Rechtsprechung
   BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 138/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2974
BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 138/06 (https://dejure.org/2006,2974)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2006 - 9 AZR 138/06 (https://dejure.org/2006,2974)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 (https://dejure.org/2006,2974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Befristung - Verringerung der Arbeitszeit - Betrieblicher Ablehnungsgrund - Konkretisierung durch Tarifvertragsparteien

  • openjur.de

    Befristung; Verringerung der Arbeitszeit; betrieblicher Ablehnungsgrund; Konkretisierung durch Tarifvertragsparteien; §§ 31 ff. MTV Deutsche BA

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Befristung einer Arbeitsvertragsbedingung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG); Inhaltskontrolle bei einer tariflichen Befristungsregelung; Anwendbarkeit der gesetzlichen Vorschriften über den Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; Verringerung der Arbeitszeit; betrieblicher Ablehnungsgrund; Konkretisierung durch Tarifvertragsparteien

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf befristete Verringerung der Arbeitszeit durch Tarifvertrag ? Konkretisierung betrieblicher Ablehnungsgründe durch Tarifvertragsparteien im Weg einer Quote von Teilzeitarbeitsplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Befristung - Verringerung der Arbeitszeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 712 (Ls.)
  • BB 2007, 1001
  • DB 2007, 2155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 Sa 1195/05

    Tarifliches Teilzeitmodell; Vergabe befristeter Teilzeitstellen nach Seniorität

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 138/06
    Die Anschlussrevision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2005 - 12 Sa 1195/05 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2005 - 12 Sa 1195/05 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 30/06

    Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 138/06
    Die in § 31 Abs. 3 MTV festgelegte Verpflichtung der Beklagten, 30 vH aller Stellen mit Teilzeitkräften zu besetzen, bringt das Anliegen der Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, der Arbeitgeberin die Einsatzplanung des fliegerischen Personals zu erleichtern und im Interesse eines geordneten Flugbetriebs seinen Einsatz zu gewährleisten (vgl. auch Senat 15. August 2006 - 9 AZR 30/06 -).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 138/06
    Es bedarf auch nicht der Überprüfung, ob die Befristungsklausel eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist, die nach § 307 Abs. 1 BGB dann unwirksam wäre, wenn sie die Klägerin entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligte (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - AP BGB § 307 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 213/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Sachgrund

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 138/06
    Das Gesetz erfasst lediglich Befristungen und auflösende Bedingungen des gesamten Arbeitsverhältnisses (BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 213/03 - BAGE 109, 167, 173).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 138/06
    Ob ein solcher Grund vorliegt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Ablehnung durch den Arbeitgeber (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - BAGE 105, 133).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 138/06
    (1) Der Senat hat bereits entschieden, dass die Festlegung einer Quote von Teilzeitarbeitsplätzen im Verhältnis zu Vollzeitarbeitsplätzen die Konkretisierung eines entgegenstehenden betrieblichen Grundes nach § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG darstellen kann (Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232).
  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13

    Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

    Weder den Betriebsparteien noch den Arbeitsvertragsparteien ist es gestattet, über das Gesetz hinausgehende, weitere Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verringerungsansprüchen aufzustellen (vgl. zur Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien BAG 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - Rn. 28) .
  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    (aa) Die Überschreitung einer festgelegten Quote von Teilzeitarbeitsverhältnissen im Verhältnis zu Vollzeitarbeitsplätzen kann einen entgegenstehenden betrieblichen Grund nach § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG konkretisieren (Senat 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - Rn. 30, AP TzBfG § 8 Nr. 18 = EzA TzBfG § 8 Nr. 16).

    Es kann offenbleiben, ob sich das Befristungserfordernis nur auf die neben dem gesetzlichen Anspruch aus § 8 TzBfG stehenden Teilzeitansprüche der BV Teilzeit bezieht (für eine tarifliche Regelung bejaht von Senat 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - Rn. 32, AP TzBfG § 8 Nr. 18 = EzA TzBfG § 8 Nr. 16).

    § 8 und § 22 Abs. 1 TzBfG sehen keinen Anspruch auf lediglich vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit vor (Senat 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - Rn. 32 f., aaO).

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Es verbleibt lediglich die Überprüfung, ob die Regelung mit zwingendem Gesetzes- und Richterrecht sowie Wertentscheidungen des Grundgesetzes, insbesondere dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - BB 2007, 1001).
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07

    Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung

    Sie ist keine Konkretisierung eines entgegenstehenden betrieblichen Grundes nach § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG in Form einer Quote (sog. Überforderungsquote, dazu Senat 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - Rn. 30, AP TzBfG § 8 Nr. 18 = EzA TzBfG § 8 Nr. 16; 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232, zu A II 4 d bb der Gründe).

