Weitere Entscheidung unten: BAG, 21.02.1995

Rechtsprechung
   BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93   

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BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93 (https://dejure.org/1995,1414)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1995 - 9 AZR 675/93 (https://dejure.org/1995,1414)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 (https://dejure.org/1995,1414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderte - Wartefrist - Gesetzlicher Mindesturlaub - Zusatzurlaub nach Schwerbehindertengesetz - Erlöschen des Urlaubsanspruchs - Ende des Übertragungszeitraums - Ungewißheit über Schwerbehinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 207
  • MDR 1995, 826
  • NZA 1995, 746
  • BB 1995, 1037
  • BB 1995, 520
  • DB 1995, 479
  • DB 1995, 982
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Dieser Bescheid hat nur deklaratorische, nicht konstitutive Wirkung (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und vom 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG).

    Das bedeutet, daß der Schwerbehinderte, der während des gesamten Urlaubsjahrs beschäftigt wird, den vollen Zusatzurlaub erhält, auch wenn seine Schwerbehinderung nur für einen Teil des Jahres festgestellt wird (so bereits im Ergebnis BAG Urteil vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP, aaO und Urteil vom 26. April 1990, BAGE 65, 122 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ebenso LAG Hamm Urteil vom 23. November 1993 - 11 Sa 769/93 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 2 und LAG Köln Urteil vom 1. Juli 1994 - 13 Sa 17/94 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 3; a.A. unzutreffend Bengelsdorf, RdA 1983, 25, 36; Cramer, SchwbG, 4. Aufl. § 47 Rz 4; ders., MünchArbR Band II, § 229 Rz 38; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., Anh. II Rz 14).

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79

    Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Dieser Bescheid hat nur deklaratorische, nicht konstitutive Wirkung (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und vom 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG).

    Das hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mehrfach entschieden (BAG Urteile vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - AuR 1991, 248 und vom 26. Juni 1986, aaO).

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 517/89

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Das bedeutet, daß der Schwerbehinderte, der während des gesamten Urlaubsjahrs beschäftigt wird, den vollen Zusatzurlaub erhält, auch wenn seine Schwerbehinderung nur für einen Teil des Jahres festgestellt wird (so bereits im Ergebnis BAG Urteil vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP, aaO und Urteil vom 26. April 1990, BAGE 65, 122 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ebenso LAG Hamm Urteil vom 23. November 1993 - 11 Sa 769/93 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 2 und LAG Köln Urteil vom 1. Juli 1994 - 13 Sa 17/94 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 3; a.A. unzutreffend Bengelsdorf, RdA 1983, 25, 36; Cramer, SchwbG, 4. Aufl. § 47 Rz 4; ders., MünchArbR Band II, § 229 Rz 38; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., Anh. II Rz 14).
  • LAG Köln, 01.07.1994 - 13 Sa 17/94

    Anspruch auf Zusatzurlaub bei rückwirkender Anerkennung der

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Das bedeutet, daß der Schwerbehinderte, der während des gesamten Urlaubsjahrs beschäftigt wird, den vollen Zusatzurlaub erhält, auch wenn seine Schwerbehinderung nur für einen Teil des Jahres festgestellt wird (so bereits im Ergebnis BAG Urteil vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP, aaO und Urteil vom 26. April 1990, BAGE 65, 122 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ebenso LAG Hamm Urteil vom 23. November 1993 - 11 Sa 769/93 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 2 und LAG Köln Urteil vom 1. Juli 1994 - 13 Sa 17/94 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 3; a.A. unzutreffend Bengelsdorf, RdA 1983, 25, 36; Cramer, SchwbG, 4. Aufl. § 47 Rz 4; ders., MünchArbR Band II, § 229 Rz 38; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., Anh. II Rz 14).
  • LAG Hamm, 23.11.1993 - 11 Sa 769/93

    Schwerbehinderter; Behinderungsgrad; Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Das bedeutet, daß der Schwerbehinderte, der während des gesamten Urlaubsjahrs beschäftigt wird, den vollen Zusatzurlaub erhält, auch wenn seine Schwerbehinderung nur für einen Teil des Jahres festgestellt wird (so bereits im Ergebnis BAG Urteil vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP, aaO und Urteil vom 26. April 1990, BAGE 65, 122 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ebenso LAG Hamm Urteil vom 23. November 1993 - 11 Sa 769/93 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 2 und LAG Köln Urteil vom 1. Juli 1994 - 13 Sa 17/94 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 3; a.A. unzutreffend Bengelsdorf, RdA 1983, 25, 36; Cramer, SchwbG, 4. Aufl. § 47 Rz 4; ders., MünchArbR Band II, § 229 Rz 38; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., Anh. II Rz 14).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Dieser Bescheid hat nur deklaratorische, nicht konstitutive Wirkung (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und vom 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG).
  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90

