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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.11.1988 - 9 A 68/87   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.11.1988 - 9 A 68/87 (https://dejure.org/1988,23329)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.11.1988 - 9 A 68/87 (https://dejure.org/1988,23329)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. November 1988 - 9 A 68/87 (https://dejure.org/1988,23329)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 23.01.1998 - 8 C 12.96

    Erschließungsbeitrag; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; grundstücksbezogener

    Ebenso wie es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten ist, eine den grundstücksbezogenen Artzuschlag regelnde Satzungsbestimmung dahin auszulegen, daß vom Begriff "Gewerbe" über die gewerbliche Nutzung im Sinne des Gewerbe- und Gewerbesteuerrechts hinaus auch solche Nutzungen erfaßt werden, die der gewerblichen Nutzung im engeren Sinne darin ähnlich sind, daß sie wie diese eine im Vergleich zur Wohnnutzung deutlich intensivere Inanspruchnahme der Anbaustraßen auslösen (Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 51 S. 8 ; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21. November 1988 - 9 A 68/87 - AgrarR 1990, 179 ; OVG Münster, Beschluß vom 15. Juni 1994 - 3 B 4721/92 - HSGZ 1994, 353; VGH Kassel, Urteil vom 24. November 1994 - 5 UE 255/94 - ZMR 1995, 560 ; Driehaus a.a.O. § 18 Rn. 56), kann bei der Auslegung einer solchen auf die tatsächliche gewerbliche Nutzung abstellenden Satzungsbestimmung auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß eben diese Nutzung ausschließlich über eine andere Anliegerstraße erfolgt und deswegen der besondere Vorteil der abzurechnenden Erschließungsanlage gerade nicht besteht.
  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 277/19

    Artzuschlag; Gewerbezuschlag; Straßenausbaubeitrag

    Ebenso wie es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten ist, eine den grundstücksbezogenen Artzuschlag regelnde Satzungsbestimmung dahin auszulegen, daß vom Begriff "Gewerbe" über die gewerbliche Nutzung im Sinne des Gewerbe- und Gewerbesteuerrechts hinaus auch solche Nutzungen erfaßt werden, die der gewerblichen Nutzung im engeren Sinne darin ähnlich sind, daß sie wie diese eine im Vergleich zur Wohnnutzung deutlich intensivere Inanspruchnahme der Anbaustraßen auslösen (Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 = Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 51 S. 8 ; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21. November 1988 - 9 A 68/87 - AgrarR 1990, 179 ; OVG Münster, Beschluß vom 15. Juni - 3 B 4721/92 - HSGZ 1994, 353; VGH Kassel, Urteil vom 24. November 1994 - 5 UE 255/94 - ZMR 1995, 560 ; Driehaus a.a.O. § 18 Rn. 56), kann bei der Auslegung einer solchen auf die tatsächliche gewerbliche Nutzung abstellenden Satzungsbestimmung auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß eben diese Nutzung ausschließlich über eine andere Anliegerstraße erfolgt und deswegen der besondere Vorteil der abzurechnenden Erschließungsanlage gerade nicht besteht.
  • VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15

    Erdrosselung; Festsetzungsverjährung; rückwirkende Satzung; Schätzung von

    Sie erhalten durch das "Nachschieben" einer rechtswirksamen Satzung nachträglich die erforderliche Rechtsgrundlage (und zwar mit Wirkung ex tunc), brauchen also insbesondere nicht aufgehoben und durch einen neuen Bescheid ersetzt zu werden (so die nunmehr einhellige Auffassung, z.B. BVerwG, Urteil vom 26.6.1970 - IV C 134.68 - DVBl 1970, 835 = DÖV 1970, 861, Urteil vom 15.4.1983 - 8 C 170/81 - BVerwGE 67, 129 = KStZ 1983, 205 = NVwZ 1983, 612 = DÖV 1983, 941; OVG Münster, Urteile vom 16.7.1969 - II A 714/66 - DVBl 1970, 427 und vom 5.2.1980 - 2 A 922/79 - OVGE 34, 293; Hess.VGH, Urteil vom 20.2.2008 - 5 UE 82/07 - KStZ 2008, 130; OVG Lüneburg, Urteil vom 21.11.1988 - 9 A 68/87 - Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2009, § 2 Rdnr. 107 und § 8 Rdnrn. 163, 166).
  • VGH Bayern, 29.04.1998 - 6 CS 96.4220

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein eines gewerblich genutzten

    Ebenso wie es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten ist, eine den grundstücksbezogenen Artzuschlag regelnde Satzungsbestimmung dahin auszulegen, daß vom Begriff "Gewerbe" über die gewerbliche Nutzung im Sinne des Gewerbe- und Gewerbesteuerrechts hinaus auch solche Nutzungen erfaßt werden, die der gewerblichen Nutzung im engeren Sinne darin ähnlich sind, daß sie wie diese eine im Vergleich zur Wohnnutzung deutlich intensivere Inanspruchnahme der Anbaustraßen auslösen (Urteil vom 11.12.1987 - BVerwG 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 = Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 51 S. 8 ; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.11.1988 -9 A 68/87 -AgrarR 1990, 179 ; OVG Münster, Beschluß vom 15.6.1994 -3 B 4721/92 -HSGZ 1994, 353; VGH Kassel, Urteil vom 24.11.1994 -5 UE 255/94 ZMR 1995, 560 ; Driehaus a.a.O. § 18 RdNr. 56), kann bei der Auslegung einer solchen auf die tatsächliche gewerbliche Nutzung abstellenden Satzungsbestimmung auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß eben diese Nutzung ausschließlich über eine andere Anliegerstraße erfolgt und deswegen der besondere Vorteil der abzurechnenden Erschließungsanlage gerade nicht besteht.
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