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   BAG, 21.01.2014 - 9 AZR 134/12   

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https://dejure.org/2014,4923
BAG, 21.01.2014 - 9 AZR 134/12 (https://dejure.org/2014,4923)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2014 - 9 AZR 134/12 (https://dejure.org/2014,4923)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 (https://dejure.org/2014,4923)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Urlaubsgeld Kabinenpersonal Condor Berlin - Kürzung bei Teilzeit

  • openjur.de

    Urlaubsgeld Kabinenpersonal Condor Berlin; Kürzung bei Teilzeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsgeld Kabinenpersonal Condor Berlin - Kürzung bei Teilzeit

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsgeldkürzung bei Teilzeit - das Condor-Kabinenpersonal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1333
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 18 Sa 1469/11
    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 9 AZR 134/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2011 - 18 Sa 1469/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 225/99

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 9 AZR 134/12
    a) Der Senat hat angenommen, unter einer sog. arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlung sei eine Zahlung zu verstehen, die in das im vertraglichen Synallagma stehende Vergütungsgefüge eingebaut sei, ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistung zum Gegenstand habe und darüber hinaus keine anderen Zwecke verfolge (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - zu I 2 c bb der Gründe) .
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 9 AZR 134/12
    Dabei kommt der Bezeichnung der Sonderzahlung zusätzliche Indizwirkung zu (BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 108, 176) .
  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 258/07

    Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 9 AZR 134/12
    Mit einer solchen Regelung wird ein weiter gehender Zweck verfolgt (BAG 23. April 2008 - 10 AZR 258/07 - Rn. 20, BAGE 126, 301) .
  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 792/07

    Urlaubsgeld - Kabinenpersonal LTU

    Auszug aus BAG, 21.01.2014 - 9 AZR 134/12
    Insbesondere folgt aus der Kürzung bei Arbeitsunfähigkeitszeiten ohne Vergütungsanspruch, dass der Anspruch von der Erbringung der Arbeitsleitung abhängig ist (vgl. zu diesem Argument: BAG 14. Oktober 2008 - 9 AZR 792/07 - Rn. 15) .
  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    Bei einer solchen entfällt der Anspruch auf die Sonderzahlung nicht allein deshalb, weil der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringt, sondern es bedarf hierfür einer gesonderten Regelung (vgl. st. Rspr. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Der Anspruch auf eine solche Sonderzahlung entsteht in diesem Fall regelmäßig während des Bezugszeitraums entsprechend der zurückgelegten Dauer ("pro rata temporis") und wird nur zu einem anderen Zeitpunkt insgesamt fällig (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 20, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 41, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 26, BAGE 66, 169).

    Bei einer solchen führt allein die Nichterbringung der Arbeitsleistung nicht ohne Weiteres zum Entfallen des Anspruchs auf die Sonderzahlung (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Gleiches gilt für eine Regelung, nach der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während des Bezugszeitraums (teilweise) ruht, keine oder nur eine anteilige Sonderzahlung erhalten (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 27, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris).

    Für eine Abhängigkeit der Sonderzahlung von der Erbringung der Arbeitsleistung kann im Übrigen sprechen, dass die Sonderzahlung in einem Regelungswerk oder an einer Stelle des Regelungswerks geregelt ist, die den Vergütungsanspruch an sich regelt (BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 14, juris).

    Durch eine solche Regelung soll in aller Regel die Betriebstreue honoriert werden (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 20, NZA 1996, 1204).

    Für eine von der Erbringung der Arbeitsleistung unabhängige Sonderzahlung kann auch sprechen, dass die Sonderzahlung in einem Regelungswerk oder an einer Stelle des Regelungswerks enthalten ist, dass sich nicht mit Vergütungsansprüchen an sich beschäftigt (BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 42, NZA 2001, 512).

    Gegen eine Abhängigkeit von der Arbeitsleistung kann im Übrigen sprechen, dass die Höhe der Sonderzahlung von dem individuellen Gehalt unabhängig ist und pauschal für alle Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in gleicher Höhe gezahlt wird (BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 42, NZA 2001, 512).

