Rechtsprechung
   BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1150
BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04 (https://dejure.org/2005,1150)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 9 AZN 982/04 (https://dejure.org/2005,1150)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 (https://dejure.org/2005,1150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Ablaufs der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde für die Anwendbarkeit des alten oder neuen Rechts ; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach neuem Recht; Gründe für die Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht; ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ; ArbGG § ... 72a Abs. 1; ; ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 i.d.F. des Anhörungsrügengesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220); ; ArbGG § 72a Abs. 1 i.d.F. der Bekantmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 1036); ; AnhörungsrügenG Art. 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung nach neuem Recht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundsätzliche Bedeutung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nach neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 321
  • NJW 2005, 1531
  • MDR 2005, 876
  • NZA 2005, 542
  • BB 2005, 1456
  • DB 2005, 956
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZN 5/93

    Wortgleiche Regelungen in Parallel-Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04
    Die grundsätzliche Bedeutung ist deshalb immer dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berühren (BAG 24. März 1993 - 4 AZN 5/03 - BAGE 73, 4).

    In der Beschwerde ist zudem aufzuführen, welche abstrakte Interpretation das Landesarbeitsgericht bei Behandlung der Rechtsfrage vorgenommen hat und dass diese nach Auffassung des Beschwerdeführers fehlerhaft ist (vgl. BAG 24. März 1993 - 4 AZN 5/93 - BAGE 73, 4).

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZN 401/89

    Revision: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04
    Sie ist jedoch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie so einfach zu beantworten ist, dass divergierende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte nicht zu erwarten sind (BAG 25. Oktober 1989 - 2 AZN 401/89 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 56).

    Dabei kommt es jedoch nicht darauf an, welche Rechtsansicht der Beschwerdeführer über die Zulassungsmöglichkeiten hat, sondern darauf, welche Gründe er in der Beschwerdebegründung anführt (noch offen gelassen in BAG 25. Oktober 1989 - 2 AZN 401/89 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 56).

  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - mehrere Alternativbegründungen des

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04
    Die Frage ist klärungsfähig, wenn sie entscheidungserheblich war, das Urteil also auf der Beantwortung der zu entscheidenden Rechtsfrage beruht (BAG 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58).
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97

    Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04
    Zwar hat der Senat im Zusammenhang mit Wettbewerbshandlungen Fragen der Nutzung von Geschäftsgeheimnissen durch ausgeschiedene Arbeitnehmer geklärt (vgl. 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 61).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04
    Sie ist klärungsbedürftig, wenn sie entweder noch nicht höchstrichterlich entschieden oder zwar entschieden ist, aber gewichtige Gesichtspunkte gegen diese Entscheidung vorgebracht werden (BAG 5. Dezember 1979 - 4 AZN 41/79 - BAGE 32, 203).
  • BVerfG, 23.02.2001 - 1 BvR 4/01

    Keine Verletzung von GG Art 20 Abs 3 iVm Art 2 Abs 1 durch Annahme des Wegfalls

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04
    Der Gesetzgeber ist berechtigt, die Abgrenzung zwischen der Rechtssicherheit dienenden Rechtskraft einerseits und der materiellen Gerechtigkeit auf der anderen Seite bis zur Willkürgrenze zu regeln (BVerfG 1. Senat 2. Kammer 23. Februar 2001 - 1 BvR 4/01 - AP GG Art. 20 Nr. 32).
  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZN 224/09

    Fall "Emmely": Revisionszulassung

    Ihre Klärung ist von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung (dazu BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - BAGE 113, 315).
  • BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung

    Es kommt deshalb darauf an, welche Neuerungen durch das Gesetz im Einzelnen eingeführt werden und deshalb mit dem Inkrafttreten anzuwenden sind (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - Rn. 10, BAGE 113, 321) .

    Der Ablauf der Frist zur Einlegung und Begründung der Berufung ist damit dafür maßgeblich, ob das alte oder neue Recht Anwendung findet (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - Rn. 9, aao) .

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Die Zulassung der Revision ist nicht deshalb entbehrlich, weil die Rechtsfrage so einfach zu beantworten wäre, dass divergierende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte nicht zu erwarten sind (vgl. dazu Senat 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - BAGE 113, 321).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht