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   BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09   

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BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09 (https://dejure.org/2010,1927)
BAG, Entscheidung vom 17.08.2010 - 9 ABR 83/09 (https://dejure.org/2010,1927)
BAG, Entscheidung vom 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 (https://dejure.org/2010,1927)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs 2 S 1 SGB 9 - Besetzung von Stellen mit Personalleitungsfunktion - schwerbehinderungsspezifische Führungsanforderungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 2 S 1 SGB 9, § 68 SGB 9, § 81 Abs 4 S 1 Nr 4 SGB 9, § 99 SGB 9, § 106 GewO
    Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs 2 S 1 SGB 9 - Besetzung von Stellen mit Personalleitungsfunktion - schwerbehinderungsspezifische Führungsanforderungen

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Stellen mit Personalleitungsfunktion

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Unterrichtungsrechts und Anhörungsrechts der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) bei der Besetzung von Stellen mit Personalleitungsfunktion

  • bag-urteil.com

    Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs 2 S 1 SGB 9 - Besetzung von Stellen mit Personalleitungsfunktion - schwerbehinderungsspezifische Führungsanforderungen

  • Betriebs-Berater

    Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung

  • rewis.io

    Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs 2 S 1 SGB 9 - Besetzung von Stellen mit Personalleitungsfunktion - schwerbehinderungsspezifische Führungsanforderungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs 2 S 1 SGB 9 - Besetzung von Stellen mit Personalleitungsfunktion - schwerbehinderungsspezifische Führungsanforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 81 Abs. 4 S. 1; SGB IX § 95 Abs. 2 S. 1
    Umfang des Unterrichtungs- und Anhörungsrechts der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX bei der Besetzung von Stellen mit Personalleitungsfunktion

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nur bei schwerbehinderungsspezifischen Angelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwerbehindertenvertretungen und die Besetzung von Führungsstellen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung bei Führungsstellen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anhörungsrechte bei Schwerbehinderung in Führungspositonen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG begrenzt Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen - Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.8.2010)

    Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen // Beteiligung setzt besondere Betroffenheit Behinderter voraus

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Umfang der Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 207
  • NJW 2010, 3531
  • NZA 2010, 1431
  • BB 2010, 2955
  • DB 2011, 1059
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03

    Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09
    Die Frage, ob die geltend gemachten Unterrichtungs- und Anhörungsrechte in allen vom Antrag erfassten Fallgestaltungen bestehen, stellt sich erst bei der Prüfung, ob der Antrag begründet ist (vgl. BAG 7. April 2004 - 7 ABR 35/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 146; siehe zur Prüfung eines sog. Globalantrags in der Begründetheit auch Senat 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 32, EzA GewO § 106 Nr. 4).

    Er spräche nicht weniger zu als beantragt, sondern etwas anderes (vgl. BAG 7. April 2004 - 7 ABR 35/03 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 110, 146).

  • LAG Köln, 08.04.2009 - 8 TaBV 113/08

    Schwerbehindertenvertretung; Anhörungs- und Beteiligungsrecht; Stellenbesetzung

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09
    Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. April 2009 - 8 TaBV 113/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09
    Die Frage, ob die geltend gemachten Unterrichtungs- und Anhörungsrechte in allen vom Antrag erfassten Fallgestaltungen bestehen, stellt sich erst bei der Prüfung, ob der Antrag begründet ist (vgl. BAG 7. April 2004 - 7 ABR 35/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 146; siehe zur Prüfung eines sog. Globalantrags in der Begründetheit auch Senat 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 32, EzA GewO § 106 Nr. 4).
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Im Konsultationsverfahren ist dagegen grundsätzlich der Betriebsrat das Gremium, das nach nationalem Recht die Belegschaft der betrieblichen Einheit, von der er gewählt worden ist, insgesamt repräsentiert (vgl. BAG 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 20, BAGE 150, 74; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 18, BAGE 135, 207) , deren Interessen er auch im Fall der Massenentlassung (Ludwig/Kemna NZA 2019, 1547, 1551) fremdnützig wahrnimmt (Fitting BetrVG 30. Aufl. § 1 Rn. 285) und deshalb nach § 17 Abs. 2 KSchG zu beteiligen ist.

    betreffen (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 35; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 14, BAGE 135, 207) , und die Anhörung vor einer Entscheidung verlangt, führt dies nicht dazu, dass die Schwerbehindertenvertretung bereits im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu beteiligen ist.