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    Bei einer solchen entfällt - entgegen der Ansicht der Beklagten - der Anspruch auf die Sonderzahlung nicht allein deshalb, weil der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringt, sondern es bedarf hierfür einer gesonderten Regelung (vgl. st. Rspr. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Der Anspruch auf eine solche Sonderzahlung entsteht in diesem Fall regelmäßig während des Bezugszeitraums entsprechend der zurückgelegten Dauer ("pro rata temporis") und wird nur zu einem anderen Zeitpunkt insgesamt fällig (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 20, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 41, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 26, BAGE 66, 169).

    Bei einer solchen führt allein die Nichterbringung der Arbeitsleistung nicht ohne Weiteres zum Entfallen des Anspruchs auf die Sonderzahlung (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 40, NZA 2001, 512; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 24, NZA 1996, 1204; BAG, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - Rn. 28, BAGE 66, 169).

    Gleiches gilt für eine Regelung, nach der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während des Bezugszeitraums (teilweise) ruht, keine oder nur eine anteilige Sonderzahlung erhalten (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 27, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris).

    Für eine Abhängigkeit der Sonderzahlung von der Erbringung der Arbeitsleistung kann im Übrigen sprechen, dass die Sonderzahlung in einem Regelungswerk oder an einer Stelle des Regelungswerks geregelt ist, die den Vergütungsanspruch an sich regelt (BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 14, juris).

    Durch eine solche Regelung soll in aller Regel die Betriebstreue honoriert werden (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 20, NZA 1996, 1204).

    Für eine von der Erbringung der Arbeitsleistung unabhängige Sonderzahlung kann auch sprechen, dass die Sonderzahlung in einem Regelungswerk oder an einer Stelle des Regelungswerkes enthalten ist, dass sich nicht mit Vergütungsansprüchen an sich beschäftigt (BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 42, NZA 2001, 512).

    Gegen eine Abhängigkeit von der Arbeitsleistung kann im Übrigen sprechen, dass die Höhe der Sonderzahlung von dem individuellen Gehalt unabhängig ist und pauschal für alle Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in gleicher Höhe gezahlt wird (BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 42, NZA 2001, 512).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2024 - 3 Sa 4/23

    Gesetzlicher Mindestlohn - Sonderzahlung - Urlaubsgeld - vermögenswirksame

    (b) Ferner lässt sich diesen Auszahlungszeitpunkten zusammen mit der arbeitsvertraglichen Bezeichnung der Sonderzahlungen als Urlaubs- und Weihnachtsgeld, der Indizwirkung zukommt (BAG 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - juris), entnehmen, dass sie dem Ausgleich erhöhter Aufwendungen für den Urlaub, der typischerweise hauptsächlich in den Sommermonaten genommen wird, und für das Weihnachtsfest dienen sollten.
  • BAG, 10.03.2020 - 9 AZR 109/19

    Zusätzliches Urlaubsgeld - Berücksichtigung des Zusatzurlaubs für

    Unabhängig von seiner rechtlichen Einordnung als Urlaubsgeld im engeren Sinne (vgl. hierzu BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 563/02 - Rn. 29, BAGE 106, 368) oder als "arbeitsleistungsbezogene Jahressonderleistung" (vgl. BAG 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 17) haben die Tarifvertragsparteien Arbeitnehmern in § 6 Nr. 1 UTV MTV einen Anspruch auf eine Geldleistung eingeräumt, deren Höhe sich an der Anzahl der Urlaubstage orientiert.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 19 Sa 819/15

    Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund des

    Dass das zusätzliche Urlaubsgeld - auch -, wie die Bekl. einwendet, Vergütungscharakter hat (vgl. BAG 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 13 f., 18 f., zit. nach juris) ist eine Selbstverständlichkeit und steht dem nicht entgegen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - 5 Sa 1784/15

    Anteilige Kürzung einer tarifvertraglichen Pflegezulage bei Teilzeit

    Eine Gegenleistung zur Arbeitsleistung ist aber entsprechend der geringeren Arbeitszeit einer Teilzeitbeschäftigten proportional zu kürzen (BAG v. 21.01.2014 - 9 AZR 134/12, Rz. 13).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2018 - 2 Sa 86/18

    Entgelterhöhung - zeitanteilige Kürzung bei Teilzeit - Auslegung Tarifvertrag

    Deshalb ist der feste Betrag von 100, 00 EUR brutto, um den sich die monatlichen Löhne und Gehälter jeweils erhöhen, als Gegenleistung zur Arbeitsleistung entsprechend der geringeren Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten proportional zu kürzen ( vgl. hierzu auch BAG 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 13, juris ).
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