Rechtsprechung
   BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05   

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https://dejure.org/2006,356
BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 (https://dejure.org/2006,356)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 (https://dejure.org/2006,356)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 (https://dejure.org/2006,356)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgeltung von Urlaubsansprüchen; Bestehen eines Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Urlaubsanspruch als ein durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber; Ermittlung ...

  • bag-urteil.com

    Abgeltung von Urlaubsansprüchen - bedingter Freistellungsanspruch

  • Betriebs-Berater

    Erfüllung eines Freizeitausgleichsanspruchs auch durch widerrufliche Freistellung möglich

  • hensche.de

    Freistellung, Suspendierung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 1; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; BUrlG § 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 362 Abs. 1

  • RA Kotz

    Urlaubabgeltung - Freistellung - Widerruflichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung des Urlaubsanspruch durch unwiderrufliche Befreiung von der Arbeitspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Urlaubsentgelt - Keine Abgeltung nach Freistellung unter Urlaubsanrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs - unwiderrufliche Befreiung von der Arbeitspflicht

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch: Urlaubserteilung durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei der Kündigung

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 7 Abs. 1 BUrlG
    Urlaubsanspruch bei Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung durch einseitige Freistellung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Der einmal erteilte Urlaub ist für den Arbeitgeber unwiderruflich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss bei Erteilung des Urlaubs nicht gesondert darauf hinweisen, dass der Urlaub unwiderruflich erteilt wird - Wenn der Urlaub widerrufbar sein soll, muss der Arbeitgeber sich den Widerruf vorbehalten

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 7 BUrlG
    Urlaubserteilung ist unwiderrufliche Arbeitsbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1008 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Nach dem BUrlG besteht kein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, den gewährten Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen (Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - BAGE 95, 104).

    An den Inhalt dieser Erklärung ist er gebunden (Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - aaO).

  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers kann wie hier auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der Arbeit freistellt (ständige Rechtsprechung seit 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59).

    Es wird dort ausdrücklich erklärt, dass der Kläger unter Anrechnung auf seinen Urlaubsanspruch von der Arbeit freigestellt werde (vgl. hierzu 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59; und zu einer vergleichbaren Erklärung eines Arbeitgebers, Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Revisionsrechtlich ist die Auslegung nur eingeschränkt dahin gehend zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen hat (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - mwN).

    In beiden Fällen ist für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar, dass er während der restlichen Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr damit rechnen muss, eine Arbeitsleistung erbringen zu müssen (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -).

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 612/03

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    In der Regel wollen die Parteien in einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie daran dachten oder nicht (Senat 7. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 66; BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103).
  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Andernfalls ist nicht bestimmbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirkt (§ 362 Abs. 1 BGB) oder als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (§ 615 BGB) (25. Januar 1994 - 9 AZR 312/92 - BAGE 75, 294 mwN).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob Prozessvergleiche regelmäßig sog. typische Verträge sind, die wie Rechtsnormen auszulegen sind (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64), oder ob es sich um nichttypische Verträge handelt, deren Auslegung grundsätzlich dem Tatsachengericht obliegt (BAG 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - AP BGB § 157 Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 1).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04

    Urlaubsentgelt/Urlaubsgeld - Insolvenz - Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Es wird dort ausdrücklich erklärt, dass der Kläger unter Anrechnung auf seinen Urlaubsanspruch von der Arbeit freigestellt werde (vgl. hierzu 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59; und zu einer vergleichbaren Erklärung eines Arbeitgebers, Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    In der Regel wollen die Parteien in einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie daran dachten oder nicht (Senat 7. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 66; BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103).
  • LAG München, 19.11.2004 - 9 Sa 653/04

    Urlaubserteilung durch Arbeitsfreistellung

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. November 2004 - 9 Sa 653/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 9/04

    Auslegung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob Prozessvergleiche regelmäßig sog. typische Verträge sind, die wie Rechtsnormen auszulegen sind (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64), oder ob es sich um nichttypische Verträge handelt, deren Auslegung grundsätzlich dem Tatsachengericht obliegt (BAG 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - AP BGB § 157 Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 1).
  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03

    Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Das kann auch dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellt (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11) .
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Die Freistellung war, wie die zeitlich nicht festgelegte Anrechnung auf Urlaubsansprüche zeigt, unwiderruflich (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 19 f., AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) und hat die Arbeitspflicht des Beklagten aufgehoben (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 22; 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 112, 120; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 c der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108) .