    Urlaub: Schwerbehindertenurlaub - Entstehung - Verfall

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Das hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mehrfach entschieden (BAG Urteile vom 13. Juni 1991 - 8 AZR 360/90 - AuR 1991, 248 und vom 26. Juni 1986, aaO).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93
    Der Anspruch des Klägers ist nicht nach dem Übereinkommen Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970, BGBl. 1975 II, S. 746) auf das Kalenderjahr 1992 übergegangen (dazu ausführlich Senatsurteil vom 7. Dezember 1993, BAGE 75, 171 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

    Danach erlischt der Anspruch auf Zusatzurlaub - ebenso wie der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch -, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer ihn nicht bis zum Ablauf des Kalenderjahres oder - beim Vorliegen der Übertragungsvoraussetzungen - nicht bis zum Ende des Übertragungszeitraums geltend macht (BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - BAGE 79, 207) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

    Auf deren Feststellung durch die zuständige Behörde kommt es nicht an (vgl. zum SchwbG BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - zu I 1 der Gründe, BAGE 79, 207) .
  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Da die Schwerbehinderteneigenschaft nicht rechtsbegründend durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden nach § 4 Abs. 1 SchwbG festgestellt wird, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Zusatzurlaub auch dann, wenn der behinderte Arbeitnehmer erst später als Schwerbehinderter "anerkannt" wird (vgl. BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG; Urteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 -, - 9 AZR 166/94 - AP Nr. 6 und 7 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und - 9 AZR 746/93 - AP Nr. 8 zu § 47 SchwbG 1986).

    Da der Kläger nicht in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, kommt auch keine Kürzung nach § 5 Abs. 1 BUrlG in Betracht (BAG Urteil vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - aaO).

  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Daraus folgt, daß mit Vorliegen der Schwerbehinderung der Zusatzurlaub nach § 47 SchwbG in vollem Umfang entsteht und der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz sich also um fünf Arbeitstage erhöht (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 21. Februar 1995, BAGE 79, 207).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 746/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Ein Teilanspruch auf Zusatzurlaub als Teil des dem Schwerbehinderten zustehenden Gesamturlaubs kommt entsprechend §§ 4, 5 BUrlG nur für die Urlaubsjahre in Betracht, in denen das Arbeitsverhältnis begründet oder beendet wird (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - und - 9 AZR 166/94 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der erkennende Senat schließt sich dem auch für die Übertragungsregelung des BAT an (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2007 - 3 Sa 73/07

    Urlaubsanspruch: Rechtzeitige Geltendmachung des Zusatzurlaubs eines

    Die Ungewissheit über die Schwerbehinderung ist kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund für eine Übertragung des Zusatzurlaubs auf den tarifvertraglichen oder gesetzlichen Übertragungszeitraum (BAG v. 21.02.1995 - 9 AZR 675/93 -).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 866/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach Ablauf des Kalenderjahres

    Zwar hat die Klägerin für das Urlaubsjahr 1991 ursprünglich einen Anspruch auf sechs zusätzliche Urlaubstage nach § 43 Abs. 15 Satz 1 TV Ang erworben; denn die Klägerin hatte mit Wirkung zum 6. Dezember 1991 durch den Bescheid des Versorgungsamtes Hamburg einen Grad der Behinderung von 50 nachgewiesen (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - und - 9 AZR 166/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er ist in Ermangelung seiner abweichenden Regelung ebenso wie der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen (vgl. BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP Nr. 5, 6 zu § 44 SchwbG, zu I 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • ArbG Arnsberg, 02.03.2010 - 3 Ca 519/09

    Betriebliche Übung auf Übertragung von Urlaubsansprüchen

    Eine Leistungsklage auf Urlaubsgewährung ohne bestimmte Zeitangabe ist zulässig (BAG, Urteil vom 21.02.1995, 9 AZR 675/93; Erfurter Kommentar/Dörner, 10. Auflage, § 7 BUrlG, Rz. 30).
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   BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94   

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https://dejure.org/1995,652
BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94 (https://dejure.org/1995,652)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 211
  • NJW 1996, 76
  • NZA 1995, 839
  • BB 1995, 1410
  • DB 1995, 2222
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94
    Da der Schwerbehindertenurlaub nach § 47 SchwbG als zusätzlicher Urlaub hinsichtlich seines Erlöschens den gleichen Voraussetzungen wie der gesetzliche Mindesurlaub nach dem BUrlG unterliegt (BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP Nr. 5, 6 zu § 44 SchwbG, jeweils zu I 2 a der Gründe), muß er ebenso wie der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG).

