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   BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03   

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https://dejure.org/2004,1046
BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03 (https://dejure.org/2004,1046)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2004 - 9 AZR 18/03 (https://dejure.org/2004,1046)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 (https://dejure.org/2004,1046)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Befristungskontrollklage - Rechtmäßigkeit der Zweckbefristung in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Auslegung einer tarifvertraglichen Vereinbarung - Altersrente wegen Schwerbehinderung als Rente wegen Alters im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 ...

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 Art. 2 Abs. 2; ; AltTZG § ... 8 Abs. 3; ; AltTZG § 5 Abs. 1; ; AltTZG § 15b; ; AltTZG § 15e; ; ArbGG § 72 Abs. 5; ; SGB VI § 37; ; SGB VI § 41 Abs. 4; ; SGB VI § 66; ; SGB VI § 64; ; SGB VI § 77 Abs. 2; ; SGB VI § 236a; ; SGB VI § 237; ; SGB IX § 2 Abs. 2; ; SGB IX § 81 Abs. 2; ; TzBfG § 21; ; TzBfG § 17; ; TzBfG § 14 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 557 Abs. 3; ; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Zweckbefristung der Altersteilzeit bei Altersrente wegen Schwerbehinderung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksame Befristung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 110, 208
  • NZA 2005, 821
  • BB 2004, 2472
  • DB 2004, 2534
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03

    Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03
    Weiterhin ergibt sich aus § 15e AltTZG, dass der Gesetzgeber eine Rente nach § 236a SGB VI als eine ungeminderte Rente wegen Alters ansieht (vgl. Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Auch die Tarifvertragsparteien und die Betriebsparteien sind an § 81 Abs. 2 SGB IX gebunden (BAG 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Wie der in § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 1. Alt. SGB IX dem Arbeitgeber eingeräumte Rechtfertigungsgrund "nicht auf die Behinderung bezogene, sachliche Gründe" zeigt, soll das in § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX geregelte Benachteiligungsverbot auch die in § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 SGB IX nicht genannten Fälle der mittelbaren Benachteiligung erfassen (Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können die Tarifvertragsparteien zulässigerweise das Ende der Altersteilzeit an die Grundregeln über die Beendigung der Förderung nach § 5 AltTZG anknüpfen (18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit kritischer Anmerkung von Roetteken Juris PraxisReport Arbeitsrecht Nr. 30/04 Nr. 2).

    Das ist eine zusätzliche sozialpolitische Zielsetzung, die dem Ziel der Förderung von Neueinstellungen gleichwertig ist (BAG 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Entscheidend fällt dabei ins Gewicht, dass die soziale Absicherung des schwerbehinderten Menschen ihrerseits aus öffentlichen Kassen und auf Grund einer Regelung, die die mit der Behinderung im Arbeitsleben und auf dem Arbeitsmarkt verbundenen Nachteile durch eine frühere soziale Absicherung ausgleicht, erfolgt (BAG 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03
    (1) Es ist Teil der den Tarifvertragsparteien zustehenden Tarifautonomie, bestehende Tarifnormen jederzeit auch zu Lasten der Arbeitnehmer ändern zu können (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 322/00 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 107 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 66; 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - BAGE 96, 249; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15).

    Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem darauf beruhenden Rückwirkungsverbot (vgl. BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 48/92 und 1 BvL 44/92 - BVerfGE 95, 64; BAG 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - aaO; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293; Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

    Auszug aus BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03
    Es müssen Anhaltspunkte vorhanden sein, die vernünftigerweise die Annahme begründen können, die gewählten Mittel seien zur Verwirklichung dieses Zieles geeignet (EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - Kutz-Bauer EuGHE I 2003, 2771, für mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts).

    Bei der Anwendung der nationalen Regelung in § 81 Abs. 2 SGB IX und der ihr zugrunde liegenden EG-Richtlinie hat sich der Senat an die Vorgaben gehalten, die der EuGH zur Prüfung einer ebenfalls tarifvertraglichen Regelung in der Sache Kutz-Bauer (20. März 2003 - C-187/00 - EuGHE I 2003, 2771) gesetzt hat.