    Denn es besteht keine Unterrichtungspflicht, wenn die Angelegenheit die Belange schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter behinderter Menschen in keiner anderen Weise berührt als die nicht schwerbehinderter Beschäftigter (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 35; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, aaO; Mushoff in Hauck/Noftz SGB IX 2018 Stand Dezember 2018 K § 178 Rn. 52; Ludwig/Kemna NZA 2019, 1547, 1548) .

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Damit korrespondiert die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Sie eröffnet der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit, den Arbeitgeber aus ihrer fachlichen Sicht auf mögliche, ggf. nicht bedachte Auswirkungen von Entscheidungen hinzuweisen, die für die Belange eines schwerbehinderten Menschen oder schwerbehinderter Beschäftigter als Kollektiv erheblich sind (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 16 f., BAGE 135, 207 zu § 95 SGB IX aF) .

    Durch die Beteiligungspflicht soll es zwar der Schwerbehindertenvertretung ermöglicht werden, nach § 178 Abs. 1 SGB IX tätig zu werden und den Arbeitgeber auf mögliche, ggf. nicht bedachte Auswirkungen von Entscheidungen hinzuweisen, die für die Belange eines schwerbehinderten Menschen oder schwerbehinderter Beschäftigter als Kollektiv erheblich sind (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 16 f., BAGE 135, 207 zu § 95 SGB IX aF).

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Dadurch sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und gleiche Teilhabechancen eröffnet werden (vgl. etwa BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 18, BAGE 135, 207) .
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09

    Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern

    Die Frage, ob die fehlende Verpflichtung, sich bei der Ausführung von Betriebsratstätigkeit am Arbeitsplatz ab- und zurückzumelden, in allen vom Hauptantrag erfassten Fallgestaltungen festgestellt werden kann, stellt sich erst bei der Prüfung, ob der Antrag begründet ist (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 10 mwN, AP SGB IX § 95 Nr. 3 = EzA SGB IX § 95 Nr. 3) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    aa) Das Wort "berühren" in § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ist mit "betreffen" gleichzusetzen (BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 14, BAGE 135, 207) .

    Eine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht besteht deshalb nicht, wenn die Angelegenheit bzw. die Maßnahme des Arbeitgebers die Belange schwerbehinderter Menschen in keiner anderen Weise betrifft als die Belange nicht schwerbehinderter Beschäftigter (BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, 18, aaO) .

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der

    Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sollen es der Schwerbehindertenvertretung ermöglichen, auf eine sachdienliche Behandlung hinzuwirken, wenn die spezifischen Belange eines schwerbehinderten Menschen oder der schwerbehinderten Beschäftigten als Gruppe für die Entscheidung des Arbeitgebers erheblich sind (BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 17, BAGE 135, 207) .

    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht aus § 95 Abs. 2 SGB IX besteht auch und gerade, wenn sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch um eine Beförderungsstelle bewirbt (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, BAGE 135, 207 = AP SGB IX § 95 Nr. 3 = EzA SGB IX § 95 Nr. 3: Bewerbung um Leitungsposition bzw. Stelle mit Personalführungsfunktion) .

    Jene Hilfestellung ist vom Gesetzgeber eingehend ausgestaltet worden durch Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beteiligungserfordernisse (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, aaO; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299 = AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7) .

  • LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15

    Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht zur Teilnahme an sämtlichen

    Entsprechend soll er zum Schutz vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren durch die Schwerbehindertenvertretung nach § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX unterstützt werden ( BAG, Beschluss vom 17. August 2010 - 9 ABR 83/09, nach juris ).

    Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken; die Schwerbehindertenvertretung soll Gelegenheit haben, den Arbeitgeber aus ihrer fachlichen Sicht auf mögliche, ggf. nicht bedachte Auswirkungen der Entscheidung hinzuweisen (BAG, Beschluss vom 17. August 2010 - 9 ABR 83/09, nach juris ).

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Die Unterrichtungspflicht besteht allerdings dann nicht, wenn die Angelegenheit die Belange schwerbehinderter Menschen in keiner anderen Weise berührt als nicht schwerbehinderte Beschäftigte (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, 18, BAGE 135, 207) .

    Die Schwerbehindertenvertretung soll Gelegenheit haben, den Arbeitgeber aus ihrer fachlichen Sicht auf mögliche, ggf. nicht bedachte Auswirkungen seiner Entscheidung hinzuweisen (BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 17, BAGE 135, 207; Düwell in LPK-SGB IX 3. Aufl. § 95 Rn. 35) .

  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 2/20

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Umfang der Unterrichtungs- und

    Die Entscheidung über Bewerbungen und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist eine personelle Einzelmaßnahme und damit eine "Angelegenheit" iSv. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Sie berührt den Bewerber als einzelnen schwerbehinderten Menschen (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 22; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 25, BAGE 149, 277; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 14, 20, BAGE 135, 207 zur Bewerbung auf eine Beförderungsposition) .

    Der Gesetzgeber hat die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten in § 164 Abs. 1 Sätze 4, 7, 8 und 9 iVm. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX näher ausgestaltet (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 22; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 26, BAGE 149, 277; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, BAGE 135, 207) .

  • LAG München, 26.01.2017 - 3 TaBV 95/16

    Schwerbehindertenvertretung, Unterrichtungs- und Anhörungsrecht, Aussetzung

    Der Geltungsbereich des § 95 SGB IX sei im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 17.08.2010 - 9 ABR 83/09 - nicht eröffnet.

    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht besteht allerdings dann nicht, wenn die Angelegenheit die Belange schwerbehinderter Menschen in keiner anderen Weise berührt als nicht schwerbehinderte Beschäftigte (vgl. BAG, Beschluss vom 14.03.2012, a.a.O., Rn. 20; Beschluss vom 17.08.2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, BAGE 135, 207).

    Für diese Auslegung sprechen Wortlaut, Zusammenhang und Zweck des § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX (vgl. im Einzelnen BAG, Beschluss vom 17.08.2010 - 9 ABR 83/09 - a.a.O., Rn. 13 - 18).

    Seine rechtliche Stellung ist anders als die eines nicht behinderten Bewerbers, weil er nach § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zum Schutz vor Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren durch die Schwerbehindertenvertretung unterstützt werden soll (vgl. BAG, Beschluss vom 17.08.2010 - 9 ABR 83/09 - a.a.O., Rn. 20 a. E.).

  • LAG Hamm, 10.01.2020 - 13 TaBV 60/19

    Rechtstellung der Schwerbehindertenvertretung

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • LAG Sachsen, 08.06.2018 - 5 Sa 458/17

    Anforderungen an die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung

  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit -

  • LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 426/18

    Anforderungen an die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs.

  • LAG Hamm, 14.01.2020 - 7 TaBV 63/19

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor tariflicher Leistungsbeurteilung

  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

  • LAG Hamm, 11.10.2018 - 15 Sa 379/18

    Anforderungen an die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs.

  • ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18

    )

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 18 TaBV 515/12

    Zuständige Schwerbehindertenvertretung im Bewerberauswahlverfahren - Zuweisung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 20.14

    Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten/Frauenvertreterin bei betrieblicher

  • ArbG Münster, 03.07.2020 - 4 BV 4/20
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 17.02.2020 - KGH.EKD II-124/40
  • LAG Hamm, 23.04.2021 - 13 TaBV 62/20

    Umfang der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Maßnahmen gegenüber

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 17.02.2019 - KGH.EKD I-124/40
  • LAG Bremen, 05.06.2014 - 3 TaBV 32/12

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Einstellung von Beschäftigten

  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 A 10.10

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.12.2020 - KGH.EKD I-124/26
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.12.2020 - KGH.EKD II-124/26
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