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   BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08   

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BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08 (https://dejure.org/2009,5905)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2009 - 9 AZR 149/08 (https://dejure.org/2009,5905)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 149/08 (https://dejure.org/2009,5905)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Regelungsgehalt bei Inbezugnahme eines Musterarbeitsvertrags [hier: Altersteilzeit]; Überarbeit oder "vereinbarte" Arbeitszeit bei Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

  • Judicialis

    AltTZG § 6; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 305; ; BGB § 305c; ; BGB § 307; ; ZPO § 256; ; ZPO § 263; ; ThürSchulG § 45; ; BAT/BAT-O SR 2l I Nr. 3 zu § 15; ; TV ATZ § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungsgehalt bei Inbezugnahme eines Musterarbeitsvertrags [hier: Altersteilzeit]; Überarbeit oder "vereinbarte" Arbeitszeit bei Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

  • rechtsportal.de

    Regelungsgehalt bei Inbezugnahme eines Musterarbeitsvertrags [hier: Altersteilzeit]; Überarbeit oder "vereinbarte" Arbeitszeit bei Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 59/07
    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
    Dagegen entziehen sich der unterrichtsbezogene Aufwand für Vor- und Nacharbeiten sowie die mit dem Schulbetrieb im Übrigen verbundenen Arbeiten wie Konferenzen, Elternbesprechungen, die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen usw. einer im Einzelfall festzulegenden Größe (vgl. zB Senat 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 33; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 34, ZTR 2008, 150).

    Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. Senat 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 14; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 14, ZTR 2008, 150).

    Der Kläger konnte deshalb in der Arbeitsphase der Altersteilzeit eine Beschäftigung mit der höheren Zahl an Unterrichtswochenstunden verlangen, die sich bei tarifgerechter Berechnung der Teilzeitquote ergab (zu der Auslegung von Altersteilzeitarbeitsverträgen im Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 TV ATZ zB Senat 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 16; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 16, ZTR 2008, 150; 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 - Rn. 32 ff., AP ATG § 6 Nr. 3).

    Diesen punktuellen situativen Bezug weisen die für die Dauer eines Schuljahres oder zumindest eines Schulhalbjahres vereinbarten Bedarfsaufstockungen nicht auf (vgl. nur Senat 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 27; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 27, ZTR 2008, 150).

    Die Rundungsbestimmung betrifft die durchschnittliche Arbeitszeit vor dem Übergang in die Altersteilzeit (dazu näher Senat 18. März 2008 - 9 AZR 400/07 - Rn. 33 ff.; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 32 f., ZTR 2008, 150).

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 72/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
    Dagegen entziehen sich der unterrichtsbezogene Aufwand für Vor- und Nacharbeiten sowie die mit dem Schulbetrieb im Übrigen verbundenen Arbeiten wie Konferenzen, Elternbesprechungen, die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen usw. einer im Einzelfall festzulegenden Größe (vgl. zB Senat 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 33; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 34, ZTR 2008, 150).

    Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. Senat 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 14; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 14, ZTR 2008, 150).

    Der Kläger konnte deshalb in der Arbeitsphase der Altersteilzeit eine Beschäftigung mit der höheren Zahl an Unterrichtswochenstunden verlangen, die sich bei tarifgerechter Berechnung der Teilzeitquote ergab (zu der Auslegung von Altersteilzeitarbeitsverträgen im Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 TV ATZ zB Senat 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 16; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 16, ZTR 2008, 150; 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 - Rn. 32 ff., AP ATG § 6 Nr. 3).

    Diesen punktuellen situativen Bezug weisen die für die Dauer eines Schuljahres oder zumindest eines Schulhalbjahres vereinbarten Bedarfsaufstockungen nicht auf (vgl. nur Senat 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 27; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 27, ZTR 2008, 150).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
    Für eine Anwendung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB ist angesichts dieses eindeutigen Auslegungsergebnisses kein Raum (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15).

    Dynamische Verweisungen auf das jeweils gültige Tarifrecht sind im Arbeitsrecht weit verbreitet und werden jedenfalls von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes erwartet (zu der bloßen Transparenzkontrolle von Verweisungsklauseln, die nicht von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen, näher Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 97, NZA 2009, 538; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31, aaO.; Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 78, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
    Den Inhalt eines solchen Mustervertrags kann der Senat selbst uneingeschränkt nach §§ 133, 157 BGB auslegen (für die st. Rspr. Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 79, NZA 2009, 538; 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 58, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).

    Dynamische Verweisungen auf das jeweils gültige Tarifrecht sind im Arbeitsrecht weit verbreitet und werden jedenfalls von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes erwartet (zu der bloßen Transparenzkontrolle von Verweisungsklauseln, die nicht von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen, näher Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 97, NZA 2009, 538; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31, aaO.; Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 78, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
    Den Inhalt eines solchen Mustervertrags kann der Senat selbst uneingeschränkt nach §§ 133, 157 BGB auslegen (für die st. Rspr. Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 79, NZA 2009, 538; 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 58, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).