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Sie ist weder als unmittelbare noch als mittelbare gegeben (vgl. Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - AP ATG § 8 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Damit ist zugleich festgelegt, dass solche Gründe unabhängig von den in § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 SGB IX genannten Fallgestaltungen eine Benachteiligung wegen der Behinderung rechtfertigen (vgl. Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - AP ATG § 8 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 12, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Diese konnten allerdings gerade wegen ihres Anspruchs auf ungekürzte Rente ab Vollendung des 60. Lebensjahres nicht in den Genuss von Altersteilzeit kommen (vgl. Senat 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 208; 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 -BAGE 108, 333).
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Für sie gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen, soweit sich aus dem Recht der Altersteilzeit nichts anderes ergibt (Senat 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2006 - 9 Sa 46/05

    Befristung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht (27.04.2004 - 9 AZR 18/03) entschieden, dass es sich in derartigen Fällen um eine Zweckbefristung handele, da der Eintritt einer Altersrente sicher sei, lediglich der Zeitpunkt im Hinblick auf vorgezogene Renten fraglich.

    Auch die vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung ist eine gesetzliche Altersrente (BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03 Rz. 45).

    Auch wenn - entgegen den Sachverhalt der Entscheidung des BAG vom 27.04.2004, 9 AZR 18/03 - im vorliegenden Fall der Kläger nicht durch eine ungekürzte Altersrente abgesichert ist, sondern nur eine um 10, 8 % gekürzte Rente in Anspruch nehmen kann, ändert das nichts daran, dass auch mit der Regelung des § 1 Abs. 4 Altersteilzeitgesetz und der hier zugrunde liegenden tariflichen Regelung des § 3 Abs. 2 TV ATZ sozialpolitische Zwecke verfolgt werden.

    Entscheidend fällt dabei ins Gewicht, dass die soziale Absicherung des schwerbehinderten Menschen ihrerseits aus öffentlichen Kassen und aufgrund einer Regelung, die mit der Behinderung im Arbeitsleben auf dem Arbeitsmarkt verbundenen Nachteile durch eine früherere soziale Absicherung ausgleichend erfolgt (BAG, Urteil vom 27.04.2004, 9 AZR 18/03, Rz. 85).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    (b) Der Vorruhestand-TV/FST verfolgt entgegen der Auffassung der Revision keinen ähnlichen Zweck wie die Altersteilzeittarifverträge, die den Entscheidungen des Senats vom 27. April 2004 (- 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 208) und 18. November 2003 (- 9 AZR 122/03 - BAGE 108, 333) zugrunde lagen.
  • BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 86/05

    Befristung - Altersteilzeit - Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über

    Dazu gehören auch tarifliche Regelungen über die Befristung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (BAG 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 206 = AP ATG § 8 Nr. 1 = EzA SGB IX § 81 Nr. 5, zu II 6 der Gründe).

    Die Bewilligung einer Altersrente stellt ein künftiges gewisses Ereignis dar (BAG 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 206 = AP ATG § 8 Nr. 1 = EzA SGB IX § 81 Nr. 5, zu I der Gründe).

    (bb) Daraus folgt, dass § 8 Abs. 3 ATG Altersteilzeitvereinbarungen auf einen Beendigungszeitpunkt nicht entgegen steht, bei denen der Arbeitnehmer wirtschaftlich besser gestellt ist, als bei dem Bezug einer Altersrente wegen Altersteilzeit (BAG 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 226 = AP ATG § 8 Nr. 1 = EzA SGB IX § 81 Nr. 5, zu II 6 b der Gründe).

  • BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11

    Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels

    Aus ihrer Begründung folgt aber, dass der Kläger auch die Unwirksamkeit der Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses geltend macht.Eine entsprechende Antragstellung kann sich aus der gebotenen Auslegung ergeben (vgl. BAG 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A I der Gründe, BAGE 110, 208; vgl. für den umgekehrten Fall der Auslegung eines Befristungskontrollantrags in einen allgemeinen Feststellungsantrag: BAG 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295) .
  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 410/09

    TVöD - Weitergewährung einer Auswärtszulage

    a) Es gehört zur Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien, bestehende Tarifnormen auch zu Lasten der Arbeitnehmer zu ändern (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 34, BAGE 130, 286; 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 33 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 12; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 4 c bb (1) der Gründe, BAGE 110, 208) .

