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   BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 165/91   

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BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 165/91 (https://dejure.org/1994,1184)
BAG, Entscheidung vom 03.05.1994 - 9 AZR 165/91 (https://dejure.org/1994,1184)
BAG, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 (https://dejure.org/1994,1184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MTV für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie NRW vom 29.2.1988 § 12 Nr. 7, § 13 Nr. 1 und Nr. 4; BUrlG § 13 Abs. 1
    Tariflicher Urlaubsanspruch: Berechnung der Urlaubsdauer bei schwankender Anzahl an Arbeitstagen pro Woche innerhalb eines auf 20 Wochen ausgelegten Schichtplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 359
  • NZA 1995, 477
  • BB 1995, 311
  • DB 1995, 1517
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 165/91
    kommt in einem solchen Fall ein Anspruch auf die entsprechende Vergütung in Betracht, die ein regelmäßig an fünf Tagen in der Woche beschäftigter Arbeitnehmer erhält (BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 165/91
    muß auf das Kalenderjahr abgestellt werden (BAGE 68, 377 = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG).
  • LAG München, 09.07.2015 - 3 Sa 169/15

    Urlaubsdauer, Umrechnung, Schichtbetrieb, Arbeitszeit, 5-Tage-Woche,

    Sei die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Rahmen eines Schichtplans ungleichmäßig verteilt, habe eine Umrechnung zu erfolgen, die im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu einem vergleichbaren Fall mit nahezu wortgleicher Formulierung wie in § 18 Abschnitt A Ziff. 4 MTV 2004 (s. BAG, Urteil vom 03.08.1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 ff.) und unter Berücksichtigung der Beispiele A und B in der Anmerkung zu § 18 Abschnitt B Ziff. 2 MTV 2004 im Fall des Klägers, der im Rahmen des kurzrotierenden 4-Gruppen-Modells 17 Arbeitstage in 4 Wochen arbeite, zu einem Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen pro Kalenderjahr führe.
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359, 363 f. = AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 13 = EzA BUrlG § 13 Nr. 54, zu II 3 der Gründe; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20, zu I 1 der Gründe; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362, 364 f. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 216 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 93, zu I 2 a der Gründe) ist die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht pro Kalenderwoche mit der Anzahl der Urlaubstage zueinander ins Verhältnis zu setzen.

    Dabei haben sie in Kenntnis der Rechtsprechung des Senats zur Abhängigkeit des Umfangs des Urlaubsanspruchs von der Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht (vgl. 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 = AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 13 = EzA BUrlG § 13 Nr. 54) keine Bestimmung getroffen, mit der sie für die von der Fünf-Tage-Woche abweichende Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage das Erfordernis der Umrechnung ausgeschlossen haben.

  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 5 Sa 626/17

    Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit "0"

    27.01.1987, 8 AZR 579/84, juris; BAG, Urteil vom 03.05.1994, 9 AZR 165/91, NZA 95, 477 f), dass der nach dem Gesetz oder einem Tarifvertrag bestehende Urlaubsanspruch entsprechend der tatsächlichen Arbeitstage proportional umzurechnen ist; dies gilt auch für Teilzeitarbeitnehmer im Verhältnis zu den vollzeitig arbeitenden Arbeitnehmern und bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit, soweit die während der Phase der Vollzeittätigkeit erworbenen Urlaubsansprüche vollständig erhalten bleiben (BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 53/14 (F), juris m.w.N. im Anschluss an EuGH vom 13.06.2013, C-415/12 (Brandes) und vom 22.04.2010, C-486/08 (Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirol), jeweils juris).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00

    Berechnung der Urlaubsdauer

    Soweit der Tarifvertrag keine abweichenden Regelungen enthält, sind mithin die für den gesetzlichen Mindesturlaub geltenden Rechtssätze auch auf den Tarifurlaub anzuwenden (vgl. BAG 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20 und 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359).
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

    Der zeitlich gleichwertige Urlaubsanspruch wird in der Weise berechnet, daß die unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen miteinander in Beziehung gesetzt wird (Fortführung der Senatsrechtsprechung, BAG Urteile vom 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie und vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 = AP Nr. 13 zu § 1 BUrlG Fünf-Tage-Woche).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG Urteile vom 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie und vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 = AP Nr. 13 zu § 3 BUrlG Fünf-Tage-Woche) ist bei jeder abweichenden Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit die für die betroffenen Arbeitnehmer maßgebliche Anzahl von Urlaubstagen durch Umrechnung zu ermitteln.

