Rechtsprechung
   BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

  • openjur.de

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages; Überforderungsquote; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; TV soziale Sicherung Standort Klingenmünster

  • Bundesarbeitsgericht

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages - Überforderungsquote - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - TV soziale Sicherung Standort Klingenmünster

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  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Altersteilzeit - öffentliche Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Überforderungsquote; Gleichbehandlung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Altersteilzeit - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Altersteilzeit - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gleichbehandlung bei Altersteilzeit [Altersteilzeit, Gleichbehandlungsgrundsatz]

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Altersteilzeit - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Öffentliche Arbeitgeber können auch nach Erreichen der Überforderungsgrenze zum Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung verpflichtet sein

  • t-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Altersteilzeit: Anspruch auf Gleichbehandlung gegeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Altersteilzeit: Anspruch auf Gleichbehandlung gegeben

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gleichbehandlung bei Altersteilzeit

Besprechungen u.ä. (3)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • heuking.de , S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 126, 264
  • NZA-RR 2008, 547



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Wird zitiert von ... (42)  

  • LAG Bremen, 15.04.2010 - 3 Sa 156/09  

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages; Billiges

    Hiernach Bestehen seit Inkrafttreten des § 311a BGB keine Bedenken (vgl. BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - BAGE 126, 264 ff; BAG Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - AP Nr. 41 zu § 1 TVG Altersteilzeit).

    Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (BAG Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - aaO.; BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - aaO.).

    Damit wollten die Tarifvertragsparteien solche Altersteilzeitansprüche begründen, die der Arbeitgeber mit Hilfe von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit gemäß den Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes zumindest teilweise refinanzieren kann (BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - aaO.).

    Soweit die Überschreitung der Überlastungsquote in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Umstand ist, der bereits die Entscheidung eines Anspruchs auf Altersteilzeit verhindern kann (BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - aaO.), muss der Arbeitgeber erstrecht berechtigt sein, diesen im Rahmen seiner Ermessenentscheidung nach § 2 Abs. 1 TV ATZ ausschlaggebende Bedeutung beizumessen.

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - aaO.; BAG Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06 - BAGE 123, 358 ; BAG Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 528/05 - NZA 2006, 1217 ff).

    Eine Verwirkung des Ablehnungsrechts kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, der Arbeitgeber werde sich dauerhaft nicht auf die Überforderungsquote berufen (BAG Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - aaO.).

    Das Bundesarbeitsgericht geht in seinem Urteil vom 15.04.2008 ( 9 AZR 111/07 - aaO.) davon aus, dass eine solche Stichtagsregelung zulässig und die mit ihr verbundenen Härten grundsätzlich hinzunehmen seien.

    Die Kläger können sich insoweit nicht auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2008 ( 9 AZR 111/07 - aaO.) berufen.

    Der vorliegende Rechtsstreit unterscheidet sich maßgeblich vom dem Sachverhalt, der dem von den Klägern herangezogenem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2008 ( 9 AZR 111/07 - aaO.) zu Grunde lag.

  • LAG München, 03.11.2010 - 5 Sa 1021/09  

    Altersteilzeit, Überlastquote, Stichtag, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AltTZG ist Voraussetzung für Erstattungsleistungen der Arbeitsverwaltung, dass die freie Entscheidung des Arbeitgebers darüber sichergestellt ist, ob er mit mehr als 5 % der Arbeitnehmer seines Betriebs Altersteilzeitarbeitsverträge abschließt (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07, NZA-RR 2008, S. 547).

    Vielmehr baut § 2 Abs. 2 TV ATZ systematisch auf § 2 Abs. 1 TV ATZ auf (so schon BAG vom 15.04.2008, a. a. O.).

    Allerdings ist ein Arbeitgeber, der freiwillig mit über 5 % seiner Belegschaft Altersteilzeitarbeitsverträge abschließt und zukünftig ab einem bestimmten Stichtag weitere Anträge ablehnen will, an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden (BAG vom 15.04.2008, a. a. O.).

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG vom 04.05.2010 - 9 AZR 155/09, BAG vom 15.04.2008, a. a. O.; BAG vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06, NZA 2008, S. 99).

    Die genannte Regelung schützt die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers und überlässt es ihm - weil eben sonst keine Entscheidungsfreiheit mehr gegeben wäre - unter anderem, ob er einen Stichtag bestimmt (BAG vom 15.04.2008, a. a. O.).

    Verhindert werden solle hierdurch, dass es zu einer "zufälligen faktischen Überholung" wegen der Auswahl derjenigen, die bis zum Stichtag noch einen Antrag auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages stellen, komme (BAG vom 15.04.2008, a. a. O.).

