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   BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02   

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BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02 (https://dejure.org/2003,2070)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 (https://dejure.org/2003,2070)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 9 A 54.02 (https://dejure.org/2003,2070)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1; FStrG § 8, § 8 a Abs. 1 und 4, § 17 Abs. 1, § 19 a; StVO § 18 Abs. 2
    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt; angemessener Ersatz; Änderung einer Zufahrt; Lagevorteil; Ausbaustandard.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1
    Ausbaustandard; Bundesstraße; Ersatzzufahrt; Lagevorteil; Planfeststellung; Unterbrechung einer Zufahrt; angemessener Ersatz; Änderung einer Zufahrt

  • Wolters Kluwer

    Teilaufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses; Anspruch auf Beibehaltung der Zufahrtsverhältnisse; Enteignender Eingriff; Weitergehender Ersatzanspruch; Fehler bei der Interessenabwägung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Fehlen der Planrechtfertigung; Ausbau einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; FStrG § 8; ; FStrG § 8 a Abs. 1; ; FStrG § 8 a Abs. 4; ; FStrG § 17 Abs. 1; ; FStrG § 19 a; ; StVO § 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteiliung der Frage, ob eine Zufahrt im Sinne von § 8 a Abs. 1 Satz 2 FStrG "einem erheblich größeren oder einem andersartigen Verkehr" als bisher dienen soll - Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt; angemessener Ersatz; Änderung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 49 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 8, 8a, 17, 19a FStrG; § 18 StVO; Art. 14 GG
    Änderung der Zufahrt zu Gewerbegrundstück durch Planfeststellungsbeschluss für Ausbau einer Bundesstraße im Beitrittsgebiet (RA Dr. Christian W. Otto; Neue Justiz 2/2004, S. 89-90)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 231
  • NJ 2004, 89
  • DVBl 2004, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02
    Die über den aus § 8 a Abs. 4 FStrG folgenden Anspruch auf eine Verbindung zum Wegenetz hinaus gehenden Interessen des Grundeigentümers sind, soweit sie nicht als geringfügig von vornherein nicht zu Buche schlagen, im Rahmen der Planfeststellung in die Abwägung einzustellen, können jedoch durch überwiegende Gemeinwohlbelange zurückgedrängt werden (vgl. zum Ganzen: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 11 m.w.N.).

    Maßgebend ist vielmehr, was aus dem Grundstück unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten als anerkennenswertes Bedürfnis hervorgeht (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 - a.a.O., m.w.N.).

    Denn aus § 8 a FStrG lässt sich kein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsanbindung herleiten, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7.99 - a.a.O., m.w.N.).

    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber geklärt ist, berühren solche Einschränkungen den Schutzbereich von § 8 a Abs. 4 FStrG von vornherein nicht (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.2002 - 9 A 3.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. November 2002 (BVerwG 9 A 3.02 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 12) entschieden hat, dürfen Zufahrten, die - wie hier - an der freien Strecke einer Bundesstraße im Beitrittsgebiet nach Art. 3 des Einigungsvertrages bereits vorhanden waren, weiterhin genutzt werden und genießen insoweit innerhalb der Grenzen des § 8 a Abs. 4 bis 6 FStrG auch Bestandsschutz, sofern sie nicht im Sinne von § 8 a Abs. 1 FStrG geändert werden.

    a) Die Auswahl einer konkreten Trasse als Ersatzlösung für eine geschlossene Zufahrt liegt im planerischen Ermessen der Planfeststellungsbehörde (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 9 A 3.02 - a.a.O.).

    b) Anders als die Trassenwahl unterliegt die Frage, ob es sich bei der gewählten Zufahrtslösung um einen angemessenen Ersatz für die geschlossene Zufahrt im Sinne von § 8 a Abs. 4 Satz 1 FStrG handelt, der vollen gerichtlichen Überprüfung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 9 A 3.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02
    Dieser Einwand greift jedoch nicht durch: Zwar bedarf jeder planfestgestellte Straßenabschnitt einer eigenen Planrechtfertigung (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1.92 bis 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 89 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

    Das hat zur Folge, dass die Zufahrt zu einem Anliegergrundstück mit einem Fahrzeug nur insoweit geschützt ist, als es die angemessene Nutzung des Grundeigentums unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten in dem Sinne erfordert, dass der Anlieger auf die Zufahrt angewiesen ist (Urteil des Senats vom 28.02.2002, a.a.O. m.w.N. der Rspr. des BVerwG, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 -, NVwZ 2004, 231 zu § 8a Abs. 1 Satz 2 FStrG).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2004 - 9 A 27.03 -, juris; BVerwG, Urteil vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 -, juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).
  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

    Ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2003 - BVerwG 9 A 54.02 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 14 S. 18; Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 9 A 27.03 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 59 S. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 8 S 2431/17

    Pflicht zu einer Alternativenprüfung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Denn das Interesse an der Beibehaltung der bestehenden Verkehrslage bzw. Zufahrtssituation stellt unabhängig davon einen abwägungserheblichen, wenn auch keinen unüberwindlichen Belang dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2002 - 9 A 54.02 -, Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 14; Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2017 - 5 S 2449/14

    Rechtmäßigkeit der Umgestaltung einer Zufahrt sowie der Schließung einer zweiten

    Aus ihnen lässt sich kein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsverbindung herleiten, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.1983 - 4 C 82.80 - DÖV 1984, 426, juris Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 9.7.2003 - 9 A 54.02 - NVwZ 2004, 231, juris Rn. 20).

