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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 68.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 68.05 (https://dejure.org/2006,20388)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2006 - 9 A 68.05 (https://dejure.org/2006,20388)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2006 - 9 A 68.05 (https://dejure.org/2006,20388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrolle hinsichtlich einer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung; Erfordernis der eindeutigen Regelung einer zur Bemessung der Steuer auf die Jahresrohmiete abstellenden Steuersatzung hinsichtlich des Zeitpunktes für die Ermittlung der Miete; Verstoß einer für ...

  • Judicialis

    VwGO § 47; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; KAG Bbg § 2; ; KAG Bbg § 3; ; KAG Bbg § 12; ; AO § 38; ; AO § 165; ; BewG § 79

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 285
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Brandenburg, 16.04.2003 - 2 D 18/02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 68.05
    Die Zweitwohnungssteuer gehört als örtliche Aufwandsteuer zu diesen Steuern und ist im Lande Brandenburg auch mit ministerieller Genehmigung eingeführt (vgl. OVG Bbg, Urteile vom 16. April 2003 - 2 D 18/02.NE und 2 D 19/02.NE, Rechtsprechungssammlung in Becker pp., KAG Bbg, 2006, zu § 3).

    Auch hier dürfte ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bzw. die Steuergerechtigkeit in Betracht kommen ( a.A. indessen OVG Bbg in den zitierten Urteilen vom 16. April 2003, a.a.O., in denen uneingeschränkt von einer "Kompatibilität" zu den Bestimmungen für Mietwohnungen ausgegangen wird).

    Soweit in den zitierten Urteilen des OVG Bbg vom 16. April 2003 (a.a.O.) eine Regelung als unbedenklich angesehen wurde, nach der die Steuerpflicht erst am Ende des Vierteljahres endete, in dem die Wohnung aufgegeben wurde, schließt der Senat sich dieser Rechtsprechung nicht an.

  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 68.05
    Eine Steuerbemessung nach der Jahresrohmiete ist als hinreichend aufwandsbezogener und realitätsnaher Maßstab grundsätzlich zulässig (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, BVerwGE 117, 345 ff. = NVwZ 2003, 448 ff.).

    Eine andere Bewertung des Gleichheitsverstoßes folgt auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, BVerwGE 117, 345 ff. In jenem Fall ging es nicht um eine Unterschiedlichkeit der Ermittlung der Jahresrohmiete, sondern um eine Ermittlung des Wohnungsmietwertes durch Übernahme des vom Finanzamt nach § 79 Abs. 1 BewG auf den 1. Januar 1964 festgestellten Betrages der Jahresrohmiete, der für das Erhebungsjahr nach einem bestimmten Index hoch gerechnet wurde.

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 68.05
    Insoweit steht die Satzung nicht mit dem sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ergebenden Verbot der Diskriminierung der Ehe in Einklang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Okt. 2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03-, BVerfGE 114, 316 ff. = NJW 2005, 3556 ff.).
  • VG Münster, 17.04.2003 - 9 K 1862/00

    Von der Stadt Olfen für Mobilheime pp. erhobene Zweitwohnungssteuer ist nicht zu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 68.05
    Für die erste Alternative spricht, dass die Steuer satzungsgemäß am Anfang des Kalenderjahres entstehen soll (so etwa VG Münster zur Vermeidung einer Bewertung als Steuervorauszahlungen bei einer "entsprechenden Anwendung des § 79 Abs. 1 BewG" bei Mobilheimen und Campingwagen, Urteil vom 17. April 2003 - 9 K 1862/00-, zit. nach juris), für die zweite, dass der nach § 3 Abs. 1 ZWS zu erfassende zu besteuernde Gesamtaufwand der Jahresrohmiete hinsichtlich der Betriebskosten zutreffend nicht durch die Vorausleistungen, sondern durch die endabgerechneten Kosten erfasst wird (vgl. auch Stein in Lenz pp., KAG NW, Stand: Nov. 2005, § 3 RNrn. 167 - 169, wonach in Fällen, in denen sich die Bemessungsgrundlage nach der vertragsgemäß zu zahlenden Miete richtet, die Steuer erst mit Ablauf des Kalenderjahres entstehen könne).
  • OVG Brandenburg, 16.04.2003 - 2 D 19/02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 68.05
    Die Zweitwohnungssteuer gehört als örtliche Aufwandsteuer zu diesen Steuern und ist im Lande Brandenburg auch mit ministerieller Genehmigung eingeführt (vgl. OVG Bbg, Urteile vom 16. April 2003 - 2 D 18/02.NE und 2 D 19/02.NE, Rechtsprechungssammlung in Becker pp., KAG Bbg, 2006, zu § 3).
  • BFH, 26.09.1990 - II R 99/88