    40 Aus der Entscheidung des BAG vom 15.04.2008 (a. a. O.) kann aber nicht abgeleitet werden, wegen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes müsse der vom Arbeitgeber bestimmte Stichtag zwingend in der Zukunft liegen und den Arbeitnehmern bekannt gemacht werden.

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07  

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des §

    Zu welchem Zeitpunkt die fingierte Abgabe der Annahmeerklärung wirkt, beurteilt sich dagegen nach materiellem Recht (Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 20; BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 -Rn. 26, AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80).

    Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot rückwirkend angenommen werden soll (st. Rspr., vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 26; 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - Rn. 18, AP TzBfG § 8 Nr. 25 = EzA TzBfG § 8 Nr. 20).

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  • LAG München, 18.05.2011 - 5 Sa 1093/10  

    Altersteilzeitanspruch - Ermessensausübung nach § 2 Abs 1 des Tarifvertrags

    Im vom Arbeitsgericht herangezogenen Urteil des BAG vom 15.04.2008 (9 AZR 111/07, NZA-RR 2008, S. 547) wird die Problematik des Stichtages in der Zukunft unter dem Gesichtspunkt eines etwaigen Verstoßes gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes erörtert.

    Allerdings ist ein Arbeitgeber, der bislang jedem Altersteilzeitantrag stattgegeben und auch mit mehr als 5 Prozent seiner Belegschaft Altersteilzeitarbeitsverträge abgeschlossen hat, an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden (BAG vom 15.04.2008, a.a.O).

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 155/09, NZA 2010, S. 1063; BAG, Urteil vom 15.04.2008 aaO; BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06, NZA 2008, S. 99).

    Regelung schützt die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers und überlässt es ihm - weil eben sonst keine Entscheidungsfreiheit mehr gegeben wäre - u.a., ob er einen Stichtag bestimmt (BAG v. 15.04.2008, a.a.O).

    Verhindert werden solle hierdurch, dass es zu einer "zufälligen faktischen Überholung" wegen der Auswahl derjenigen, die bis zum Stichtag noch einen Antrag auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages stellen, kommt (BAG, Urteil vom 15.04.2008, a.a.O).

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08  

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

    Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (für die st. Rspr. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 30, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 39 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 27; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 98, 114).
  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07  

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Da dieser Umstand ein Grund ist, den der Arbeitgeber sogar gegen Ansprüche aus § 2 Abs. 2 TV ATZ einwenden kann (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 34 ff., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 39 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 27), kann er ihn erst recht bei der Ausübung seines Ermessens im Rahmen von § 2 Abs. 1 TV ATZ berücksichtigen.
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10  

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überlastquote -

    (2) Die tarifliche Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 2 Satz 1 TV ATZ, die die Änderung des Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" (§ 2 Abs. 1 TV ATZ) vorsieht, bezieht das öffentlich-rechtliche System der an bestimmte Erfordernisse gebundenen Refinanzierung durch Erstattungsleistungen der öffentlichen Hand nach § 3 und § 4 AltTZG in die privatrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen mit ein (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35, BAGE 126, 264).

    Die tarifliche Anspruchsvoraussetzung "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" gilt für den Kläger, obwohl das Erfordernis lediglich in § 2 Abs. 1 TV ATZ und nicht auch in § 2 Abs. 2 TV ATZ enthalten ist (vgl. so zuletzt BAG 14. Oktober 2008 - 9 AZR 511/07 - Rn. 24, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 41 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 29; ausführlich BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 34 ff., BAGE 126, 264).

    Eine Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, der Arbeitgeber werde sich dauerhaft nicht auf die Überlastquote berufen (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 43, BAGE 126, 264).

    Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge, obwohl er wegen Überschreitens der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG geregelten Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - Rn. 40 f., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 47 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 34), erbringt er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 54, BAGE 126, 264).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10  

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Über-schreiten der

    Die tarifliche Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 1 TV ATZ, die die Änderung des Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" vorsieht, bezieht das öffentlich-rechtliche System der an bestimmte Erfordernisse gebundenen Refinanzierung durch Erstattungsleistungen der öffentlichen Hand nach § 3 und § 4 AltTZG in die privatrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen mit ein (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35, BAGE 126, 264).

    Eine Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, der Arbeitgeber werde sich dauerhaft nicht auf die Überlastquote berufen (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 43, BAGE 126, 264).

    Schließt der Arbeitgeber - wie im Streitfall - mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge, obwohl er wegen Überschreitens der in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG geregelten Überlastquote hierzu nicht verpflichtet ist (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - Rn. 40 f., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 47 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 34), erbringt er eine freiwillige Leistung und hat deshalb bei der Entscheidung über den Antrag eines Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 54, BAGE 126, 264).