    Damit überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Festlegung der zeitlichen Lage seines Urlaubs innerhalb des Freistellungszeitraums (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 20, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) ; während des Urlaubs erfolgt keine Anrechnung anderweitigen Verdienstes (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - BAGE 57, 366; ErfK/Gallner 12. Aufl. § 8 BUrlG Rn. 4) .

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein die Frage, ob das Tatsachengericht die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 13, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) .

    Anderenfalls kann nicht festgestellt werden, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirken will (§ 362 Abs. 1 BGB) , als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (§ 615 Satz 1 BGB) oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117 ) .

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Das kann auch dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche von der Arbeit freistellt (Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117).

    Das ist nicht gewährleistet, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung jederzeit damit rechnen muss, wieder zur Arbeit gerufen zu werden (Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 17, aaO.).

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    a) Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers dadurch erfüllen, dass er dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, die konkrete Lage des Urlaubs innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst zu bestimmen (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 -, zu A I 4 der Gründe).

    Nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls kann die Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers auch ergeben, dass dem Arbeitnehmer damit für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist Urlaub erteilt werden sollte (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 -).

  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls kann die Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers auch ergeben, dass dem Arbeitnehmer für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist Urlaub erteilt werden soll (vgl. BAG, 14. März 2006, 9 AZR 11/05, AP BUrlG § 7 Nr. 32).

    In allen Fällen wird der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers dadurch erfüllt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, die konkrete Lage des Urlaubs innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst zu bestimmen (vgl. BAG, 14. März 2006, a.a.O.; 6. September 2006, a.a.O.).

    Sowohl in diesem Fall wie auch in dem, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die gesamte Zeit der Kündigungsfrist Urlaub gewährt, ist für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar, dass er während der restlichen Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr damit rechnen muss, seine Arbeitsleistung zu erbringen (vgl. BAG, 9. November 1999, a.a.O., 14. März 2006, a.a.O.).

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Die erklärte Arbeitsbefreiung muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass eine Befreiung von der Arbeitspflicht zur Erfüllung des Anspruchs auf Urlaub gewährt wird; sonst kann nicht festgestellt werden, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirken will (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (§ 615 Satz 1 BGB) oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (vgl. Senat 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 10, EzA BUrlG § 7 Nr. 119; 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Sonst kann nicht festgestellt werden, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirken will (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (§ 615 Satz 1 BGB) oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (vgl. nur Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117; 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - Rn. 13 f., BAGE 89, 91).

    b) Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch auch dadurch erfüllen, dass er den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch freistellt (st. Rspr. seit BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - Rn. 19, BAGE 54, 59; in jüngerer Vergangenheit zB Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 308/19

    Lohnfortzahlung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG - Umfang der Darlegungslast - Vergütung

    Während Annahmeverzug iSd. § 615 BGB iVm. §§ 293 ff. BGB die schlichte Ablehnung der Arbeitsleistung ist, wird Urlaub durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers gewährt, die dahin geht, dass der Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung und damit in Erfüllung seines Urlaubsanspruchs der Arbeit fernbleiben möge (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 6. Mai 2014 - 7 Sa 540/13 - zu II 1 der Gründe, BeckRS 2014, 70014; BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11).
  • ArbG Rheine, 05.12.2018 - 3 Ca 1049/18

    Zahlungsanspruch auf Urlaubsabgeltung hinsichtlich Erfüllung durch die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (insb. Urteil vom 14.03.2006 - 9 AZR 11/05; Urteil v. 30.05.2006 - 1 AZR 25/05) sei bei einer fehlenden Angabe, ob eine Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgen solle, stets davon auszugehen, dass die Freistellung lediglich widerruflich erklärt werde.

    die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt werden (vgl. Röller in Küttner, Personalbuch 2018, Urlaubsanspruch, Rn. 2; BAG Urteil v. 14.03.2006 - 9 AZR 11/05).

    Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der Arbeit freistellt (vgl. BAG Urteil v. 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 m.w.N.).

