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   BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94   

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https://dejure.org/1995,796
BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94 (https://dejure.org/1995,796)
BAG, Entscheidung vom 09.05.1995 - 9 AZR 185/94 (https://dejure.org/1995,796)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 (https://dejure.org/1995,796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWbG - Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWbG § 1 Abs. 1, § 7 Satz 1; BGB §§ 280, 284, 286, 249, 251
    Arbeitnehmerweiterbildung: Kein Anspruch auf Freistellung bei nur personenbezogen nützlicher Bildungsveranstaltung (hier: "Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs" für Städteplaner)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrradkurs dient nicht der Weiterbildung - Der Arbeitgeber muss einen Mitarbeiter dafür nicht freistellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 94
  • MDR 1996, 76
  • NZA 1996, 256
  • BB 1995, 1089
  • BB 1995, 1963
  • DB 1995, 1033
  • DB 1995, 2072
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94
    Davon kann ausgegangen werden, wenn dieses Ziel nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten erreicht werden soll und kann (BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW = EzA § 7 AWbG NW Nr. 12; Urteil vom 24. August 1993, BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW = EzA § 7 AWbG NRW Nr. 16).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89

    Arbeitnehmerweiterbildung im Nordrhein-Westfalen - Kurs: "Rund um den

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94
    Davon kann ausgegangen werden, wenn dieses Ziel nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten erreicht werden soll und kann (BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW = EzA § 7 AWbG NW Nr. 12; Urteil vom 24. August 1993, BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW = EzA § 7 AWbG NRW Nr. 16).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94
    Dazu bedarf es neben der Berücksichtigung von Wortlaut und Zweck des Gesetzes der Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 15. Dezember 1987 (BVerfGE 77, 308 = AP Nr. 62 zu Art. 12 GG = EzA § 7 AWbG NW Nr. 1) herausgestellten verfassungsrechtlichen Prüfungsmerkmale.
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Es besteht ein Ersatzanspruch auf Freistellung zur Arbeitnehmerweiterbildung, wenn der Arbeitgeber sich mit seiner Verpflichtung zur Freistellung für eine anerkannte Bildungsveranstaltung i.S.v. § 9 AWbG in Verzug befand und der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AWbG auf das Kalenderjahr befristete Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung infolge Zeitablaufs untergegangen ist (BAGE 73, 225, 227 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, zu I der Gründe; BAGE 74, 99, 110 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA § 7 AWbG NW Nr. 21, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Zu Abgrenzungszwecken ist auf das vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Ziel der politischen Weiterbildung "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO) abzustellen (BAGE 74, 99, 105, 106 = AP, aaO, zu I 2 c aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 244/94

    Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung

    Deshalb liegt nach der Rechtsprechung des Senats berufliche Arbeitnehmerweiterbildung auch dann vor, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die zwar zunächst den Bereich der personenbezogenen Bildung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 7 WbG NRW zuzuordnen sind, der Arbeitnehmer sie aber mindestens mittelbar zum Nutzen des Arbeitgebers bei seiner beruflichen Tätigkeit verwenden kann (BAGE 73, 225, 228 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - DB 1995, 2072, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine Veranstaltung, die lediglich als Gesundheits- und Fitneßtraining konzipiert ist, genügt nicht den Anforderungen, weil keine Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die bei der beruflichen Tätigkeit zum Nutzen des Arbeitgebers und des Betriebes angewandt werden können (vgl. BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - "Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs ", aaO).

  • LAG Hamm, 26.04.1996 - 15 Sa 967/94

    Erfüllungswirkung hinsichtlich eines Urlaubsanspruchs als objektive Folge der

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