    Ein solches Vorgehen der Tarifpartner wäre wegen der Vermengung persönlicher und betrieblicher Aspekte keine bloße Konkretisierung entgegenstehender betrieblicher Gründe, sondern eine unzulässige Überschreitung der den Tarifvertragsparteien durch § 8 und § 22 Abs. 1 TzBfG gezogenen Grenzen (vgl. Senat 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - Rn. 30 und 32, aaO).

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Es verbleibt lediglich die Überprüfung, ob die Regelung mit zwingendem Gesetzes- und Richterrecht sowie Wertentscheidungen des Grundgesetzes, insbesondere dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - AP TzBfG § 8 Nr. 18 = EzA TzBfG § 8 Nr. 16).
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

    Gleiches gilt dann, wenn ein gesetzlicher Verringerungsanspruch nicht besteht (für eine tarifliche Regelung BAG 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - Rn. 32; vgl. auch die tariflichen Regelungen in § 11 Abs. 1 Satz 2 TVöD sowie § 11 Abs. 1 Satz 2 TV-L) .

    Daraus ergibt sich, dass die Befristung des Teilzeitanspruchs nur für Ansprüche aus der Betriebsvereinbarung gelten soll (vgl. für einen tariflich begründeten befristeten Verringerungsanspruch BAG 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - Rn. 32 f.) .

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2011 - 11 Sa 360/11

    Teilzeitbegehren einer Flugbegleiterin

    Ob ein solcher Grund vorliegt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Ablehnung durch den Arbeitgeber (BAG 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 - EzA § 8 TzBfG Nr. 2; BAG 21.11.2006 - 9 AZR 138/06 - EzA § 8 TzBfG Nr. 16).

    Insoweit bleibt es bei § 22 Abs. 1 TzBfG, der abweichende Regelungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers untersagt (BAG 21.11.2006 - 9 AZR 138/06 - Rz. 28 EzA § 8 TzBfG Nr. 16).

    (1.)Zum einen fehlt es in § 5 TV Teilzeit an einem Hinweis darauf, dass bei Fehlen der Voraussetzungen für die in § 4 TV Teilzeit aufgelisteten Teilzeitmodelle (auch) die in § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG speziell genannten betrieblichen Gründe in Anwendung der Öffnungsklausel des § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG konkretisiert werden sollten (vgl. in diesem Zusammenhang die Überschrift des § 35 Manteltarifvertrag Deutsche BA vom 25.05.2001 in BAG 21.11.2006 - 9 AZR 138/06 - Rz. 3 EzA § 8 TzBfG Nr. 16).

    Der Antrag nach § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG richtet sich dagegen ausschließlich auf eine unbefristete Verringerung der Arbeitszeit (vgl. BAG 19.08.2003 - 9 AZR 542/02 - EzA § 8 TzBfG Nr. 4; BAG 21.11.2006 - 9 AZR 138/06 - Rz. 32, 33 EzA § 8 TzBfG Nr. 16; BAG 22.10.2008 - 10 AZR 360/08 - Rz. 25 EzA § 74 HGB Nr. 71).

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 52/07

    Verringerungsverlangen; tarifliche Härtefallregelung

    Sie ist keine Konkretisierung eines entgegenstehenden betrieblichen Grundes nach § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG in Form einer Quote (sog. Überforderungsquote, dazu Senat 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - Rn. 30, AP TzBfG § 8 Nr. 18 = EzA TzBfG § 8 Nr. 16; 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232, zu A II 4 d bb der Gründe).

    Ein solches Vorgehen der Tarifpartner wäre wegen der Vermengung persönlicher und betrieblicher Aspekte keine bloße Konkretisierung entgegenstehender betrieblicher Gründe, sondern eine unzulässige Überschreitung der den Tarifvertragsparteien durch § 8 und § 22 Abs. 1 TzBfG gezogenen Grenzen (vgl. Senat 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - Rn. 30 und 32, aaO).

  • LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10

    Quotenregelung bei Elternteilzeitverlangen

    Der Anspruch über die Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG und § 15 Abs. 7 BEEG sind zwingendes Gesetzesrecht (vgl. hierzu BAG 21.11.2006 - 9 AZR 138/06 - EzA-SD 207 Nr. 9).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Es verbleibt lediglich die Überprüfung, ob die Regelung mit zwingendem Gesetzes- und Richterrecht sowie Wertentscheidungen des Grundgesetzes, insbesondere dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 138/06 - AP TzBfG § 8 Nr. 18 = EzA TzBfG § 8 Nr. 16).
  • LAG München, 14.06.2007 - 4 Sa 65/07

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei Teilzeitbeschäftigten

  • LAG Köln, 06.12.2007 - 13 Sa 804/07

    Befristung; Aufstockung Arbeitszeit; Post, Tarifvertrag; Teilzeitbeschäftigte

  • LAG Köln, 06.12.2007 - 13 Sa 1317/07

    Befristung; Aufstockung Arbeitszeit; Post, Tarifvertrag; Teilzeitbeschäftigte

  • ArbG Iserlohn, 16.07.2008 - 1 Ca 398/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht