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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1994 - 9 A 4246/92   

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https://dejure.org/1994,8727
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1994 - 9 A 4246/92 (https://dejure.org/1994,8727)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.06.1994 - 9 A 4246/92 (https://dejure.org/1994,8727)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 9 A 4246/92 (https://dejure.org/1994,8727)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommunale Abfallbeseitigungsrichtung; Ansatzfähige Kosten; Kommune ; Betreiber der Einrichtung; Betreiberpflicht; Ende der Überlassungspflicht des Abfallbesitzers; Kosten der Straßenpapierkorbentleerung; Ungültigkeit eines Gebührensatzes ; Verstoß gegen das ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13

    Straßenreinigungsgebühren

    Die weiteren angesprochenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen beschäftigen sich dagegen auf der Basis der jeweils geltenden Gesetzeslage mit der Einbeziehung der Kosten der Leerung von Straßenpapierkörben in die Abfallbeseitigungsgebühren (vgl. Urteile vom 16. Juni 1994 - 9 A 4246/92 -, GemHH 1994, 258; und Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, OVGE MüLü 44, 211 = ZKF 1995, 109; nach der gesetzlichen Einbeziehung in die Abfallgebühren in Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 4. Oktober 2001 - 9 A 2737/00 -, NVwZ-RR 2002, 684).
  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung,

    Mit diesen Maßgaben schließt der Senat sich für die hier interessierende Auslegung des § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG im Ansatz der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen zur gleichlautenden Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NW an, wonach eine sich auf den Gebührensatz auswirkende Kostenüberschreitung beachtlich ist, wenn es sich um eine erhebliche oder gröbliche Verletzung des Kostenüberschreitungsverbots handelt (vgl. etwa OVG NW, Urteile vom 27. März 1991 - 9 A 2486/89 - S. 32 des E.A., vom 16. Juni 1994 - 9 A 4246/92 - NWVBl. 1995, 24 und vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - KStZ 1994, 213).

    Darüber hinaus erweist sich die nach der Kalkulation insgesamt ergebende Kostenüberschreitung des Gebührensatzes von 4, 70 %, wie sie sich aus dem Ansatz der betriebsfremden Kosten und jener der zwar möglicherweise nicht (objektiv) willkürlichen, aber doch jedenfalls fehlerhaften Ansätze periodenfremder (Reparatur-)Kosten ergibt, als erheblich; dabei lässt der Senat offen, ob es insoweit für Kostenüberschreitungen eine generelle, vom Einzelfall unabhängige "Bagatellgrenze" geben könnte und wo diese gegebenenfalls anzusetzen wäre (vgl. hierzu etwa OVG NW, Urteile vom 16. Juni 1994 a. a. O., vom 19. Mai 1995 - 9 A 898/93 - S. 11 des E.A. und vom 24. Juli 1995 - 9 A 2474/94 - KStZ 1997, 57 zu § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NW, das auf eine "Bagatellgrenze" von 3 % abstellt).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10

    Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam

    Der rheinland-pfälzische Landesgesetzgeber hat bislang auch keine Veranlassung gesehen, entsprechend § 53 Abs. 1 Buchst. d) des Niedersächsischen Straßengesetzes die Bereitstellung und Leerung von Abfallbehältern zu einem Element der Straßenreinigung zu erklären bzw., wie in § 5 Abs. 2, 4. Spiegelstrich des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (wiedergegeben in juris) geschehen, der Entsorgungspflicht des öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgungsträgers zuzuordnen (vgl. zur bis dahin geltenden nordrhein-westfälischen Rechtslage einerseits OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 1994, a.a.O., andererseits OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 1994 - 9 A 4246/92 -, juris [Leitsatz]).
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