grad seiner Betroffenheit abschätzen und sich das Interesse, Einwendungen zu erheben, bewusst machen zu können (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 BVerwG 4 A 18.99 BVerwGE 112, 140 ).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 9 VR 7.04
    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
    20 Mit Beschluss vom 20. April 2004 (BVerwG 9 VR 7.04) hat der Senat den Antrag der Kläger auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt.
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung

    vgl. zu § 6 UVPG: BVerwG, Urteil vom 24. November 2004 - 9 A 42.03 -, juris Rn. 26 ff.; Kment, in: Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl. 2012, § 6 Rn. 12.
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Die Prognose ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrunde liegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 ; soweit der 9. Senat in seinem Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 105 ausgeführt hat, es sei zu prüfen, ob die Prognose "methodisch einwandfrei" erarbeitet worden sei, vertritt er keinen strengeren Maßstab; siehe dazu die in Bezug genommenen Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N. und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - [...] Rn. 41; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - [...] Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Sie müssen auch nicht zwingend in einem von der Zulassungsentscheidung gesonderten Dokument dargestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10.10.2006 - 9 B 27.05 -, juris; BVerwG, Urteil vom 24.11.2004 - 9 A 42.03 -, juris; Kment in: Hoppe/Beckmann, UVPG Kommentar, 4. Auflage 2012, § 6 Rn. 14; Reidt/Augustin in: Schink/Reidt/Mitschang, UVPG/UmwRG Kommentar, 1. Auflage 2018, § 16 UVPG Rn. 17).

    Der ergänzenden Beifügung der mehrteiligen "Umweltverträglichkeitsstudie zur Ortsumgehung Wunstorf im Zuge der B 441" bedurfte es daher nicht, zumal deren Ergebnisse zwischenzeitlich aufgrund neuerer Untersuchungen teilweise überholt waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2004 - 9 A 42.03 -, juris).

    Unabhängig davon, dass die Umweltverträglichkeitsstudie nicht zu den von der Vorhabenträgerin vorgelegten Planunterlagen gehört, bedurfte es der ergänzenden Beifügung der mehrteiligen Umweltverträglichkeitsstudie auch deshalb nicht, weil die erforderlichen Angaben - wie dargelegt - den ausgelegten Unterlagen zu entnehmen waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2004 - 9 A 42.03 -, juris).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Der über 80 m hohe, mit vier, nach einer Seite 18 m breiten Traversen bestückte Mast 64 nähert sich auf rund 70 m dem klägerischen Grundstück, der Wohnbebauung in der Straße Meisenbusch auf rund 40 m. Dennoch fehlt es an einer erdrückenden Wirkung, die nach der Rechtsprechung jedenfalls die Auferlegung eines Anspruchs nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG verlangte (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2002 - 4 A 44.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 59 S. 36 ff. und vom 24. November 2004 - 9 A 42.03 - juris Rn. 76).
  • OVG Hamburg, 30.09.2016 - 2 Bs 110/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Folgeunterkunft in Bergedorf abgelehnt

    Dabei steht es ihm frei, in welcher Form er die Angaben vorlegt (BVerwG, Beschl. v. 10.10.2006, DÖV 2007, 211, Rn. 15; Urt. v. 24.11.2004, 9 A 42/03, juris, Rn. 24; Urt. v. 19.5.1998, NVwZ 1999, 528, 531).

    Dazu kann sich die Auslegung auf diejenigen Unterlagen beschränken, derer der Einzelne bedarf, um den Grad seiner Betroffenheit abschätzen und sich das Interesse, Einwendungen zu erheben, bewusst machen zu können (BVerwG, Urt. v. 24.11.2004, 9 A 42/03, juris, Rn. 27; Urt. v. 27.10.2000, BVerwGE 112, 140, 144).

    Das Anhörungsverfahren dient gerade dazu, Aufschluss über bislang nicht erkannte Umweltauswirkungen zu erhalten (BVerwG, Urt. v. 24.11.2004, 9 A 42/03, juris, Rn. 26).

    Etwaige notwendige spätere Ergänzungen stehen dem nicht entgegen, dient das Anhörungsverfahren doch gerade dazu, Aufschluss über bislang nicht erkannte - und damit auch über unterschätzte - Umweltauswirkungen zu erhalten (BVerwG, Urt. v. 24.11.2004, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N. und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris Rn. 41; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - juris Rn. 14).
  • VG Augsburg, 08.01.2009 - Au 6 K 07.1758

    Ortsumfahrung Burtenbach

    Das ist nicht der Fall, wenn Kläger in ihrem Eigentum nicht durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sondern durch die Trasse selbst betroffen sind und weder dargetan noch erkennbar ist, dass die Nachbesserung etwaiger Mängel des Kompensationskonzeptes ausgeschlossen wäre oder zur konkreten Möglichkeit einer anderen Abwägung führte (vgl. BVerwG vom 24.11.2004, Az. 9 A 42/03, juris, RdNr. 6; auch BVerwG vom 16.3.2006, Az. 4 A 1075.04, BVerwGE 125, 116/297 f., RdNrn. 508).

