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   BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03   

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https://dejure.org/2003,184
BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03 (https://dejure.org/2003,184)
BAG, Entscheidung vom 14.10.2003 - 9 AZR 146/03 (https://dejure.org/2003,184)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 (https://dejure.org/2003,184)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich einer vom Arbeitnehmer erbrachten Vorleistung bei Beendung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Zeit; Möglichkeit einer Anrechnung von dem Arbeitnehmer zugeflossenen Aufstockungsleistungen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; AltTZG § 3; ; AltTZG § 12; ; TVBA ATZ vom 5. Mai 1998 § 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsregelung bei Beendigung einer Block-Altersteilzeit vor vertraglichem Zeitablauf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berechnung der Ausgleichsbeträge im "Störfall"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersteilzeit - Störfall - Blockmodell

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersteilzeit im Blockmodell: Ausgleich erbrachter Vorleistungen bei vorzeitiger Beendigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 94
  • NZA 2004, 860
  • BB 2004, 1576
  • DB 2004, 1320
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03
    Mit dieser Vergünstigung gegenüber einem Arbeitnehmer in "normaler" Teilzeit soll entsprechend der Zielsetzung des Altersteilzeitgesetzes ein Anreiz geschaffen werden, den Arbeitsplatz vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze mit dem 65. Lebensjahr frei zu machen und dadurch Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitssuchende und Auszubildende zu eröffnen (vgl. Senat 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 39 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 12).

    Sie dienen aber der Existenzsicherung und sind Entgelt iSd. §§ 611 und 612 BGB (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 39 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 12).

  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99

    Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03
    aa) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz setzt voraus, dass die Tarifvertragsparteien bei der Aufstellung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten außer Acht lassen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten berücksichtigt werden müssen (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - BAGE 94, 273).
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01

    Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03
    (5) In der Tarifpraxis gibt es Tarifverträge, nach denen nicht durch Freistellung verbrauchte Arbeitszeiten ohne Rücksicht auf erhaltene Aufstockungsbeträge in Geld abzugelten sind, vergleichbar nicht ausgeglichenen Plus-Stunden auf einem Arbeitszeitkonto (hierzu BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - EzA ZPO § 253 Nr. 22; zu solchen Tarifverträgen Debler NZA 2001, 1285).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 A 2.01

    Altersteilzeit - Blockmodell - unplanmäßiger Verlauf - Unmöglichkeit des

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03
    Bedenklich wäre allein eine Regelung, die zu einer Verkürzung des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers für tatsächlich geleistete oder geschuldete und deshalb zu bezahlende Vollzeitarbeit führt (vgl. BVerwG 30. Oktober 2002 - 2 A 2/01 - ZTR 2003, 206) oder die den Altersteilzeitarbeitnehmer zur Rückzahlung eines Negativsaldos verpflichtete.
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03
    Dabei kann dahin stehen, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder ob sie an dessen Grundsätze nur mittelbar gebunden sind (vgl. dazu BAG 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 3 Sa 30/02

    Altersteilzeit im Blockmodell - Nachzahlungsanspruch des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03
    Der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 13. März 2003 (- 3 Sa 30/02 - LAG-Report 2003, 257) ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01

    Spielbank - Automatenspielsaal - Trinkgeldverteilung

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (ständige Rspr. vgl. BAG 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP BGB § 622 Nr. 38 = EzA BGB § 622 n.F. Nr. 43; 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03
    Bei der inhaltlichen Gestaltung der Regelung haben sie einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum (BAG 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31).
  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (ständige Rspr. vgl. BAG 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP BGB § 622 Nr. 38 = EzA BGB § 622 n.F. Nr. 43; 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03
    (1) Nach den Bestimmungen des TVBA ATZ werden alle Arbeitnehmer in Altersteilzeit grundsätzlich gleich behandelt (vgl. Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - AP ATG § 4 Nr. 1).
  • LAG Sachsen, 30.09.2002 - 7 Sa 65/02
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher

    Sie sind keine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung, sondern sollen die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers auch in der Altersteilzeit sichern (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b bb (3) der Gründe, BAGE 108, 94).
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfange seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - AP ATG § 4 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 6; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).

    Das ist von Bedeutung für die konkrete Bemessung der Höhe des Entgelts, ändert jedoch nichts an dessen Rechtscharakter als Arbeitsentgelt (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung

    Dabei kann dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder ob sie an dessen Grundsätze nur mittelbar gebunden sind (vgl. dazu BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 111, 8; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 94) .
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