    Durch die Verlegung der Einmündung in die B 3neu werden Anpassungen an der Zufahrt des Grundstücks der Klägerin notwendig, um deren Anliegerrecht auf Erhaltung einer Verbindung zum Wegenetz, die eine angemessene Nutzung des Grund-eigentums ermöglicht, sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.7.2003 - 9 A 54.02 - NVwZ 2004, 231, juris Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

    Ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2004 - 9 A 27.03 -, NVwZ 2004, 990; Urteil vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 -, NVwZ 2004, 231).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04

    Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Wieslauftalbahn

    Denn über die vorgesehene Zufahrt kann der Zufahrtsverkehr des Speditionsbetriebs im bisherigen Umfang und in der bisherigen Art ohne wesentliche Erschwernisse technisch abgewickelt werden (vgl. zu diesem Aspekt BVerwG, Urt. v. 09.07.2003 - 9 A 54.02 - NVwZ 2004, 231).

    Der Senat lässt dahinstehen, ob die als Folge der planfestgestellten Zufahrtslösung geltend gemachten Erschwernisse bzw. Nachteile für den Speditionsbetrieb des Klägers zu 6 (überhaupt noch) vom Entscheidungsprogramm des § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG erfasst werden oder als sonstige (Anlieger- )Interessen in die fachplanerische Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG einzustellen sind (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.07.2003 - 9 A 54.02 - a.a.O. u. Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 - NVwZ 1999, 1341).

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 15.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

    Vielmehr ergibt sich aus der Regelung des § 8a Abs. 4 FStrG, dass lediglich ein Anspruch auf eine Verbindung zum Wegenetz besteht, die eine angemessene Nutzung des Grundeigentums ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2003 - 9 A 54.02 - Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 14 = juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980

    Zufahrtsrecht zu innerörtlichem Grundstück; Baugenehmigung; Vertrauensschutz

    Die Rechtsprechung hat auch in einem anderen Fall eine vergleichbare Breite einer wesentlich längeren Zufahrt für einen landwirtschaftlichen Betrieb ausreichen lassen (vgl. BVerwG vom 9.7.2003 NVwZ 2004, 231/233).
  • VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381

    Planfeststellung der St ...; Klagen eigentumsbetroffener Kläger;

    Auch ist das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (BVerwG vom 21.12.2005 Az. 9 A 12/05 RdNr. 22; vom 9.7.2003 Az. 9 A 54/02 RdNr. 20).

    Allerdings ist die Frage des zumutbaren Umwegs jedenfalls dann in die Abwägung mit einzustellen, wenn die Beeinträchtigungen insoweit nicht von vorneherein nur geringfügig sind (BVerwG vom 9.7.2003 a.a.O. RdNr. 20).

    Anlieger werden durch eine Verschlechterung der für ihre Grundstücke bestehenden Verkehrsverhältnisse in aller Regel nicht in ihren Rechten verletzt, das Gesetz räumt ihnen hiergegen keinen Vertrauensschutz ein; ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. auch VG München vom 13.7.2010 Az. M 2 K 09.1154 RdNr. 49; BVerwG vom 21.12.2005 Az. 9 A 12/05 RdNr. 22; vom 9.7.2003 Az. 9 A 54/02 RdNr. 20).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

  • BVerwG, 14.01.2019 - 9 B 13.18

    Anspruch des Eigentümers eines Gewerbegrundstücks auf unveränderten Zugang zu

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2015 - 2 L 162/13

    Kein Schutz des Anliegers auf Erhalt einer bestimmten Grundstückszufahrt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 11 D 81/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über den sechsstreifigen Ausbau der

  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 A 20.40006

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau von

  • VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17

    Unpassierbarkeit eines 1965 fiktiv gewidmeten Feldweges durch Veränderung eines

  • VG Saarlouis, 28.11.2018 - 5 K 651/17

    Verkehrsrechtliche Sperrung einer baufälligen Brücke; Erreichbarkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 11 D 7/12

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau einer Bundesstraße

  • BVerwG, 22.10.2003 - 9 VR 18.03

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 11 D 74/09

    Wirksamkeit der Planfeststellung für den Neubau der B 474n (Ortsumgehung Datteln)

  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 16.04

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

  • OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05

    Bahnübergänge in Oberneuland - baulicher Eingriff; höhengleicher Bahnübergang;

  • OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 8 LA 245/04

    Streit über den Widerruf einer Asylberechtigung; Voraussetzungen für einen

  • BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20

    Streit um einen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines

  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 8 CE 22.1865

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Beseitigung einer Grundstückszufahrt zu einer

  • VG Ansbach, 14.12.2006 - AN 1 K 06.30883

    Türkei, Widerruf, Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, Bundesamtsbescheid,

  • VG Ansbach, 10.03.2009 - AN 1 K 08.30457

    Türkei, Widerruf der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 63/06

    Prüfung der Trassenwahl bei straßenrechtlicher Planfeststellung; Überschreitung

  • BVerwG, 11.08.2004 - 4 BN 37.04

    Bestehen eines Anspruchs auf unveränderten Zugang zu einem Grundstück - Vorliegen

  • VG Gießen, 02.03.2016 - 4 K 499/15

    Anspruch auf Brückensanierung

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 KS 43/03

    Anlieger; Anspruch; Betriebsgrundstück; Eigentum; Entschädigung;

  • VG Ansbach, 06.02.2006 - AN 1 K 05.30351

    Türkei, Zustellung, öffentliche Zustellung, Widerruf, Asylanerkennung,

  • VG München, 20.07.2010 - M 2 K 09.2899

    Planfeststellung; Staatsstraße; Kreisverkehr, Unter-, Überführung; Anwandweg

  • VG München, 13.07.2010 - M 2 K 09.1154

    Planfeststellung; Staatsstraße; Präklusion; Zufahrtshindernisse;

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