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   BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21   

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https://dejure.org/2021,40845
BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21 (https://dejure.org/2021,40845)
BAG, Entscheidung vom 12.10.2021 - 9 AZR 133/21 (https://dejure.org/2021,40845)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 (https://dejure.org/2021,40845)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast für die Ablehnung einer Bildungszeit nach dem BzG BW; Auslegung einer Willenserklärung; Eignung einer Bildungsmaßnahme für eine ehrenamtliche Tätigkeit

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW; Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW; Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten - und der Anspruch auf Bildungszeit

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Entgeltfortzahlung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg für die Teilnahme an "Ausbildung 'Sport mit Älteren' Grundlehrgang, Ausbildung zum Übungsleiter C"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 188
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    Auszug aus BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
    Dazu muss die Erklärung - aus der Sicht des Adressaten - mit dem Willen zur rechtlichen Bindung abgegeben worden sein (Realofferte und deren konkludente Annahme; BAG 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 - Rn. 36 mwN) .

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (BAG 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 - Rn. 37; 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 23 mwN, BAGE 164, 370) .

    Die Auslegung typischer Erklärungen unterliegt dagegen einer unbeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle (st. Rspr., zB BAG 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 - Rn. 38; 19. November 2019 - 3 AZR 332/18 - Rn. 18 f.) .

    Anhaltspunkte für den Abschluss einer Vereinbarung durch übereinstimmendes schlüssiges Verhalten (vgl. dazu im Einzelnen BAG 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 - Rn. 60 mwN) sind ebenfalls nicht ersichtlich.

  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 143/14

    Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine

    Auszug aus BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
    Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 2 ZPO (BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 10 mwN) .

    Denn die Befugnis des Arbeitgebers, gegen den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers aufzurechnen, ist integraler Teil des Erfüllungseinwands, den der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Arbeitgeber dem Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers entgegenhalten kann (BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 11 mwN) .

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
    Der Arbeitnehmer ist zwar Gläubiger der Bruttoentgeltforderung, jedoch richtet sie sich hinsichtlich der auf die Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Steuer entfallenden Teile auf Zahlung an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150) .
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

    Auszug aus BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
    Insoweit kommt lediglich eine Aufrechnung gegen die jeweilige Nettoentgeltforderung in Betracht (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - Rn. 28) .
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und auf Gewährleistung eines fairen Verfahrens (dazu BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 30; 23. August 2017 - 10 AZR 859/16 - Rn. 20, BAGE 160, 57) gebieten es, den Parteien im fortgesetzten Berufungsverfahren Gelegenheit zu ergänzendem Sachvortrag und ggf. zu sachdienlicher Antragstellung zu geben.
  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16

    Pfändbarkeit von Zulagen

    Auszug aus BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und auf Gewährleistung eines fairen Verfahrens (dazu BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 30; 23. August 2017 - 10 AZR 859/16 - Rn. 20, BAGE 160, 57) gebieten es, den Parteien im fortgesetzten Berufungsverfahren Gelegenheit zu ergänzendem Sachvortrag und ggf. zu sachdienlicher Antragstellung zu geben.
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    Auszug aus BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
    Insoweit gilt der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 ZPO (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 59, BAGE 157, 102) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 3 Sa 97/19

    Bildungszeit Baden-Württemberg - ehrenamtliche Tätigkeit als Sport-Übungsleiter -

    Auszug aus BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. November 2020 - 3 Sa 97/19 - aufgehoben.
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2

    Auszug aus BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
    Sie ermöglicht es den Arbeitsvertragsparteien, den Streit über die Qualität einer Bildungsveranstaltung und die Anspruchsberechtigung nachträglich gerichtlich auszutragen (BAG 18. November 2008 - 9 AZR 815/07 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

    Auszug aus BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
    Die klagende Partei muss die gebotene Bestimmung des Streitgegenstands vornehmen und kann sie nicht zur Disposition des Gerichts stellen (BAG 25. Februar 2021 - 8 AZR 171/19 - Rn. 39) .
  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

  • LAG Köln, 11.01.2022 - 4 Sa 315/21

    Beweis für den Zugang einer E-Mail

    Er setzt sich selbst gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn.19, juris).
  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit

    Nachdem die Parteien die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und die Darlegung des Feststellungsinteresses iSv. § 256 ZPO ebenso wie die Vorinstanzen anders beurteilt haben, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, seinen Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; 13. November 2018 - 3 AZR 482/16 - Rn. 14 ff.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 70, BAGE 158, 54).

    b) Das Gebot eines fairen Verfahrens gebietet es, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, sich hierzu zu äußern (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) .

  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Dazu muss die Erklärung - aus der Sicht des Adressaten - mit dem Willen zur rechtlichen Bindung abgegeben worden sein (st. Rspr., zuletzt zB BAG 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 18; 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 - Rn. 36 mwN) .

    Die Auslegung typischer Erklärungen unterliegt dagegen einer unbeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle (st. Rspr., zB BAG 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 20) .

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21

    Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast

    Nachdem beide Vorinstanzen angenommen haben, der Kläger sei schon auf der ersten Stufe seiner Darlegungslast zur arbeitgeberseitigen Veranlassung der behaupteten Überstundenleistung nicht nachgekommen, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, zu diesem Gesichtspunkt substantiiert vorzutragen (vgl. BAG 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) .
  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 135/22

    Auskunftsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Nachdem beide Vorinstanzen angenommen haben, der Kläger sei seiner Darlegungslast hinsichtlich der Benennung vergleichbarer Arbeitnehmer, die ihm gegenüber vorteilhaft behandelt wurden, nicht ausreichend nachgekommen, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, zur Zusammensetzung und Abgrenzung der begünstigten Gruppe substantiiert vorzutragen (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) .
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 210/22

    AVR Caritas - Bereitschaftsdienst - Arbeitsunfähigkeit

    Das Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 103 Abs. 1 GG, vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 55/19 - Rn. 29; 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; 18. Februar 2021 - 6 AZR 702/19 - Rn. 37, BAGE 174, 63; 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 30; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) gebietet es, dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, zu der dem Arbeitszeitkonto zugrundeliegenden Vereinbarung sowie ggf. zu einer bestehenden Dienstvereinbarung iSd. § 9 Abs. 3 der Anlage 31 AVR Caritas ergänzende Ausführungen zu machen.
  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21

    Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

    Wegen der vom Landesarbeitsgericht verletzten Pflicht, auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken (§ 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO) , und dem Gebot eines fairen Verfahrens muss dem Kläger in einem fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit eröffnet werden, die Anträge aus der Klageerweiterung auf Vergütung wegen Annahmeverzugs für das Jahr 2016 entsprechend den Erfordernissen aus § 160 Abs. 3 Nr. 2, § 297 ZPO zu stellen (vgl. BAG 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens BVerfG 30. Mai 2012 - 1 BvR 509/11 - Rn. 8; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) und eine Entscheidung über seine Anträge ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO zu erreichen.
  • LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23

    Betriebsrat; Darlegungslast; Freigestellt; Hypothetische Karriereentwicklung;

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt ( BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 18 und 19).
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