Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1996 - 9 A 5984/94   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1996 - 9 A 5984/94 (https://dejure.org/1996,8112)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.11.1996 - 9 A 5984/94 (https://dejure.org/1996,8112)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. November 1996 - 9 A 5984/94 (https://dejure.org/1996,8112)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Innerhalb geschlossener Ortslagen; Übertragung der Straßenreinigungspflicht; Unverhältnismäßigkeit; Waldgrundstück; Unzumutbarkeit

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Wird zitiert von ... (21)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 9 A 15.13

    Ordnungsgemäße Pflicht zur Straßenreinigung; Polizeiliche Reinigung; Abgrenzung

    Insbesondere darf derjenige, der ein großes Grundstück sein eigen nennt, nicht nur die damit verbundenen Vorteile genießen, sondern muss auch die damit verbundenen Lasten tragen (OVG Münster, Urteil vom 18. November 1996 - 9 A 5984/94 - juris Rn. 15 ff.; VGH Kassel, Urteil vom 17. Juni 2008 - 2 UE 203.07 - juris Rn. 28).

    Dies kann etwa bei sehr kleinen Grundstücken mit extrem langer Straßenfront (s. hierzu: VGH München, Urteil vom 13. Juli 1988 - Nr. 4 B 85 A.1870, BayVBl. 1989, S. 563; Sauthoff, Öffentliche Straßen a.a.O., Rn. 1137) oder dann der Fall sein, wenn die Grundstücksfläche so gestaltet und genutzt wird, dass der durch die Straßenreinigung vermittelte Vorteil außergewöhnlich gering ist (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 17. Juni 2008 - 2 UE 203.07 -, juris Rn. 28 ff.) oder wenn auf der Straße über eine lange Strecke Bäume stehen, die erheblichen Laubfall verursachen (so OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399.05 - juris Rn. 26 f.: 40 großkronige Kastanien; OVG Münster, Urteil vom 18. November 1996 a.a.O., juris Rn. 14: dichter waldartiger Bewuchs).

    Die Straßenreinigungspflicht des Eigentümers oder des sonstigen Reinigungspflichtigen ist keine persönlich zu erfüllende Pflicht, sondern knüpft an das Eigentum oder das sonstige Recht nach § 49a Abs. 4 Satz 3 BbgStrG an (BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 78.84 - juris Rn. 16; OVG Münster, Urteil vom 18. November 1996 - 9 A 5984/94 - juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Umfang der Straßenreinigungspflicht;

    Die besondere Erwähnung der Zumutbarkeit unter verkehrlichen Gesichtspunkten als Begrenzung der Übertragungsmöglichkeit der Fahrbahnreinigung auf die Anlieger lässt als Zweck der gesetzlichen Regelung erkennen, eine Überbürdung der Anlieger mit Pflichten zu vermeiden, die keine Entsprechung mit den gewöhnlichen Vorteilen haben, die die Straße ihnen aufgrund ihrer Erschließungsfunktion bietet (OVG NW, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 -, juris, RdNr. 12).
  • VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07

    Anlieger; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gleichheitsgrundsatz; Laubfall;

    Eine Unzumutbarkeit der Übertragung und damit ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann sich auch dann ergeben, wenn der Umfang der Reinigungspflicht maßgeblich durch Umstände geprägt ist, die mit der normalen Erschließungsfunktion der Straße und einem darauf ruhenden Verkehr nichts zu tun haben, so dass die Durchführung der Straßenreinigung eine vorwiegend im Allgemeininteresse liegende Aufgabe ist, hinter der die grundstücksbezogenen Interessen der Anlieger zurücktreten (vgl. OVG Münster, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 - Nds. OVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, jeweils zitiert nach juris).

    Damit ähnelt der vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht entschiedene Fall eher einem vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall, in dem das Grundstück des dortigen Klägers an ein dicht mit Bäumen und Büschen bewachsenes Landschaftsschutzgebiet grenzte und in dem das Gericht ebenfalls entschieden hat, dass die Übertragung der Reinigungspflicht der angrenzenden Straße auf die Anlieger im Einzelfall während der Hauptlaubfallzeit unzumutbar sein kann (vgl. OVG Münster, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 -, zitiert nach juris).

  • VG Potsdam, 26.09.2013 - 10 K 2786/12

    Straßen und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn , Kleinbahn ,

    Soweit in der Rechtsprechung eine Reinigungs- und Winterdienstpflicht von Anliegern auf Fahrbahnen aus individuellen Zumutbarkeitsgesichtspunkten abgelehnt wurde (OVG NRW, Urt. v. 29.5. 1979 -II A 482/74-, Urt. v. 18.11.1996 -9 A 5984/94-; OVG S/H, Urt. v. 27.6. 2000 -4 K 2/00-; OVG Ns., Urt. v. 14.2. 2007 -12 KN 399/05-; BayVGH, Urt. v. 4.4. 2007 -8 B 05.3195-, jeweils zitiert nach juris), ist die gezeigte Problematik bislang nicht behandelt worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 9 A 2573/10

    Erschließung eines Grundstücks von einer Straße im straßenreinigungsrechtlichen

    2011, 403, und vom 15. Dezember 2009 - 9 A 162/09 -, Urteile vom 18. November 1996 - 9 A 5984/94 -, GemHH 2000, 136, vom 9. Dezember 1991 - 9 A 1610/90 -, NWVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 2 L 39/15

    Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess - zum Regelungsinhalt einer

    Die besondere Erwähnung der Zumutbarkeit unter verkehrlichen Gesichtspunkten als Begrenzung der Übertragungsmöglichkeit der Reinigung auf die Anlieger lässt als Zweck der gesetzlichen Regelung erkennen, eine Überbürdung der Anlieger mit Pflichten zu vermeiden, die keine Entsprechung mit den gewöhnlichen Vorteilen haben, die die Straße ihnen aufgrund ihrer Erschließungsfunktion bietet (Beschl. d. Senats vom 21.06.2016, a. a. O.; OVG NW, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 -, juris RdNr. 12).
  • VG Arnsberg, 10.05.2012 - 7 K 966/11

    Keine Verpflichtung der DB Netz AG zur Reinigung von Gehwegen, die an

    vgl. grundlegend OVG NRW, Urteil vom 28. September 1989 - 9 A 1974/87 -, in: NVwZ-RR 1990, 508 ff, sowie Urteile vom 18. November 1988 - 9 A 5984/94 -, in: Gemeindehaushalt 2000, 136 ff und 26. Februar 2003 - 9 A 2355/00 -, in: NVwZ-RR 2004, 68 ff, Beschluss vom 12. April 2011 - 9 A 2599/10 -.
  • VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15

    Reinigungspflicht eines Anliegers - Anlieger; Reinigungspflicht

  • VG Minden, 07.05.2014 - 3 K 1656/13

    Übertragung des Winterdienstes im Rahmen der Straßenreinigungspflicht für eine

  • VG Köln, 29.06.2011 - 27 K 753/10

    Zulässigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers in Köln zu

  • VG Köln, 20.10.2006 - 27 K 6990/04

    Gebühren für Straßenreinigung bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken

  • VG Gelsenkirchen, 17.03.2016 - 13 K 174/14

    Öffentlicher Fußweg; Verbindngsweg; fehlende Beleuchtung; innerhalb geschlossener

  • VG Greifswald, 08.08.2013 - 3 A 174/12

    Straßenreinigungsgebühren für angrenzendes Außenbereichsgrundstück

  • VG Bremen, 06.11.2014 - 5 K 665/12

    Straßenreinigungspflicht - Reinigungspflicht einer Straße;

  • VG Greifswald, 27.10.2010 - 3 A 596/06

    Kommunale Abgaben: Bestimmung des Gebührenschuldners in einer

  • VG Minden, 14.01.2005 - 5 K 567/04

    Satzung der Stadt Detmold über die Straßenreinigung und die Erhebung von

  • VG Minden, 14.01.2005 - 5 K 5579/03

    Satzung der Stadt Detmold über die Straßenreinigung und die Erhebung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 9 B 3057/96

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren für ein sog.

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996 - 9 A 5984/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10964
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996 - 9 A 5984/94 (https://dejure.org/1996,10964)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.11.1996 - 9 A 5984/94 (https://dejure.org/1996,10964)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 1996 - 9 A 5984/94 (https://dejure.org/1996,10964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Verpflichtung zur Reinigung der Fahrbahnen nach dem Straßenreinigungsgesetz (StrReinG NW) auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke; Zumutbarkeit unter verkehrlichen Gesichtspunkten als Begrenzung der Übertragungsmöglichkeit der Fahrbahnreinigung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1989 - 9 A 1974/87
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996 - 9 A 5984/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vgl. Urteile vom 28. September 1989 - 9 A 1974/87 - NWVBl 1990, 163 sowie vom 2. März 1990 - 9 A 943/87 - dient der in § 1 StrReinG NW verwendete Begriff innerhalb der geschlossenen Ortslagen" der straßenrechtlichen Abgrenzung der Streckenlängen einer Straße danach, ob bestimmte Streckenlängen einer Straße oder die Straße als ganzes innerhalb eines solchen Gebietes liegt oder außerhalb, d.h. straßenrechtlich im freien Gelände.
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62

    Pflicht der Anlieger zur Gehwegreinigung auch bei Wegen an Bahnanlagen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996 - 9 A 5984/94
    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. August 1965 - 1 C 78.62 - NJW 1966, 170; Walprecht/Brinkmann, a.a.O. § 4 Rdnr. 114 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1995 - 9 A 3499/95

    Abgabenbescheid; Bestimmtheit; Straßenreinigungsgebührenpflicht; Eigentümer;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996 - 9 A 5984/94
    vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 1995 - 9 A 3499/95 -.
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2022 - 7 LB 22/19

    Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger

    Die insoweit den Gemeinden eingeräumte Befugnis zur Übertragung der Fahrbahnreinigung ist wie jedes staatliche Handeln an den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden; eine Übertragung ist demnach auch dann unzulässig - und damit unzumutbar -, wenn sie für die durch die Regelung betroffenen Anlieger eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.1996 - 9 A 5984/94 -, NRWE-Datenbank).

    In diesem Fall ist die Durchführung der Straßenreinigung eine vorwiegend im Allgemeininteresse liegende Aufgabe, hinter der die grundstücksbezogenen Interessen der Anlieger zurücktreten (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2012 - 9 A 282/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.1996 - 9 A 5984/94 -, NRWE-Datenbank).

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