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   BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02   

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https://dejure.org/2002,4971
BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02 (https://dejure.org/2002,4971)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2002 - 9 A 5.02 (https://dejure.org/2002,4971)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2002 - 9 A 5.02 (https://dejure.org/2002,4971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Rahmen der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Planentscheidungen - Rechtmäßigkeit einer Planentscheidung bei Vorhandensein von Alternativrouten - Lärmschutzmaßnahmen bei dem Ausbau einer Bundesstraße - Erforderlichkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau der Bundesstraße 101 in Berlin-Marienfelde und gegen die Ortsumgehung Jüterbog abgewiesen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau der Bundesstraße 101 in Berlin-Marienfelde und gegen die Ortsumgehung Jüterbog abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02
    Erforderlich ist eine Planung dabei nicht erst im Sinne ihrer Unausweichlichkeit, sondern wenn sie vernünftigerweise geboten ist (BVerwGE 56, 110 ); 71, 166 ; 72, 282 ).

    Bei der von den Klägern allein zu beanspruchenden Prüfung, ob die Planung im Hinblick auf die nachteilige Berührung gerade ihrer nicht präkludierten eigenen Belange dem Abwägungsgebot entspricht (vgl. BVerwGE 48, 56 ; 56, 110 ; 62, 342 ), ergeben sich solche Mängel nicht.

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02
    Eine bestimmte straßenrechtliche Planung findet danach ihre Rechtfertigung darin, dass für das mit ihr beabsichtigte Vorhaben nach Maßgabe der vom Bundesfernstraßengesetz allgemein verfolgten Ziele ein Bedürfnis besteht, die geplante Maßnahme unter diesem Blickwinkel also objektiv erforderlich ist (BVerwGE 48, 56 ).

    Bei der von den Klägern allein zu beanspruchenden Prüfung, ob die Planung im Hinblick auf die nachteilige Berührung gerade ihrer nicht präkludierten eigenen Belange dem Abwägungsgebot entspricht (vgl. BVerwGE 48, 56 ; 56, 110 ; 62, 342 ), ergeben sich solche Mängel nicht.

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02
    Bei allgemeiner Betrachtung ist es nicht zu beanstanden, wenn sich eine Planfeststellungsbehörde beim Ausbau eines bereits vorhandenen Straßenzuges aus sachlich nachvollziehbaren Gründen gegen eine Planungsalternative entscheidet, die einer Neutrassierung gleichkommt (vgl. BVerwGE 104, 123 für Schienenwege).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwingt nicht jedes nachträglich eingeholte Gutachten die Planfeststellungsbehörde zu einer erneuten Anhörung (vgl. BVerwGE 75, 214 ).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02
    Sollte die Planung, die wie dargelegt den Vorgaben des strikten Rechts und den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht, darüber hinausgehende Wertminderungen des Grundstücks zur Folge haben, müssten die Kläger dies als Ausfluss der Sozialbindung ihres Eigentums hinnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 BVerwG 4 A 39.95 Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 39 S. 18 f. und Beschluss vom 5. März 1999 BVerwG 4 VR 3.98 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149 S. 21).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02
    42 a) § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG enthält als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal das Gebot der Planrechtfertigung (vgl. BVerwGE 84, 123 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02
    Das Abwägungsgebot setzt der planenden Verwaltung jedoch nur einen Rahmen, innerhalb dessen es in den Grenzen unvertretbarer Fehlgewichtung nicht verletzt wird, wenn sich die zur Planung ermächtigte Verwaltung bei der Verfolgung ihres Planungsziels in der Kollision verschiedener gegenläufiger Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung anderer Belange entscheidet; die darin liegende Bewertung der privaten und öffentlichen Belange und ihre Gewichtung im Verhältnis untereinander machen das Wesen der Planung als einer im Kern politischen Entscheidung aus, die nur auf die Einhaltung des rechtlichen Rahmens gerichtlich überprüfbar ist (BVerwGE 100, 370 ; stRspr).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 9 A 5.02
    Bei der von den Klägern allein zu beanspruchenden Prüfung, ob die Planung im Hinblick auf die nachteilige Berührung gerade ihrer nicht präkludierten eigenen Belange dem Abwägungsgebot entspricht (vgl. BVerwGE 48, 56 ; 56, 110 ; 62, 342 ), ergeben sich solche Mängel nicht.
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Allerdings ist es auch nicht zu beanstanden, wenn der Planungsträger sich beim Ausbau eines bereits vorhandenen Straßenzuges - wie hier - aus nachvollziehbaren Gründen gegen eine Neutrassierung ausspricht und auf dieser Grundlage entsprechende Planungsalternativen verwirft (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 ; Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 9 A 5.02 - ).
  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