    Soweit Tarifnormen geändert und Sachverhalte berührt werden, die in der Vergangenheit liegen, haben die Tarifvertragsparteien dieselben Grenzen einzuhalten wie der Gesetzgeber (BAG 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 50, AP GG Art. 9 Nr. 139 = EzA AGG § 10 Nr. 1; 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 c bb der Gründe, aaO; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 4 c bb (1) der Gründe, BAGE 110, 208) .

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei

    Dabei kann es letztlich offenbleiben, ob die Tarifvertragsparteien die Formulierung "unbeschadet der Sätze" in einem zutreffenden Wortsinn benutzt haben (zum möglichen Wortverständnis BAG 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 2 b (2) der Gründe, BAGE 110, 208; Wolff JZ 2012, 31 unter Hinweis auf das Handbuch der Rechtsförmlichkeit 3. Aufl. Rn. 87) .
  • LAG Hamm, 02.10.2009 - 19 Sa 780/09

    Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

    Aus dem Urteil des BAG vom 27.04.2004 - 9 AZR 18/03 ergebe sich nichts anderes, da im dortigen Fall die Regelung des § 8 Abs. 3 AltTZG zur Anwendung kam, die ausdrücklich im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung die Vereinbarung der vorliegend in Rede stehenden auflösenden Bedingung für zulässig erklärt.

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 27.04.2004 - 9 AZR 18/03 § 8 Abs. 3 AltTZG für nicht einschlägig erachtet, sondern die dortige Regelung über eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung.

    Soweit sich die Beklagte für ihren Standpunkt auf die Entscheidung des BAG vom 27.04.2004 - 9 AZR 18/03 - beziehe, sei diese Entscheidung unergiebig.

    Soweit die Beklagte - auch nach den Ausführungen des Klägers und dem gerichtlichen Hinweis vom 24.09.2009 - weiterhin auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 27.04.2004 - 9 AZR 18/03 - verwiesen hat, wird zur Klarstellung aus den Gründen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Rdnr. 73) zitiert: " Mit der Änderung des AltTZG sollte der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand mittels Altersteilzeitarbeit erweitert werden (BT-Drucksache 13/4877, S. 24).

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11

    Unmittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Altersteilzeitarbeitnehmer durch §

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10

    Altersteilzeit - "sabbatical

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 423/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

  • LAG München, 23.03.2009 - 4 Sa 256/09

    Altersteilzeit, schwerbehinderter Mensch

  • LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05

    Anspruch gegen Betriebserwerber auf Zahlung der vor insolvenzbedingtem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 19 Sa 1748/10

    Wirksame Befristung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - frühestmöglicher

  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05

    Leistungsprämie - Altersteilzeitvergütung - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 343/06

    Sozialplanabfindung - Rückzahlungsanspruch - Ausschlussfrist

  • BAG, 15.11.2005 - 3 AZR 520/04

    Ergänzende Auslegung eines Versorgungstarifvertrages

  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 1037/08

    TVöD - Besitzstandszulage - Sonderurlaub des Ehegatten

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11

    Leitender Sportlehrer Bundeswehr - Überleitung in die Entgeltgruppen des TVöD -

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 580/04

    Altersteilzeitentgelt - öffentlicher Dienst - familienbezogene Teile des

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 432/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 433/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 24/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • ArbG Mannheim, 02.12.2021 - 8 Ca 178/21

    Erschwerniszuschläge an Theatern und Bühnen - Tragen von Instrumenten -

  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 713/05

    Leistungsprämie - Altersteilzeitvergütung - arbeitsrechtlicher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - 17 Sa 2099/09

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Altersteilzeitvereinbarung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 7/12 AL 5/15
  • ArbG Dortmund, 22.01.2009 - 6 Ca 2696/08

    Kein Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Leistungszulage gem. § 18 TVöD-VKA i.

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