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   BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94   

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https://dejure.org/1996,1655
BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94 (https://dejure.org/1996,1655)
BAG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94 (https://dejure.org/1996,1655)
BAG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 (https://dejure.org/1996,1655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 3, § 47 Abs. 2 i.d.F. des 66. ÄndTV; § 2 Abs. 1 des Zuwendungstarifvertrags; i.d.F. des ÄndTV Nr. 5; GG Art. 3 Abs. 1
    Urlaubsvergütung nach Beendigung des Erziehungsurlaubs - Rechnerische Benachteiligung gegenüber neueingestellten Mitarbeitern (hier: § 47 Abs. 2 BAT)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 230
  • NZA 1996, 1218
  • BB 1996, 1620
  • DB 1996, 2502
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.03.1992 - 1 BvR 1010/87

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung der

    Auszug aus BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94
    Wenn die Tarifvertragsparteien sich dafür entschieden haben, bei der Berechnung des Tagesdurchschnitts nach § 47 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT für den Angestellten, der aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrt, alle vollen Monate einzubeziehen, so ist das rechtlich nicht zu beanstanden, zumal § 47 Abs. 2 BAT keine willkürliche Regelung enthält (BVerfG Kammerbeschluß vom 6. März 1993 - 1 BvR 1010/87 - ZTR 1992, 247 LS [zum Urteil des BAG vom 7. April 1987 - 8 AZR 19/85 - AP Nr. 7 zu § 47 BAT]).
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

    Auszug aus BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94
    Eine Tarifnorm ist dann unwirksam, wenn sie für gleiche Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender sonstiger einleuchtender Grund sich nicht finden läßt (Senatsurteil vom 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - AP Nr. 5 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 07.04.1987 - 8 AZR 19/85

    Anspruch eines vom Grundwehrdienst zurückgekehrten Angestellten auf die Zulage

    Auszug aus BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94
    Wenn die Tarifvertragsparteien sich dafür entschieden haben, bei der Berechnung des Tagesdurchschnitts nach § 47 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT für den Angestellten, der aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrt, alle vollen Monate einzubeziehen, so ist das rechtlich nicht zu beanstanden, zumal § 47 Abs. 2 BAT keine willkürliche Regelung enthält (BVerfG Kammerbeschluß vom 6. März 1993 - 1 BvR 1010/87 - ZTR 1992, 247 LS [zum Urteil des BAG vom 7. April 1987 - 8 AZR 19/85 - AP Nr. 7 zu § 47 BAT]).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94
    Er geht nicht weiter als eine wirksame, abschließende Tarifregelung (siehe dazu Pfarr, Anm. zum Urteil des BAG vom 18. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - in AR-Blattei ES 1560 Nr. 32).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung vgl. zB Senat 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Eine Tarifnorm ist dann unwirksam, wenn sie für gleiche Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender sonstiger einleuchtender Grund sich nicht finden lässt (Senat 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 82, 230).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. zB Senat 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02

    Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung - Beendigungsmitteilung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Tarifnorm jedenfalls dann unwirksam, wenn sie für vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender einleuchtender Differenzierungsgrund nicht finden lässt (19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 693/02

    Cockpitpersonal - Mehrflugstundenvergütung und Erziehungsurlaub

    Gleiches ist gleich und Ungleiches seiner Eigenart nach verschieden zu behandeln, wenn die Gleichheit oder Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, dass ihre Beachtung nach einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (ständige Rechtsprechung, zB BAG 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230, 237 = AP BAT § 47 Nr. 20).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01

    Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum

    Eine Tarifnorm ist nur dann unwirksam, wenn sie für vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender einleuchtender Differenzierungsgrund nicht finden läßt (BAG 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11

    Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung

    (a) Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005 a.a.O.; BAG, Urteil vom 19.03.1996, 9 AZR 1051/94, BAGE 82, 230) .
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 Sa 1266/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird inhaltlich bestimmt durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (BAG, Urteil vom 17.11.1998 - 1 AZR 147/98, a. a. O.; BAG, Urteil vom 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94, AP Nr. 20 zu § 47 BAT).
  • LAG Düsseldorf, 04.03.2009 - 2 Sa 1587/08

    Zeitzuschlag; Umwandlung von Zeitzuschlägen in Zeit; Faktorisierung

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (st. Rspr., z.B. BAG 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8; BAG 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94 - AP BAT § 47 Nr. 20).
  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 692/11

    Anspruch auf Übergangsversorgung; Verstoß gegen das Verbot der

    (a) Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005 a.a.O.; BAG, Urteil vom 19.03.1996, 9 AZR 1051/94 , BAGE 82, 230).
  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1452/11

    Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung

  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1453/11

    Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung

  • LAG Niedersachsen, 30.06.2009 - 3 Sa 1658/08

    Überstundenentgelt für Besatzungen von Fährschiffen; Anspruchsverfall aufgrund

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2002 - 18 (16) Sa 1473/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 60/14

    Mittelbare Altersdiskriminierung

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14

    Übergangsversorgung; Stichtag; Regelungsspielraum

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