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   VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01   

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https://dejure.org/2001,22163
VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01 (https://dejure.org/2001,22163)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.05.2001 - 9 A 43/01 (https://dejure.org/2001,22163)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 9 A 43/01 (https://dejure.org/2001,22163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Ausbaubeiträgen; Beitragsrelevanter verbessernder Ausbau i.S.d. § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG); Beitragserhebungspflicht aus Satzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes; Ausschreibungspflicht für Herstellung von ...

  • Judicialis

    KAG SH § 8 Abs. 1; ; GemHVO SH § 29

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig?

    Auszug aus VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01
    Insoweit schließe sie - die Beklagte - sich der vom OVG Koblenz vertretenen Auffassung (Urteil vom 09. April 1997 - 6 A 12010/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 327 f.) an, wonach eine öffentliche Ausschreibung von Aufträgen für beitragsfähige Erschließungs- oder Ausbaumaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung nicht für erforderlich gesehen werde, wenn eine kommunale Gebietskörperschaft einem Energieversorgungsunternehmen durch Vertrag den Bau, den Betrieb einschließlich der Stromlieferung und der Instandhaltung der gesamten Straßenbeleuchtungsanlage - wie hier auf die ... AG - übertragen habe.

    Insofern ist das Gericht mit der Beklagten der Auffassung, daß in diesem Zusammenhang die Entscheidung des OVG Koblenz, Urteil vom 09. April 1997 - 6 A 12010/96 - (NVwZ-RR 1998, S. 327 f.) herangezogen werden kann.

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit -

    Auszug aus VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01
    Die Grenze der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Kosten wäre erst dann überschritten gewesen, wenn die Kosten eine grob unangemessene Höhe erreicht hätten, also sachlich schlechthin nicht mehr vertretbar gewesen wären (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, S. 870, 872 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.1998 - 9 B 228.98

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachen

    Auszug aus VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der beigezogenen Verwaltungsvorgänge, insbesondere der ebenfalls zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verwaltungsakten A bis S im Verfahren 9 A 228/98 sowie auf die Angaben der Beklagten auf Blatt 65 - 98 in der Verfahrensakte 9 B 228/98 verwiesen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01
    Insofern brauchte in diesem Zusammenhang auch nicht den Bedenken der Beklagten daran nachgegangen zu werden, ob gegebenenfalls im Rahmen eines Sachverständigengutachtens überhaupt fiktiv ein Vergabeverfahren auf die Vergangenheit hätte projiziert hätte werden können (vgl. hierzu auch OVG Schleswig, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, ZUR 1999, S. 160, Zacharias, Zu den gebührenrechtlichen Folgen einer Verletzung von Ausschreibungspflichten, Der Gemeindehaushalt 2001, S. 49 ff.).
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01
    Für eine solche Betrachtungsweise sprechen auch die Darlegungen in dem Urteil des EuGH vom 12. November 1998 - Rs. C-360/96 - (NVwZ 1999, S. 397 ff.).
  • VG Schleswig, 28.04.2003 - 9 A 116/01

    Ausbaubeitrag, Einrichtungsbegriff, natürliche Betrachtungsweise,

    Zur Frage der Ausschreibungspflicht werde auf die Ausführungen in den Verfahren betreffend die Ausbaumaßnahme in der -------- auf dem Gebiet der Beklagten Bezug genommen (9 A 228/98; 9 A 43/01).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der Verwaltungsvorgänge der Beklagten und den Inhalt der den Beteiligten bekannten Urteilsabdrucke zu den Aktenzeichen 9 A 228/98 und 9 A 43/01 verwiesen.

  • VG Frankfurt/Oder, 05.09.2012 - 3 K 456/09

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Bestimmung der räumlichen Ausdehnung einer

    Dabei kann offen bleiben, ob der Wert des im Zuge der Straßenbaumaßnahme aufgenommenen und nicht in derselben Erschließungsanlage wieder verwendeten Altmaterials überhaupt mit den Ausbaukosten zu verrechnen ist; dies erscheint im Hinblick darauf, dass dieses Material Eigentum der Gemeinde und nicht der Anlieger ist und es deshalb bei seinem Ausbau keinesfalls "in das Vermögen der Gemeinde fließt", sondern sich vor und nach dem Ausbau im kommunalen Vermögen befand, nicht ohne weiteres zwingend (vgl. hierzu VG Schleswig, Urteil vom 18. Mai 2001 - 9 A 43/01 -, zitiert nach Juris).
  • VG Schleswig, 25.09.2002 - 9 B 52/02

    Ausbaubeitrag, Senkrechter Parkstreifen, Abschnittsbildungsbeschluss,

    Mit der Frage, ob im Rahmen der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands überhaupt (und wenn ja, in welcher Höhe) Beträge für aufgenommene Altmaterialien gutgeschrieben werden müssten, hat sich das Gericht bereits in einer Reihe von Verfahren befasst, so auch im Urteil vom 18. Mai 2001 - 9 A 43/01 -, das sich mit der ABS der Antragsgegnerin befaßt.
  • VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 3 L 265/13

    Straßenausbaubeitrag

    Ein solcher Abzug erscheint im Hinblick darauf, dass dieses Material Eigentum der Gemeinde und nicht der Anlieger ist und es deshalb bei seinem Ausbau keinesfalls "in das Vermögen der Gemeinde fließt", sondern sich vor und nach dem Ausbau im kommunalen Vermögen befand, keineswegs zwingend (vgl. hierzu VG Schleswig, Urteil vom 18. Mai 2001 - 9 A 43/01 -, zitiert nach Juris).
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