    Die Möglichkeit zur vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 AO entbindet die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 68.05
    Dementsprechend setzt die Anwendung der Vorschrift voraus, dass trotz angemessener Bemühungen des Steuergläubigers, den Sachverhalt aufzuklären, eine Unsicherheit in tatsächlicher Hinsicht bleibt, die entweder zur Zeit der Steuerfestsetzung nicht beseitigt werden kann oder nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten beseitigt werden könnte (BFH, Urteil vom 26. Sept. 1990 - II R 99/88 -, BFHE 161, 489).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05

    Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit,

    Diese Gesichtspunkte haben indessen in § 7 KAG, der das Abgabenverhältnis zwischen Gemeinde und Grundeigentümer regelt, keinen Niederschlag gefunden; den Abgaben des Kommunalabgabengesetzes ist auch nicht etwa eine antizipierte Erhebung immanent (vgl. Urteil vom heutigen Tage - OVG 9 A 68.05 - Urteilsabdruck S. 14 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05

    Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu

    Diese Gesichtspunkte haben indessen in § 7 KAG, der das Abgabenverhältnis zwischen Gemeinde und Grundeigentümer regelt, keinen Niederschlag gefunden; den Abgaben des Kommunalabgabengesetzes ist auch nicht etwa eine antizipierte Erhebung immanent (vgl. Urteil vom heutigen Tage - OVG 9 A 68.05 - Urteilsabdruck S. 14 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 9 A 4.11

    Normenkontrolle der Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinde Beetzsee

    Soweit der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. November 2006 - OVG 9 A 68.05 - juris, Rdnr. 63 ff., eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht fest.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 9 B 7.14

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; Jahreskaltmiete;

    Die in § 5 getroffenen Regelungen sind gleichheitskonform (siehe bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2014 - OVG 9 A 4.11, juris, Rdnr. 54; anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 - OVG 9 A 68.05 -, juris, Rdnr. 63 ff.).
  • VGH Bayern, 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893

    Zweitwohnungsteuer; Rückwirkung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Nettokaltmiete;

    Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vom 22.11.2006 Az. 9 A 68.05) mithin nicht "fehlinterpretiert".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08

    Zweitwohnungssteuer: Heranziehung der "üblichen Miete" als Besteuerungsmaßstab;

    Zu Unrecht nimmt die Beschwerdeführerin zunächst daran Anstoß, dass das Verwaltungsgericht zur Begründung seines Beschlusses die obergerichtlichen Grundsätze der in den Gründen zitierten Entscheidungen des Senats vom 22. November 2006 (OVG 9 A 68.05) und vom 22. Mai 2007 (OVG 9 N 38.06), auf die es seine Entscheidung stützt, nicht im Einzelnen ausgeführt hat.
  • VG Potsdam, 19.09.2011 - 10 K 1548/06

    Zweitwohnungsteuer: Mietpreise für Wohnungen nicht auf Datschen übertragbar

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hielt eine im Wesentlichen gleich lautende Regelung in der Zweitwohnungssteuersatzung einer anderen Kommune u. a. deshalb wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) für unwirksam, weil der danach im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht zu Beginn eines Steuerjahres zu ermittelnde Aufwand ohne hinreichend sachlichen Grund nach unterschiedlichen Kriterien zu bemessen war, je nachdem ob die Mietvereinbarung hinsichtlich der Nebenkosten eine exakte Aufwandsberechnung oder - im Fall von Vorauszahlungen - nur eine Annäherung an den tatsächlichen Aufwand mittels Schätzung zuließ (vgl. Urteil vom 22. November 2006 - OVG 9 A 68.05 - bei juris Rdnr. 47 ff. [55]).
  • VG Schleswig, 03.12.2021 - 9 A 249/19

    Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

    Dabei mag dahingestellt bleiben, ob die Verwaltungspraxis des Beklagten tatsächlich stets nur auf Leistungen in Mathematik abstellt, was jedenfalls für den bis auf die Ersetzung des Wortes "Hauptfächer" durch das Wort "Schulfächer" insoweit identischen Vorgängererlass nicht immer der Fall war (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 31.10.2007 - 9 A 326/06 - n. v.; Urteil vom 17.05.2006 - 9 A 321/05 - n. v.; Urteil vom 15.02.2006 - 9 A 198/05 - n. v.; Urteil vom 15.06.2005 - 9 A 68/05 - n. v.; Urteil vom 26.09.2001 - 9 A 113/01 - n. v.).
  • VG München, 17.04.2008 - M 10 K 07.4746

    Vereinbarkeit der Zweitwohnungssteuersatzung mit dem Bestimmtheitsgebot, Art. 3

    Soweit der Kläger hierzu auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 22. November 2006, Az. 9 A 68.05, verweist, unterscheidet sich der dort entschiedene Sachverhalt maßgeblich von der Regelung in der Zweitwohnungssteuersatzung der Beklagten.
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