    Die vorliegenden Unterlagen wie Vorhabensbeschreibung, landespflegerischer Begleitplan, Erläuterungsbericht und schalltechnische und immissionstechnische Untersuchung liegen vor und müssen nicht zusammengefasst sein (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG vom 24.11.2004, Az. 9 A 42/03, juris, RdNrn. 24 ff.).

    Ebenso wie es der Planfeststellungsbehörde gestattet ist, ihr aufgrund einer Grobanalyse weniger geeignet erscheinende Planalternativen bei der weiteren Prüfung auszuscheiden, darf sie umgekehrt solche Varianten zu ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen weiterentwickeln und erst in dieser Form dem Variantenvergleich zugrunde legen (vgl. BVerwG vom 24.11.2004, Az. 9 A 42/03, juris, RdNr. 51).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, sie sich der Behörde also hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 24.11.2004, Az. 9 A 42/03, juris, RdNr. 37,std.

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, sie sich der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 24.11.2004, Az. 9 A 42/03, juris, RdNr. 37,std.

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

    Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N. und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - [...] Rn. 41; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - [...] Rn. 14).
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

    Daher sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht alle Unterlagen auszulegen, die möglicherweise zur umfassenden Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Planung erforderlich sind (BVerwG, U.v. 24.11.2004 - 9 A 42.03 - juris Rn. 27; U.v. 3.4.2019 - 4 A 1.18 - juris Rn. 16 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, U.v. 28.8.2019 - 8 N 17.523 - juris Rn. 27; weitergehend dagegen Lieber in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 73 Rn. 114).

    Die Information über ungeeignete Planalternativen trägt nämlich zur Anstoßwirkung nichts bei (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2004 - 9 A 42.03 - juris Rn. 30).

    Gleiches kann für die Offenlegung von näheren Informationen gelten, wenn den Betroffenen bestimmte erwägenswerte Alternativen bereits anderweitig in ausreichender Weise vor Augen geführt wurden (vgl. BVerwG, U.v. 27.10.2000 - 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 = juris Rn. 22), oder für Varianten, die erst während des Verfahrens hinzukommen und die nicht geeignet sind, den Umfang oder die Art der Betroffenheit von Beteiligten in von dem Vorhaben berührten Belangen und die Möglichkeiten der Abhilfe in einem grundlegend anderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, U.v. 24.11.2004 - 9 A 42.03 - a.a.O. Rn. 28, unter Verweis auf U.v. 12.12.1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331/340 ff. = juris Rn. 35 ff.).

    Ein Sachverhalt, in dem vorab bereits alle Alternativen im Wege einer Grobprüfung im Vorfeld ausgeschlossen wurden oder hätten ausgeschlossen werden können, weil sie ungeeignet waren, liegt ebenso wenig vor, wie ein Fall, in dem alternative Versorgungsmöglichkeiten deshalb von vornherein ausscheiden, weil sie auf ein anderes Vorhaben hinauslaufen würden (vgl. dazu BVerwG, U.v. 24.11.2004 - 9 A 42.03 - juris Rn. 30 und oben 1.2.1).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08

    Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 20/05

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme;

  • VG Lüneburg, 07.06.2007 - 6 A 672/05

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses betreffend

  • VG Halle, 28.08.2012 - 4 A 51/10

    Präklusion bei der Umweltverbandsklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 12/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

  • BVerwG, 26.06.2019 - 4 A 5.18

    380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05

    Rechtliches Gehör; Planrechtfertigung; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 07.1716

    Planfeststellung der St ... Ortsumgehung ...; Klagen eigentumsbetroffener Kläger;

  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08

    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 157/12

    Klagebefugnis eines Naturschutzverbandes bei Genehmigung einer

  • BVerwG, 16.03.2021 - 4 A 10.19

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für eine

  • BVerwG, 03.04.2019 - 4 A 1.18

    "Freihaltebelang"; 380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten;

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

  • BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09

    Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung;

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 35.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 11 B 916/06

    Festsetellung als konkludente Befreiung?

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 38.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 B 11.18

    Klage des Eigentümers und Mieters eines gewerblich genutzten Grundstücks gegen

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40016

    Veröffentlichung von Planunterlagen im Internet - Nachholen einer

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40017

    Einsehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 37.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 36.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 41.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020

    Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 07.515

    Enteignung zum Bau einer Ortsumfahrung; Straßenbaulast an einer Kreisstraße;

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 5 S 130/06

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau einer Bundesstraße

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 34.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 07.516

    Enteignung zum Bau einer Ortsumfahrung; Straßenbaulast an einer Kreisstraße;

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210

    Normenkontrollanträge gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04

    Fernstraßenrecht - Planfeststellung - Rechte des durch einen ergänzenden

  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210-2212
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2010 - 1 LA 24/10

    Rechtliche Anforderungen an eine Verkehrsprognose im Rahmen des

  • VGH Bayern, 26.11.2020 - 8 N 15.2460

    Normenkontrollantrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2009 - 3 K 5651/06

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen Planfeststellung für den naturnahem

  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 4443/04

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

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