    Dynamische Verweisungen auf das jeweils gültige Tarifrecht sind im Arbeitsrecht weit verbreitet und werden jedenfalls von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes erwartet (zu der bloßen Transparenzkontrolle von Verweisungsklauseln, die nicht von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen, näher Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 97, NZA 2009, 538; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31, aaO.; Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 78, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06

    Lehrerpersonalkonzept - höhere Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
    Dieses Problem stellt sich für die beiden Beschäftigtengruppen der beamteten und der angestellten Lehrkräfte (vgl. für MecklenburgVorpommern Senat 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - Rn. 65 ff., BAGE 122, 33).

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (st. Rspr., vgl. Senat 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - Rn. 48, BAGE 122, 33).

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06

    Altersteilzeit - Beschäftigungsumfang - keine Durchschnittsberechnung bei

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
    Der Kläger konnte deshalb in der Arbeitsphase der Altersteilzeit eine Beschäftigung mit der höheren Zahl an Unterrichtswochenstunden verlangen, die sich bei tarifgerechter Berechnung der Teilzeitquote ergab (zu der Auslegung von Altersteilzeitarbeitsverträgen im Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 TV ATZ zB Senat 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 16; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 16, ZTR 2008, 150; 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 - Rn. 32 ff., AP ATG § 6 Nr. 3).
  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
    Überarbeit ist Arbeit, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Rahmen eines aufgrund bestimmter Umstände vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs überschreitet (vgl. zu der Abgrenzung von Überstunden und Arbeit auf Abruf BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 23, BAGE 116, 267; zum Überstundenbegriff des § 4 Abs. 1a EFZG BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 2 c cc der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 61 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 7).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
    Auf die Wirksamkeit der Befristung der Aufstockung kommt es deswegen nicht an (vgl. zu dem umgekehrten Fall der nötigen Überprüfung der Befristung der Aufstockung anhand der §§ 305 ff. BGB wegen einer zeitlichen Lücke vor dem Übergang in die Altersteilzeit Senat 14. August 2007 - 9 AZR 18/07 - Rn. 48, BAGE 123, 337; allgemein zu befristet erhöhter Arbeitszeit von Lehrkräften BAG 18. Januar 2006 - 7 AZR 191/05 - Rn. 16, AP BGB § 305 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 13; 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - zu B II der Gründe, BAGE 115, 274).
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
    Auf die Wirksamkeit der Befristung der Aufstockung kommt es deswegen nicht an (vgl. zu dem umgekehrten Fall der nötigen Überprüfung der Befristung der Aufstockung anhand der §§ 305 ff. BGB wegen einer zeitlichen Lücke vor dem Übergang in die Altersteilzeit Senat 14. August 2007 - 9 AZR 18/07 - Rn. 48, BAGE 123, 337; allgemein zu befristet erhöhter Arbeitszeit von Lehrkräften BAG 18. Januar 2006 - 7 AZR 191/05 - Rn. 16, AP BGB § 305 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 13; 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - zu B II der Gründe, BAGE 115, 274).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02

    Arbeitszeit während der Altersteilzeit

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 18/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 400/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

  • LAG Thüringen, 13.12.2007 - 2 Sa 460/06
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsachen 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - (führend, vorliegend), - 9 AZR 149/08 -.
  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 554/11

    Vergütung von Lehrern - Annahmeverzug

    Mit Schreiben vom 24. September 2009, das am 29. Oktober 2009 beim zuständigen Schulamt einging, machte der Kläger unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2009 (- 9 AZR 145/08 -, - 9 AZR 149/08 -) die Neuberechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit in der Altersteilzeit und die sich daraus ergebende höhere Altersteilzeitvergütung geltend.
  • LAG Thüringen, 14.04.2011 - 6 Sa 439/10

    Altersteilzeitarbeitsvergütung einer Lehrkraft aus Annahmeverzug - Angebot der

    Die von einem Teilzeitarbeitnehmer (Floating-Modell) geleistete planmäßige Mehrarbeit ist bei der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 S. 1 TV ATZ zu berücksichtigen (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08, 9 AZR 149/08).

    Das Bundesarbeitsgericht entschied am 19. Mai 2009 (9 AZR 145/08, 9 AZR 149/08), die im Rahmen der Flexibilisierung geleistete planmäßige Mehrarbeit sei bei der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit im Sinne des § 3 Unterabs. 2 S. 1 TV ATZ zu berücksichtigen.

  • LAG Thüringen, 14.04.2011 - 6 Sa 426/10

    Altersteilzeitarbeitsvergütung einer Lehrkraft aus Annahmeverzug - Angebot der

    Die von einem Teilzeitarbeitnehmer (Floating-Modell) geleistete planmäßige Mehrarbeit ist bei der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 S. 1 TV ATZ (juris AltTZTV) zu berücksichtigen (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08, 9 AZR 149/08).

    Das Bundesarbeitsgericht entschied am 19. Mai 2009 (9 AZR 145/08, 9 AZR 149/08), die im Rahmen der Flexibilisierung geleistete planmäßige Mehrarbeit sei bei der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit im Sinne des § 3 Unterabs. 2 S. 1 TV ATZ zu berücksichtigen.

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