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   BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06   

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BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06 (https://dejure.org/2006,2306)
BAG, Entscheidung vom 13.06.2006 - 9 AZN 226/06 (https://dejure.org/2006,2306)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 (https://dejure.org/2006,2306)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Grundsatzbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herauslösung des Arbeitnehmers aus der Betriebsgemeinschaft eines Bahnhofs und Übertragung der Tätigkeit als Zugfahrer auf Grund einer angespannten Arbeitssituation in Übereinstimmung mit betrieblichen Erfordernissen und billigem Ermessen im Rahmen des Direktionsrechts; ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; ArbStättV § 5; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung nur bezüglich einer vom Berufungsgericht behandelten und damit erheblichen Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung ? Keine Pflicht, jedes Vorbringen in Entscheidungsgründen zu behandeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 247
  • NJW 2006, 3371
  • MDR 2007, 46
  • NZA 2006, 1004
  • BB 2006, 2760
  • DB 2006, 1740
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (vgl. etwa BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - EzA GG Art. 103 Nr. 5; BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Vielmehr bedarf es hierzu besonderer Umstände (vgl. BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - aaO).

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06
    Abgrenzung zu BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 63 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 99, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZN 187/05

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06
    Ansonsten ist das Gericht vor Schluss der mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht zur Offenlegung seiner Rechtsauffassung verpflichtet (vgl. BVerfG 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - DStRE 2004, 1050; BAG 31. August 2005 - 5 AZN 187/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 104).
  • BVerfG, 17.02.2004 - 1 BvR 2341/00

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in einem Verfahren zur Aufteilung einer

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06
    Ansonsten ist das Gericht vor Schluss der mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht zur Offenlegung seiner Rechtsauffassung verpflichtet (vgl. BVerfG 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - DStRE 2004, 1050; BAG 31. August 2005 - 5 AZN 187/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 104).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06
    Sie ist klärungsbedürftig, wenn sie entweder noch nicht höchstrichterlich entschieden ist oder zwar entschieden ist, aber gewichtige Gesichtspunkte gegen diese Entscheidung vorgebracht werden (BAG 5. Dezember 1979 - 4 AZN 41/79 - BAGE 32, 203).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZN 5/93

    Wortgleiche Regelungen in Parallel-Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06
    Eine solche ist gegeben, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt sind (BAG 24. März 1993 - 4 AZN 5/93 -BAGE 73, 4).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06
    Ansonsten ist das Gericht vor Schluss der mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht zur Offenlegung seiner Rechtsauffassung verpflichtet (vgl. BVerfG 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - DStRE 2004, 1050; BAG 31. August 2005 - 5 AZN 187/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 104).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (vgl. etwa BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - EzA GG Art. 103 Nr. 5; BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - mehrere Alternativbegründungen des

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06
    Eine Rechtsfrage ist klärungsfähig, wenn sie entscheidungserheblich war, das Urteil also auf der Beantwortung dieser Rechtsfrage beruht (BAG 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58).
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Entscheidungserheblich ist eine Rechtsfrage, wenn sich das Landesarbeitsgericht im anzufechtenden Beschluss mit ihr befasst und sie beantwortet hat und bei einer anderen Beantwortung möglicherweise eine für den Beschwerdeführer günstige Entscheidung getroffen hätte (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - Rn. 11, BAGE 118, 247) .
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 449/07

    Rechtliches Gehör

    Dies wäre indes Voraussetzung für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung gewesen (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 65 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 109).
  • BAG, 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit

    Entscheidungserheblich ist eine Rechtsfrage, wenn sich das Landesarbeitsgericht in der anzufechtenden Entscheidung mit ihr befasst und sie beantwortet hat und bei einer anderen Beantwortung möglicherweise eine für den Beschwerdeführer günstige Entscheidung getroffen hätte (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - Rn. 3; 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - Rn. 11, BAGE 118, 247).
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZN 835/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Klärungsbedürftigkeit setzt damit voraus, dass die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage zweifelhaft ist (BVerfG 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 - Rn. 19; BAG 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - Rn. 7, BAGE 118, 247) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    Es genügt nicht, dass das Landesarbeitsgericht sich nach der Auffassung des Beschwerdeführers mit der Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung hätte befassen müssen (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 65 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 109; Senat 21. Februar 2007 - 4 AZN 534/06 -).
  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19

    Wirksamkeit Betriebsratswahl

    Es genügt nicht, dass sich das Landesarbeitsgericht nach Auffassung des Beschwerdeführers mit der Frage hätte befassen müssen (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - Rn. 11, BAGE 118, 247) .
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZN 889/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Alternativbegründung in Berufungsurteil

    Für eine Zulassung der Revision genügt es nicht, dass sich das Landesarbeitsgericht nach Auffassung des Beschwerdeführers sich mit Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung hätte befassen müssen, die sich nach der vom Gericht gegebenen Begründung nicht stellen (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - Rn. 11, BAGE 118, 247).
  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19

    Wirksamkeit Wahl Delegierte - Wahl Aufsichtsratsmitglieder

    Es genügt nicht, dass sich das Landesarbeitsgericht nach Auffassung des Beschwerdeführers mit der Frage hätte befassen müssen (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - Rn. 11, BAGE 118, 247) .
  • LAG Hamm, 08.01.2015 - 17 Sa 1458/14

    Höhe der tariflichen Vergütung eines Musikers in einem städtischen

    Voraussetzung der Revisionszulassung nach dieser Vorschrift ist, ob eine Rechtsfrage entscheidungserheblich, sie klärungsfähig und -bedürftig ist und ob die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkung die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAG 13.06.2006 - 9 AZN 226/06 - Rdnr. 7, NZA 2006, 1004).
  • BAG, 10.12.2013 - 7 AZN 1048/13

    Änderungskündigung nach Darmstadt

    Es genügt nicht, dass sich das Landesarbeitsgericht nach Auffassung des Beschwerdeführers mit der Frage hätte befassen müssen (vgl. BAG 13. Juni 2006 -9 AZN 226/06 - Rn. 11, BAGE 118, 247).
  • KAG Mainz, 29.01.2009 - M 13/08
  • ArbG Berlin, 04.04.2017 - 36 Ca 12983/16

    VCS Henningsdorf - Betriebsschließung: Versetzung der Vivento TPS Arbeitnehmer

  • KAG Mainz, 29.01.2009 - M 14/08

    Nichtzulassungsbeschwerde

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