Weitere Entscheidung unten: BAG, 19.09.1994

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   BAG, 08.12.1994 - 9 AZN 849/94   

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BAG, 08.12.1994 - 9 AZN 849/94 (https://dejure.org/1994,1964)
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BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 9 AZN 849/94 (https://dejure.org/1994,1964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72a Abs. 1
    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 72a Abs. 1
    Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 3
  • NJW 1995, 1693
  • MDR 1995, 847
  • NZA 1995, 447
  • BB 1995, 364
  • DB 1995, 584
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 126/89

    Zusammenfassung des Anspruchs auf Arbeitnehmerweiterbildung aus mehreren

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 9 AZN 849/94
    a) Entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführer dargelegt, daß in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage das anzufechtende Berufungsurteil von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Mai 1993 (- 9 AZR 126/89 -) sowie dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 1985 (- 11 Sa 264/85 -) abweicht.

    Hierzu reicht es aus, wenn er den Arbeitgeber im folgenden Jahr rechtzeitig über die Veranstaltung oder die Veranstaltungen, an denen er teilnehmen will, unterrichtet" (BAG vom 11.5. 1993 - 9 AZR 126/89 - NZA 1993 S. 1087).

  • LAG Hessen, 02.09.1985 - 11 Sa 264/85

    Übertragung des Bildungsurlaubs von einem Kalenderjahr auf das folgende; Begriff

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 9 AZN 849/94
    a) Entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführer dargelegt, daß in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage das anzufechtende Berufungsurteil von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Mai 1993 (- 9 AZR 126/89 -) sowie dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 1985 (- 11 Sa 264/85 -) abweicht.

    Eine derartige Einschränkung für die Übertragung von Bildungsurlaub ist dem Gesetz nicht zu entnehmen; ..." (Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt vom 2.9. 1985 - 11 Sa 264/85 -).

  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 9 AZN 849/94
    Dieser Meinung ist auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zum arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren (vgl. BVerwG Beschluß vom 27. Juli 1990 - 6 PB 12.89 - AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 30.09.1975 - 2 AZR 398/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Divergenzrevision

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 9 AZN 849/94
    Die Divergenzrevision bezwecke nicht, daß allgemeine, auf mehreren Rechtsgebieten auftretende Rechtsfragen einheitlich beantwortet werden (BAG Beschluß vom 30. September 1975 - 2 AZR 398/75 - AP Nr. 36 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 9 AZN 849/94
    Hierzu reicht es aus, wenn er den Arbeitgeber im folgenden Jahr rechtzeitig über die Veranstaltung oder die Veranstaltungen, an denen er teilnehmen will, unterrichtet" (BAG vom 11.5. 1993 - 9 AZR 126/89 - NZA 1993 S. 1087).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 9 AZN 849/94
    Weitergehend läßt der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zum Zwecke der Rechtsvereinheitlichung eine Vorlage zu, wenn sich die vorgelegte Rechtsfrage auf der Grundlage von Vorschriften stellt, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im wesentlichen und in ihrem Regelungsgehalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - AP Nr. 1 zu § 4 RsprEinhG; Beschluß vom 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - AP Nr. 35 zu § 5 BetrVG 1972).
  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 9 AZN 849/94
    Weitergehend läßt der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zum Zwecke der Rechtsvereinheitlichung eine Vorlage zu, wenn sich die vorgelegte Rechtsfrage auf der Grundlage von Vorschriften stellt, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im wesentlichen und in ihrem Regelungsgehalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - AP Nr. 1 zu § 4 RsprEinhG; Beschluß vom 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - AP Nr. 35 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZN 5/93

    Wortgleiche Regelungen in Parallel-Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 08.12.1994 - 9 AZN 849/94
    Aus ähnlichen Erwägungen wird auch bei der Grundsatzbeschwerde nach § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG die Vorschrift eines bezirklichen Tarifvertrages einem im Wortlaut identischen überbezirklichen gleichgestellt (vgl. BAG Beschluß vom 24. März 1993, BAGE 73, 4 = AP Nr. 21 zu § 72 ArbGG 1979).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Die bloße Vergleichbarkeit der Regelungsinhalte unterschiedlicher Normen reicht dagegen für die Annahme einer rechtserheblichen Divergenz nicht aus (vgl. BAG, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 9 AZN 849/94 - BAGE 79, 3, 8; Beschluss vom 20. August 2002 - 9 AZN 130/02 - AP Nr. 45 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz Bl. 15).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 10.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Eine Divergenz kann aber auch dann anzunehmen sein, wenn beide Entscheidungen auf der Grundlage von verschiedenen, aber inhaltsgleichen Rechtsnormen ergangen sind (vgl. Beschluss vom 25. Mai 1982 - BVerwG 6 P 39.80 - ähnlich zu § 2 RsprEinhG: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BVerwGE 41, 363, 365; offen gelassen durch BAG, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 9 AZN 849/94 - BAGE 79, 3, 7 f.; Beschluss vom 20. August 2002 - 9 AZN 130/02 - AP Nr. 45 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz Bl. 15).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZN 130/02

    Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsprüfung

    Die bloße Vergleichbarkeit der Regelungsinhalte genügt jedenfalls nicht (Fortführung Senat 8. Dezember 1994 - 9 AZN 849/94 - BAGE 79, 3).

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt die Auffassung, daß eine bloße Vergleichbarkeit der Regelungsinhalte der unterschiedlichen Normen nicht für die Annahme einer rechtserheblichen Divergenz ausreichen kann (Senat 8. Dezember 1994 - 9 AZN 849/94 - BAGE 79, 3).

  • BVerwG, 14.03.2000 - 6 PB 23.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Gesetzliche

    Das Bundesarbeitsgericht läßt die Frage allerdings offen und stellt hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Regelungszusammenhänge zumindest besondere Darlegungsanforderungen (Beschluß vom 8. Dezember 1994 - 9 AZN 849/94 - AP Nr. 28 zu § 72 a ArbGG Divergenz = NJW 1995, 1693).
  • BVerwG, 02.04.1997 - 6 PB 19.96

    Rechtsmittel

    Beziehen sich die angeblich divergierenden Rechtssätze zweier divergenzfähiger Gerichtsentscheidungen auf verschiedene Rechtsnormen, so ist mit der Beschwerdebegründung insbesondere darzulegen, daß die angewandten Rechtsnormen im Wortlaut und im Regelungsinhalt, etwa weil sie Ausdruck desselben Rechtsgrundsatzes sind, übereinstimmen (vgl. BAG, Beschluß vom 8. Dezember 1994 - 9 AZN 849/94 - AP Nr. 28 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
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