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   BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06   

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https://dejure.org/2007,2434
BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06 (https://dejure.org/2007,2434)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2007 - 9 AZN 792/06 (https://dejure.org/2007,2434)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 (https://dejure.org/2007,2434)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Grundsatzbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Paginierung der über ihn geführten Personalakte; Fehlen einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Eintragung eines persönlichen Vermerks des Personalleiters in die Personalakte; Notwendigkeit einer Versehung der Personalakte mit Seitenzahlen; ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ; ArbGG § 72a Abs. 1; ; ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; BAT § 13; ; TVöD § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
    Grundsatzbeschwerde; Konkretheit der Formulierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 52
  • NJW 2007, 1165
  • NZA 2008, 376
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06
    Eine Rechtsfrage ist eine Frage, welche die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (vgl. BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - BAGE 114, 200).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06
    Die Zulassung der Revision ist nicht deshalb entbehrlich, weil die Rechtsfrage so einfach zu beantworten wäre, dass divergierende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte nicht zu erwarten sind (vgl. dazu Senat 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - BAGE 113, 321).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.06.2006 - 10 Sa 665/05

    Anspruch auf Paginierung der Personalakte hinsichtlich der Entfernung eines

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. Juni 2006 - 10 Sa 665/05 - wird zugelassen.
  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06
    Das ist dann der Fall, wenn die Klärung der Rechtsfrage entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - BAGE 95, 372, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i. S. von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG ist nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das Revisionsgericht klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen (z.B. wirtschaftlichen) Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teiles der Allgemeinheit eng berührt (BAG 5, 12.1979 - 4 AZN 41/79 - BAGE 32, 203; 23.1.2007 - 9 AZN 792/06 - BAGE 121, 52).
  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19

    Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel

    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • LAG Hamm, 25.11.2020 - 6 Sa 695/20

    Freistellung statt tariflichem Zusatzgeld, keine Erfüllung im Falle von

    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (vgl. BAG vom 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12; BAG vom 28.06.2011 - 3 AZN 146/11; BAG vom 23.01.2007 - 9 AZN 792/06).
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