    Da der Vortrag der Parteien keinen Anhaltspunkt für einen Übertragungstatbestand enthält, ist der Anspruch der Klägerin auf weiteren Zusatzurlaub für das Urlaubsjahr 1991 mit dem 31. Dezember 1991 erloschen (vgl. BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP, aaO).

    An die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs tritt in diesem Fall ein Urlaubsanspruch als Schadenersatzanspruch in gleicher Höhe (BAGE 68, 362, 366 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 2 b der Gründe; BAGE 52, 254, 257 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG, zu II 1 der Gründe).

    Damit wird verkannt, daß der Feststellung der zuständigen Behörde nach § 4 SchwbG nur deklaratorische Wirkung zukommt (BAGE 37, 379, 381 = AP, aaO, zu 2 der Gründe; BAGE 52, 254, 255; 52, 258, 260 = AP, aaO, jeweils zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94
    Da der Schwerbehindertenurlaub nach § 47 SchwbG als zusätzlicher Urlaub hinsichtlich seines Erlöschens den gleichen Voraussetzungen wie der gesetzliche Mindesurlaub nach dem BUrlG unterliegt (BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP Nr. 5, 6 zu § 44 SchwbG, jeweils zu I 2 a der Gründe), muß er ebenso wie der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG).

    Da der Vortrag der Parteien keinen Anhaltspunkt für einen Übertragungstatbestand enthält, ist der Anspruch der Klägerin auf weiteren Zusatzurlaub für das Urlaubsjahr 1991 mit dem 31. Dezember 1991 erloschen (vgl. BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP, aaO).

    Damit wird verkannt, daß der Feststellung der zuständigen Behörde nach § 4 SchwbG nur deklaratorische Wirkung zukommt (BAGE 37, 379, 381 = AP, aaO, zu 2 der Gründe; BAGE 52, 254, 255; 52, 258, 260 = AP, aaO, jeweils zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79

    Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94
    Da der Vortrag der Parteien keinen Anhaltspunkt für einen Übertragungstatbestand enthält, ist der Anspruch der Klägerin auf weiteren Zusatzurlaub für das Urlaubsjahr 1991 mit dem 31. Dezember 1991 erloschen (vgl. BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP, aaO).

    Damit wird verkannt, daß der Feststellung der zuständigen Behörde nach § 4 SchwbG nur deklaratorische Wirkung zukommt (BAGE 37, 379, 381 = AP, aaO, zu 2 der Gründe; BAGE 52, 254, 255; 52, 258, 260 = AP, aaO, jeweils zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94
    Daraus folgt, daß mit Vorliegen der Schwerbehinderung der Zusatzurlaub nach § 47 SchwbG in vollem Umfang entsteht und der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz sich also um fünf Arbeitstage erhöht (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 21. Februar 1995, BAGE 79, 207).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94
    An die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs tritt in diesem Fall ein Urlaubsanspruch als Schadenersatzanspruch in gleicher Höhe (BAGE 68, 362, 366 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 2 b der Gründe; BAGE 52, 254, 257 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    d) Auf den Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (für die st. Rspr. Senat 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 - Rn. 12, BAGE 120, 50; 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - zu I 1 der Gründe noch zu § 47 SchwbG, BAGE 79, 211; ebenso Kohte/Beetz jurisPR-ArbR 25/2009 Anm. 1 zu C 2; aA Subatzus DB 2009, 510, 512).
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05

    Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub

    Auf diesen Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (st. Rspr. vgl. BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211; 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - BAGE 83, 225) .

    Von dieser Aufstockung des Grundurlaubs durch den Zusatzurlaub (vgl. BAG 6. März 1964 - 5 AZR 259/63 - BAGE 15, 284) ist das BAG auch in seinen Entscheidungen zu § 47 SchwbG 1986 ohne weiteres ausgegangen (vgl. Senat 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - BAGE 76, 74; 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211) .

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

    Dies wurde bisher vom Bundesarbeitsgericht so gesehen (st. Rspr. 21.12.1995 - 9 AZR 166/94 - ZTR 1995, 465 ff.), so hat es dies auch in seiner Entscheidung vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - bestätigt.
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