    (BAGE 76, 359, 362 = AP, aaO).

  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist für die Berechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - aaO; 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359).
  • BAG, 08.11.1994 - 9 AZR 477/91

    Urlaubsvergütung im Freischichtenmodell

    Der tarifliche Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers im Freischichtenmodell nach dem MTV-Metall NRW ist entsprechend seiner Arbeitsverpflichtung in einem halben Jahr umzurechnen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 3.Mai 1994 - 9 AZR 165/91).

    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht auf eine Kalenderwoche verteilt, muß für die Umrechnung eines nach Arbeitstagen bemessenen Urlaubs auf den längeren Zeitabschnitt abgestellt werden, in dem im Durchschnitt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erreicht ist (Senatsurteil vom 3. Mai 1994, BAGE 76, 359 [BAG 03.05.1994 - 9 AZR 165/91] zum Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeiter und Angestellte in der Chemischen Industrie nach dem Stand vom 1. Juli 1987 Senatsurteil vom 22. Oktober 1991, BAGE 68, 377 = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG).

  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist für die Berechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - aaO; 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 [BAG 03.05.1994 - 9 AZR 165/91]).
  • LAG Hamm, 13.10.2004 - 18 Sa 491/04

    Höhe des Jahresurlaubs, Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf 14 Arbeitstage

    II. Sieht ein Tarifvertrag vor, der Arbeitnehmer habe "30 Tage" Urlaub, so ist die Zahl der Urlaubstage dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder mehr Wochentage verteilt ist als die Arbeitszeit, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (std. Rechtsprechung des BAG, z.B. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 522/00 - NZA 2002, 639; BAG, Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 161/97 - NZA 1999, 665; BAG, Urteil vom 03.05.1994 - 9 AZR 165/91 - NZA 1995, 477; BAG, Urteil vom 22.10.1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377).

    Gegebenenfalls muss auf das Kalenderjahr abgestellt werden (BAG, Urteil vom 03.05.1994 - 9 AZR 165/91 - NZA 1995, 477; BAG, Urteil vom 22.10.1991 - 9 AZR 621/90 - NZA 1993, 79).

  • LAG Hamm, 13.10.2004 - 18 Sa 637/04

    Höhe des Jahresurlaubs, Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf 14 Arbeitstage

    II. Sieht ein Tarifvertrag vor, der Arbeitnehmer habe "30 Tage" Urlaub, so ist die Zahl der Urlaubstage dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder mehr Wochentage verteilt ist als die Arbeitszeit, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (std. Rechtsprechung des BAG, z.B. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 522/00 - NZA 2002, 639; BAG, Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 161/97 - NZA 1999, 665; BAG, Urteil vom 03.05.1994 - 9 AZR 165/91 - NZA 1995, 477; BAG, Urteil vom 22.10.1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377).

    Gegebenenfalls muss auf das Kalenderjahr abgestellt werden (BAG, Urteil vom 03.05.1994 - 9 AZR 165/91 - NZA 1995, 477; BAG, Urteil vom 22.10.1991 - 9 AZR 621/90 - NZA 1993, 79).

  • LAG Hamm, 13.10.2004 - 18 Sa 627/04

    Höhe des Jahresurlaubs, Verteilung der tariflichen Arbeitszeit auf 14 Arbeitstage

  • BAG, 08.11.1994 - 9 AZR 118/92

    Urlaubsvergütung im Freischichtenmodell

  • BAG, 08.11.1994 - 9 AZR 576/90

    Urlaubsvergütung im Freischichtenmodell - Sparkassenmodell

  • LAG München, 12.11.1996 - 6 Sa 439/95

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

  • ArbG Stendal, 03.06.2009 - 4 Ca 1026/08
  • LAG München, 28.06.2000 - 7 Sa 129/00

    Urlaub: Berechnung der Urlaubsdauer - MTV Papierindustrie

  • BAG, 08.11.1994 - 9 AZR 601/90

    Urlaubsvergütung: Berechnung

  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 317/00
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 318/00
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 319/00
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 320/00
  • LAG Berlin, 22.10.1997 - 18 Sa 66/97

    Auslegung einer tarifvertraglichen Urlaubsregelung; Anwendung des

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