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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05   

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https://dejure.org/2007,5648
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05 (https://dejure.org/2007,5648)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.11.2007 - 9 A 4822/05 (https://dejure.org/2007,5648)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. November 2007 - 9 A 4822/05 (https://dejure.org/2007,5648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    GebOSt § 1; ; GebOSt § 6; ; VwKostG § 14 Abs. 2; ; StVG § 2 a Abs. 3; ; StVG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Gebührenfestsetzung im Fall mangelnder Bestandskraft der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Voraussetzungen für die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für eine belastende Amtshandlung; Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung der ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung und Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Fristsetzung zur Teilnahme an Aufbauseminar

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 6 K 2181/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1577 (Ls.)
  • DÖV 2008, 429
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Meiningen, 04.09.1995 - 2 E 494/95
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05
    Bei dieser stillschweigenden Fristverlängerung - die im Hinblick auf die besonderen Lebensumstände der Klägerin unmittelbar nach einem Umzug und Aufnahme einer Ausbildung mit zeitweiligem Auslandsaufenthalt sachlich geboten gewesen sein dürfte (vgl. etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 12.3.2003 - 7 B 575/03 -, juris - ähnlich VG Meinigen, Beschluss vom 4.9.1995 - 2 E 494/95.Me -, ZfSch 1996, 159; Dauer, in: Hentschel, StVR, 39. Aufl. 2007, § 2 a StVG Rn. 15 -), hat sie jedoch davon abgesehen, der Klägerin eine neue Frist zu setzen, deren Nichtbefolgung dieser entgegen gehalten werden könnte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10678/05

    Gebühr für Polizeimaßnahme - Sicherstellung; Verstoß gegen höherrangiges Recht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05
    Denn die in § 1 GebOSt vorausgesetzte Sonderrechtsbeziehung kann nur dann angenommen werden, wenn die Amtshandlung der Verwaltung ihrerseits rechtmäßig ist (vgl. auch § 14 Abs. 2 VwKostG i.V.m. § 6 GebOSt) oder zumindest mit Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann und deshalb rechtlich Bestand hat (vgl. zu vergleichbaren landesrechtlichen Bestimmungen: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25.8.2005 - 12 A 10678/05 -, NVwZ-RR 2006, 252; der Sache nach ähnlich: OVG NRW, Beschluss vom 16.5.2006 - 5 A 4687/04 -).
  • VG Oldenburg, 12.03.2003 - 7 B 575/03

    Angemessene Frist; Fristverlängerung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05
    Bei dieser stillschweigenden Fristverlängerung - die im Hinblick auf die besonderen Lebensumstände der Klägerin unmittelbar nach einem Umzug und Aufnahme einer Ausbildung mit zeitweiligem Auslandsaufenthalt sachlich geboten gewesen sein dürfte (vgl. etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 12.3.2003 - 7 B 575/03 -, juris - ähnlich VG Meinigen, Beschluss vom 4.9.1995 - 2 E 494/95.Me -, ZfSch 1996, 159; Dauer, in: Hentschel, StVR, 39. Aufl. 2007, § 2 a StVG Rn. 15 -), hat sie jedoch davon abgesehen, der Klägerin eine neue Frist zu setzen, deren Nichtbefolgung dieser entgegen gehalten werden könnte.
  • OVG Thüringen, 20.08.2020 - 3 KO 702/10

    Anfechtung einer Verwaltungsgebührenfestsetzung bei erledigter Sachentscheidung;

    (1) Die Festsetzung der Verwaltungsgebühr für die Untersagungsverfügung als belastende Amtshandlung erfordert, dass diese Amtshandlung ihrerseits rechtmäßig ist oder zumindest mit Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.11.2007 - 9 A 4822/05 - juris, Leitsatz 1).

    Die Konnexität zwischen der Rechtmäßigkeit von Gebührenfestsetzung und Sachentscheidung folgt insoweit zudem aus der verfassungsrechtlichen Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 14.07.2014 - 9 E 289/14 - juris, Rdn. 6 und vom 07.11.2007 - 9 A 4822/05 - juris, Rdn. 18; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2005 - 12 A 10678/05 - NVwZ-RR 2006, 252, 253).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08

    Autowrackplatz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Unterschied zwischen

    Die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für eine belastende Amtshandlung setzt zwar voraus, dass die Amtshandlung ihrerseits rechtmäßig ist oder zumindest mit Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann (vgl. z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. November 2007 - 9 A 4822/05 -, zitiert nach juris, Rn. 18 f.; für das bayerische Landesrecht einschränkend bei in der Hauptsache erledigten Grundverfügungen: BayVGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2008 - 11 ZB 08.1047 -, zitiert nach juris, Rn. 17; vom 18. Oktober 1993 - 24 B 93.22 - NVwZ-RR 1994, 548, 549; und vom 27. November 1995 - 20 B 93.866 -, NVwZ-RR 1997, 23 f.).
  • VG Cottbus, 04.02.2022 - 4 K 1191/19

    Datenerfassung und Verarbeitung durch einen Wasserzähler mit Funkmodul.

    Die Festsetzung der Verwaltungsgebühr für eine belastende Amtshandlung erfordert, dass die Amtshandlung ihrerseits rechtmäßig ist oder zumindest mit Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.11.2007 - 9 A 4822/05 - juris, Leitsatz 1; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. August 2020 - 3 KO 702/10 -, Rn. 39, juris).
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