Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.01.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.2003 - 9 A 73.02   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; 26. BImSchV §§ 2, 7 Abs. 1
    Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung; Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange; Einwirkungen elektromagnetischer Felder auf Menschen und Geräte; Wertminderung aufgrund objektiv nicht begründbarer Befürchtungen.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START

    AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; 26. BImSchV § 2, § 7 Abs. 1

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  • meissner-reemtsma.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; 26. BImSchV §§ 2 7 Abs. 1
    Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange beim Bau einer Funksystem-Basisstation

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung; Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange; Einwirkungen elektromagnetischer Felder auf Menschen und Geräte; Wertminderung aufgrund objektiv nicht begründbarer Befürchtungen

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Naturheilpraxis muss Basis-Sende- und Empfangsstation neben sich dulden

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2004, 633
  • NVwZ 2004, 613



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Wird zitiert von ... (38)  

  • VG Aachen, 16.12.2008 - 2 K 90/05  
    Der Einzelne kann zwar verlangen, dass seine materiellen Belange gewahrt werden; er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass dies in einen bestimmten Verfahren geschieht, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 10. Dezember 2003, - 9 A 73/02 -, NVwZ 2004, 613, und zuletzt auch Urteil vom 28. März 2007 - 9 A 17/06 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 64;, Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 7 MS 107/07 -, juris, und Bay.VGH, Urteil vom 30. April 2004 - 22 A 03.40056 -, juris.

    Mit einer Rechtsbeeinträchtigung ist insoweit der direkte Zugriff auf fremde Rechte gemeint, nicht aber die bei jeder Raum beanspruchende Planung gebotene wertende Einbeziehung der Belange Dritter in die Abwägungsentscheidung, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 9 A 73/02 -, a.a.O. m. Hinweis auf den Beschluss vom 29. Dezember 1994 - 7 VR 12/94, a.a.O.

    Dies folgt schon daraus, dass gemäß § 7 Abs. 1 der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 26. BImSchV - (elektromagnetische Felder) der Betreiber einer Hochfrequenzanlage erst zwei Wochen vor Inbetriebnahme die Anlage unter Beifügung einer Standortbescheinigung der RegTP der zuständigen Behörde anzeigen muss, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 9 A 73/02 -, a.a.O.

    Im Übrigen kann ein Abwägungsmangel nur dann zur Aufhebung oder Teilaufhebung der Plangenehmigung oder auch Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit führen, wenn er gemäß § 18 e Abs. 6 Satz 1 AEG (§ 20 Abs. 7 Satz 1 AEG a.F.) erheblich - also offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen - ist und nicht durch Planergänzung behoben werden kann, vgl. ständige Rspr.d. BVerwG etwa im Urteil vom 10. Dezember 2003 - 9 A 73/02 -, a.a.O.

    Die Grenzwertfestsetzung in der 26. BImSchV und damit auch in § 3 BEMFV ist nicht als überholt oder nicht mehr bindend anzusehen, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 9 A 73/02 -, a.a.O.; Bay.VGH, Urteile vom 30. April 2004 - 22 A 03.40056 -, a.a.O., und vom 9. Juli 2004 - 22 A 0340057 -, a.a.O., sowie Niedersächs.OVG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 7 MS 107/07 -, a.a.O.

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 17.06  

    Klagebefugnis, Planfeststellung, Plangenehmigung, naturschutzrechtliche

    Denn der Einzelne kann zwar verlangen, dass seine materiellen Rechte gewahrt werden; er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass dies in einem bestimmten Verfahren geschieht (Urteil vom 10. Dezember 2003 BVerwG 9 A 73.02 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 58 S. 39 m.w.N.).

    § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AEG (in der hier maßgeblichen alten Fassung vom 27. Juli 2001, BGBl I 1950), wonach eine Plangenehmigung nicht ergehen darf, wenn Rechte anderer beeinträchtigt werden, stand nicht entgegen, weil mit dieser Voraussetzung ein hier nicht erfolgter direkter Zugriff auf fremde Rechte gemeint ist, nicht aber die bei jeder Raum beanspruchenden Planung gebotene wertende Einbeziehung der Belange Dritter in die Abwägungsentscheidung (Urteil vom 10. Dezember 2003 a.a.O. m.w.N.).

    Der bereits erwähnte verfahrensrechtliche Umstand, dass die vorhabenbedingte Betroffenheit von abwägungserheblichen Belangen Dritter der Wahl des Plangenehmigungsverfahrens nicht entgegensteht (Urteil vom 10. Dezember 2003 a.a.O.), lässt nicht den Schluss zu, eine Abwägungsentscheidung sei insoweit materiellrechtlich nicht gefordert.

  • VGH Bayern, 09.07.2004 - 22 A 03.40057  

    Eisenbahnverkehrsrecht

    Mit dieser Formulierung ist lediglich der direkte Zugriff auf fremde Rechte, nicht aber die Hintanstellung der Belange Dritter in der Abwägungsentscheidung, in die sie einzubeziehen waren, gemeint (BVerwG vom 10.12.2003, NVwZ 2004, 613/614).

    Dass die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwertanforderungen nicht mehr gelten sollen, trägt der Kläger selbst nicht vor; von deren Verbindlichkeit ist weiterhin auszugehen (ebenso BVerwG vom 10.12.2003, NVwZ 2004, 613/614).

    Offen bleiben kann somit, ob auch hier - wie im Fall BVerwG vom 10. Dezember 2003, NVwZ 2004, 613 f. - objektiv nicht begründbare Immissionsbefürchtungen anzunehmen sind, die allein an die Lage des Grundstücks in der Nähe einer Bahnanlage anknüpfen und durch keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gerechtfertigt sind.

    Die Abwägungsrelevanz würde dann von vornherein fehlen (BVerwG vom 10.12.2003, NVwZ 2004, 613/614).

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