    Diese Grundsätze gelten insbesondere in den Fällen, in denen ein Arbeitgeber im Hinblick auf das Überschreiten der Überlastquote einen Stichtag festlegt, ab dem er den Abschluss von Altersteilzeitarbeitsverträgen ablehnt (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 53, BAGE 126, 264).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 14 Sa 26/09  

    Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell - Ermessensentscheidung

    Hiergegen bestehen nach neuerer Rechtslage, seit Inkrafttreten des § 311 a BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001, keine Bedenken (vgl. bereits BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07, m. w. N.).

    Das ist aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 des Tarifvertrages abgeleitet worden, wonach der öffentliche Arbeitgeber nur "auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes" zur Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit verpflichtet ist (vgl. BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07).

    Anderenfalls ließe sich nicht sagen, der Arbeitgeber sei bei der Einführung eines Stichtages bezüglich der (künftigen) Berufung auf die Überlastquote an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden (so aber BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07).

    Geht man entgegen den vorstehenden Überlegungen davon aus, ungeachtet des Umstandes einer fehlenden Berufung auf die Überlastquote habe der Kläger keinen tariflichen Anspruch auf Abschluss des begehrten Altersteilzeitarbeitsvertrages erworben, so wäre, wie vom BAG im Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 zum Ausdruck gebracht, von der Teilhabe des Klägers an freiwilligen Leistungen auszugehen, die vom Forschungszentrum K. allerdings unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu erbringen wären.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2008 - 5 Sa 368/08  

    Gleichbehandlungsgrundsatz beim Abschluss von Altersteilzeitverträgen

    3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens 9 AZR 111/07 vor dem BAG.

    Dazu gehört auch der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) vom 05.05.1998 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 30.06.2000, Hinsichtlich des Wortlauts der hier maßgeblichen Regelung des § 2 wird auf das zwischen den Parteien ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - (S. 2, 3 = Bl. 219, 220 d.A.) Bezug genommen.

    Hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - S. 2 bis 6 (= Bl. 219 bis 221 d.A.) Bezug genommen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat daraufhin durch Urteil vom 15.04.2008 (a.a.O.) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22.06.2006 - 11 Sa 624/05 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09  

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10  

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07  

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08  

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07  

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2

  • LAG Düsseldorf, 04.11.2010 - 11 Sa 799/10  

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit bei geplanter Stichtagsregelung zur

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 479/10  

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Blockmodell

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 46/09  

    Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während der Altersteilzeit

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09  

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

  • ArbG Regensburg, 09.09.2010 - 8 Ca 984/09  

    Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung - TV Altersteilzeitarbeit

  • LAG Hamm, 24.03.2010 - 4 Sa 1154/08  

    Unbegründete Feststellungsklage zur Schadensersatzpflicht des öffentlichen

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09  

    Altersteilzeit - Ausschluss des Blockmodells

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2011 - 5 Sa 321/10  

    Zum Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit anschließendem Bezug von

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10  

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 140/09  

    Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2010 - 8 TaBV 146/09  

    Mitbestimmungsfreie Entlohnung neueingestellter und nicht gewerkschaftlich

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2009 - 11 Sa 1068/08  

    Altersteilzeitvertrag

  • LAG Hessen, 17.03.2009 - 15 Sa 1861/08  

    Altersteilzeitvertrag - Geltung - ATZ-TV DHL - TV ATZ Post

  • LAG Köln, 29.10.2010 - 10 Sa 524/10  

    Versagung tariflicher Altersteilzeit bei finanzieller Belastung aufgrund langer

  • BAG, 24.01.2012 - 9 AZR 131/11  

    AVR - Anspruch auf Altersteilzeit

  • BAG, 24.01.2012 - 9 AZR 730/10  

    AVR - Anspruch auf Altersteilzeit

  • BAG, 24.01.2012 - 9 AZR 440/10  

    AVR - Anspruch auf Altersteilzeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2009 - 6 Sa 2372/08  

    Stellenpool

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10  

    Altersteilzeit; Nahtlosigkeit

  • LAG München, 30.06.2010 - 2 Sa 261/10  

    Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • LAG München, 13.10.2010 - 5 Sa 274/10  

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bonusklausel im Zusammenhang mit Regelungen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2011 - 2 Sa 332/10  

    Lehrerpersonalkonzept - Vorruhestand

  • LAG München, 10.02.2011 - 2 Sa 763/10  

    Bonus

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2011 - 2 Sa 16/11  

    Altersteilzeit - Lehrer - Bedarf - dauerhafter Wegfall der Stelle

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 5 Sa 54/11  

    Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung nach Lehrerpersonalkonzept

  • ArbG Düsseldorf, 12.05.2010 - 4 Ca 9504/09  

    Ermessen bei Altersteilzeit

  • ArbG München, 06.07.2012 - 17 Ca 17644/09  

    Gesamtzusage

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