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   BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04   

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BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04 (https://dejure.org/2004,12426)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2004 - 9 A 9.04 (https://dejure.org/2004,12426)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 9 A 9.04 (https://dejure.org/2004,12426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen fehlerhafter Überschätzung des erwarteten Schwerlastverkehrs - Sicherheitsmängel bei der vorgesehenen Kombination von Lichtzeichenregelungen und Kontaktschleifen wegen der nicht erfassten Zwischenstrecke von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04
    38 b) Soweit der Kläger rügt, der ihm gewährte Lärmschutz sei unzureichend, könnte dies wegen der Möglichkeit von Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG dem Aufhebungsantrag ohnehin nicht zum Erfolg verhelfen, weil weder erkennbar ist noch vom Kläger geltend gemacht wird, dass ein etwaiger Mangel für die Planungsentscheidung insgesamt von so großem Gewicht wäre, dass dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils überhaupt infrage gestellt wäre (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 BVerwG 11 A 55.96 BVerwGE 106, 241 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04
    Die gewählte Lösung darf nicht auf einer Bewertung beruhen, die zur objektiven Gewichtigkeit der von den möglichen Alternativen betroffenen Belange außer Verhältnis steht (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1988 BVerwG 7 NB 2.88 BVerwGE 81, 128 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04
    Das lässt Mängel bei der Ermittlung und Bewertung der Belange des Klägers nicht erkennen, zumal die Beklagte zulässigerweise (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1990 BVerwG 4 CB 1.90 NVwZ-RR 1991, 129 ) zugunsten des Klägers unterstellt hat, dass eine wirtschaftlich vernünftige Nutzung des verbleibenden Grundstücks nicht mehr möglich sei.
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04
    25 b) Dass sich die Planfeststellungsbehörde auf dieser Grundlage gegen die Varianten 4 und 5 entschieden hat, die eine rückwärtige, weiter östlich gelegene Anbindung des Blievenstorfer Weges an die L 08 vorsehen, ist nicht zu beanstanden, weil sich keine der beiden Varianten unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde und sich somit der Planfeststellungsbehörde hat aufdrängen müssen (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 BVerwG 9 A 11.03 Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.2004 - 9 VR 5.04
    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04
    18 Mit Beschluss vom 5. Mai 2004 hat der Senat den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt (BVerwG 9 VR 5.04).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

    Die Planfeststellungsbehörde muss Alternativlösungen als Teil des Abwägungsmaterials mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Varianten jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange einbeziehen (BVerwG, Urt. v. 22.12.2004 - BVerwG 9 A 9.04 -, juris, RdNr. 22, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

    Die Planfeststellungsbehörde muss Alternativlösungen als Teil des Abwägungsmaterials mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Varianten jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange einbeziehen (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 9 A 9.04 - juris, Rn. 22, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12

    Planfeststellung für den Um- und Ausbau eines Straßenknotens

    Die Planfeststellungsbehörde muss Alternativlösungen als Teil des Abwägungsmaterials mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Varianten jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange einbeziehen (BVerwG, Urt. v. 22.12.2004 - 9 A 9.04 -, juris, RdNr. 22, m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 02.02.2021 - 3 A 152/18

    Alternativenprüfung; landwirtschaftlicher Betrieb; Planfeststellung; Prüfung,

    Die Planfeststellungsbehörde muss Alternativlösungen als Teil des Abwägungsmaterials mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Varianten jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange einbeziehen (BVerwG, Urt. 22.12.2004 - 9 A 9.04 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
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   BVerwG, 18.03.2004 - 9 A 9.04, 9 VR 5.04   

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