    Andernfalls wäre für den Arbeitnehmer nicht klar bestimmbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirkt, § 362 Abs. 1 BGB, oder aber als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet, § 615 BGB (vgl. BAG Urteil v. 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 m.w.N.; BAG Urteil v. 20.06.2000 - 9 AZR 405/99).

    Richtig ist, dass die Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch den Arbeitgeber der unwiderruflichen Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht bedarf (vgl. BAG Urteil v. 14.03.2006 - 9 AZR 11/05).

    Ergibt allerdings die Auslegung der Freistellungserklärung, dass der Arbeitgeber sich den Widerruf der Urlaubsgewährung vorbehalten hat, ist eine zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs notwendige Befreiungserklärung nicht gegeben (vgl. BAG Urteil v. 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 m.w.N.).

    In beiden Fällen ist für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar, dass er während der restlichen Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr damit rechnen muss, seine Arbeitsleistung erbringen zu müssen (vgl. BAG Urteil vom 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 m.w.N.).

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

  • LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 AL 108/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beginn - Freistellung von der Arbeitspflicht unter

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13

    Keine Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X -

  • ArbG Bonn, 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06
  • LAG Köln, 29.10.2009 - 7 Sa 592/09

    Erholungsurlaub bei unwiderruflicher Freistellung infolge unwirksamer

  • LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09

    Freistellung; Urlaub; Kündigung

  • LAG Hamm, 08.11.2006 - 18 Sa 1355/06

    Urlaubsabgeltung, Urlaubsgewährung durch Freistellung für die Zeit der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 11 Sa 547/08

    Übertragung von Urlaubsansprüchen nach § 17 S 2 MuSchG - Beschäftigungsverbot -

  • ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11

    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 267/11

    Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zweck der Urlaubserfüllung - Anspruch auf

  • LAG Hamm, 08.05.2019 - 5 Sa 12/19

    Urlaubserteilung in Kündigungsfrist

  • LAG Nürnberg, 21.02.2014 - 6 Sa 588/13

    Urlaubsgewährung - einseitige - Regelungsabrede - Nachwirkung - Betriebsurlaub

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 399/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 400/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09

    Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes und Urlaubsgewährung während der

  • LAG Köln, 13.03.2007 - 9 Sa 1314/06

    Freistellung; Anrechnung auf Urlaub

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21

    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei inhaltlicher Identität von Zwischen- und

  • LAG Hessen, 11.07.2013 - 11 Sa 507/12

    Schadenersatzforderung - Urlaubs- und Freizeitansprüche; Schadenersatzforderung -

  • LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06

    Betriebsratsanhörung bei Kündigung nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 10 Sa 633/07

    Auslegung einer Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich - Schadensersatz

  • LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 353/07

    Vorliegen einer insolvenzgeschützten Versorgungszusage

  • LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 244/07

    Vorliegen einer - insolvenzgeschützten - Versorgungszusage

  • LAG Hessen, 25.03.2015 - 2 Sa 1236/14

    Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Gewährung

  • LAG Nürnberg, 04.10.2011 - 7 Sa 191/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei unberechtigter Freistellung von der Arbeitsleistung

  • ArbG Hamburg, 15.06.2016 - 14 Ca 371/15

    Versetzungsklausel - Zahlungsansprüche - Entfernung von Abmahnungen aus der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2010 - 7 Ta 141/10

    Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - Freistellung -

  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 1452/09

    Wiedergutschrift angerechneter Urlaubstage bei fehlendem Nachweis eindeutiger

  • ArbG Rheine, 22.05.2014 - 2 Ca 1372/13
  • ArbG Oberhausen, 23.10.2013 - 1 Ca 992/13

    Geltendmachung eines Urlaubsabgeltungsanspruches vor seinem Entstehen hemmt

  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 1472/09

    Fortbestehender Urlaubsanspruch bei unbestimmter Urlaubsfestlegung;

  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 288/10

    Wiedergutschrift angerechneter Urlaubstage bei fehlendem Nachweis eindeutiger

  • LAG Thüringen, 27.03.2008 - 3 Sa 148/07
  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 286/10

    Fortbestehender Urlaubsanspruch bei unbestimmter Urlaubsfestlegung;

  • ArbG Dortmund, 10.02.2010 - 8 Ca 2118/09
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