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   VG Schleswig, 28.05.2002 - 9 A 55/01   

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https://dejure.org/2002,25828
VG Schleswig, 28.05.2002 - 9 A 55/01 (https://dejure.org/2002,25828)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.05.2002 - 9 A 55/01 (https://dejure.org/2002,25828)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 9 A 55/01 (https://dejure.org/2002,25828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BauGB § 127 ff; ; StrWG SH § 2; ; StrWG SH § 6; ; StrWG SH § 57

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 94/94
    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2002 - 9 A 55/01
    Eine Straße war im Sinne des preußischen Anliegerbeitragsrechts vorhanden, wenn sie zu dem Zeitpunkt, in dem die Gemeinde ihr erstes wirksames Ortsstatut erlassen hatte, oder - sofern ein solches nicht bestand - spätestens bei Inkrafttreten des BBauG in ihrem damals vorhandenen Zustand mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustands dem innerörtlichen Anbau und Verkehr zu dienen bestimmt war und gedient hat (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 29. Februar 1966, 2 L 94/94, Die Gemeinde 1996, 276 bis 277; Habermann, aaO, § 8 Rdnr. 119; Driehaus, aaO, § 2 Rdnr. 33, Arndt, KStZ 1984, S. 197 ff).

    Eine Straße kann nur dann eine "vorhandene" im Rechtssinne sein, wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt der objektive Tatbestand (innerörtliche Gemeindestraße, zur geschlossenen Ortslage gehörender Anbau, innerörtlicher Verkehr, ausreichender Ausbauzustand) und der subjektive Tatbestand (nach dem Willen der Gemeinde wegen des hinreichenden Ausbauzustandes für den innerörtlichen Anbau und Verkehr geeignet) erfüllt waren (vgl. Habermann, a.a.O. § 8, Rdnr. 119, OVG Schleswig, Urteil vom 29.02.1996, - 2 L 94/94 -, Die Gemeinde 1996, 276 bis 277, von Strauß/Torney/Sass in: Straßen- und Baufluchtengesetz vom 02. Juli 1875, 7. Aufl. 1934, Bemerkung 4 b zu § 15 PrFluchtlG, Seite 197).

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2002 - 9 A 55/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 25.02.1964 - I C 88.63, E 18, 80/89 f., Urteil vom 16.09.1977 - IV C 99.74 - Buchholz 406.11, § 133 Nr. 62) ist der Begriff der "vorhandenen Erschließungsanlage" lediglich eine andere Bezeichnung für die "bereits hergestellte Erschließungsanlage" im Sinne des (nicht in das Baugesetzbuch übernommenen) § 133 Abs. 4 BBauG.
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 17.76

    Entstehung einer Beitragspflicht - Vermessung von erschlossenen Grundstücken und

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2002 - 9 A 55/01
    Ob dieses Erfordernis uneingeschränkt auch dann zu bejahen ist, wenn kein eigentlicher Eigentumserwerb erfolgt, sondern die Flächen- wie im vorliegenden Fall - aus dem Gemeindeeigentum bereitgestellt werden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979 - 4 C 17.76, DÖV 1979, S. 644), kann genau so dahinstehen wie die zwischen den Beteiligten heftig umstrittene und stets im Zusammenhang gesehene Frage, ab wann der ...weg als eine zum Anbau bestimmte Straße anzusehen ist und ab wann erstmalig ein Bauprogramm im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 EBS 1992 vorgelegen hat.
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2002 - 9 A 55/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 25.02.1964 - I C 88.63, E 18, 80/89 f., Urteil vom 16.09.1977 - IV C 99.74 - Buchholz 406.11, § 133 Nr. 62) ist der Begriff der "vorhandenen Erschließungsanlage" lediglich eine andere Bezeichnung für die "bereits hergestellte Erschließungsanlage" im Sinne des (nicht in das Baugesetzbuch übernommenen) § 133 Abs. 4 BBauG.
  • BGH, 13.07.1962 - V ZR 96/60

    Kein Entstehen eines öffentlichen Weges durch bloße langjährige Übung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2002 - 9 A 55/01
    Aus einem lediglich passiven Verhalten des Eigentümers (Gemeinde ...), das sich nur darauf beschränkte, einen tatsächlich bestehenden allgemeinen Verkehr nicht zu hindern, kann allein nicht auf die Vornahme einer Widmung geschlossen werden (vgl. BGH in: MDR 1962, S. 976; Pr.OVG, Bd. 94, S. 145).
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