    Ist die neue Wegeverbindung, auf die die Klägerin und ihre Familie nach der Schließung des Bahnübergangs verwiesen worden sind, trotz der damit verbundenen Umwege in dem nunmehr planfestgestellten Ausbaustandard zumutbar, so hat es damit sein Bewenden; verbleibende Nachteile sind dann entschädigungslos im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - BVerwG 4 VR 3.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149 S. 21; Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 9 A 5.02 - juris Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2017 - 11 D 12/12

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Bundesstraße 51 (B

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 (128), und vom 25. September 2002 - 9 A 5.02 -, juris, Rn. 41.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2015 - 11 D 12/12

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses über den Ausbau der

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 (128), und vom 25. September 2002 - 9 A 5.02 -, juris, Rn. 41.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 11 D 2/14

    Gefahr durch elektromagnetische Felder einer Höchstspannungsfreileitung für

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2002 - 9 A 5.02 -, juris, Rn. 44, m. w. N.
  • OVG Brandenburg, 10.02.2005 - 3 D 104/03

    Normenkontrollverfahren bezüglich der Gültigkeit des Landesentwicklungsplanes

    Die vom Plangeber in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123, 128; Urteil vom 25. September 2002 - 9 A 5.02 - zitiert nach Juris) betreffen die Vorauswahl der Planfeststellungsbehörde zwischen dem Ausbau eines vorhandenen Schienenweges bzw. einer vorhandenen Bundesstraße und der Neutrassierung und sind auf die - hier streitgegenständliche - raumordnerische Entscheidung über die "Entwicklung" eines Verkehrsflughafens, durch die wegen des Baus einer zusätzlichen Start- und Landebahn auch bisher unbelastete Gebiete erstmals mit Fluglärm belastet werden, weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, zumal bei Eisenbahn und Straße Lärmschutz offensichtlich ohnehin viel besser als bei Flughäfen - etwa durch Schallschutzwände - nahe der Quelle ansetzen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 11 D 45/06

    Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der A 40 in Bochum abgewiesen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 (128), und vom 25. September 2002 - 9 A 5.02 -, juris, Rn. 41.
  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

    Hat ein rechtmäßiger Planfeststellungsbeschluss die mittelbare Auswirkung der Wertminderung eines Anliegergrundstücks oder der Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks auch hinsichtlich damit verbundener möglicher Erwerbs- und Gewinnchancen, ist dieses als Sozialbindung des Eigentums grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen (BVerwG, U. v. 25.09.2002 - 9 A 5.02 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 11 D 7/12

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau einer Bundesstraße

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123 (128), und vom 25. September 2002 - 9 A 5.02 -, juris, Rdnr. 41.
  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

    Ist die neue Wegeverbindung, auf die die Klägerin und ihre Familie nach der Schließung des Bahnübergangs verwiesen worden sind, trotz der damit verbundenen Umwege in dem nunmehr planfestgestellten Ausbaustandard zumutbar, so hat es damit sein Bewenden; verbleibende Nachteile sind dann entschädigungslos im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - BVerwG 4 VR 3.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149 S. 21; Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 9 A 5.02 - juris Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 11 D 53/00
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