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   BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04   

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https://dejure.org/2005,4655
BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04 (https://dejure.org/2005,4655)
BAG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 9 AZR 196/04 (https://dejure.org/2005,4655)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 (https://dejure.org/2005,4655)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Urlaubsabgeltung - Freistellungsphase

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgeltung von Urlaub in der Freistellungsphase; Differenzierung zwischen faktischer und rechtlicher Beendigung von Arbeitsverträgen; Schadensersatzanspruch bei Verzug des Arbeitgebers

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 4
    Urlaubsabgeltung bei Alterteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzung für Urlaubsabgeltung im Blockmodell: Keine Urlaubsabgeltung beim Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase wegen fehlender Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Resturlaubsabgeltungspflicht in der Freistellungsphase?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1432 (Ls.)
  • DB 2005, 2698
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04
    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - NZA 2005, 994, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Deshalb führt der Eintritt des Arbeitnehmers in die Freistellungsphase auch nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses, das das Erlöschen der beiderseitig geschuldeten Hauptpflichten voraussetzt (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - NZA 2005, 994, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine analoge Anwendung von § 7 Abs. 4 BUrlG kommt nicht in Betracht (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - NZA 2005, 994, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Hamm, 18.03.2004 - 11 Sa 1450/01

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. März 2004 - 11 Sa 1450/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 710/85

    Zeugnis - Zeitpunkt der Erteilung - Zwischenzeugnis

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04
    Auf diese Unterscheidung wird zurückgegriffen, wenn es um Rechte und Pflichten geht, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfen, und unklar ist, ob das Arbeitsverhältnis rechtswirksam beendet worden ist (vgl. zum Zeugnisanspruch BAG 27. Februar 1987 - 5 AZR 710/85 - AP BGB § 630 Nr. 16 = EzA BGB § 630 Nr. 11).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299) erwirbt der Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadensersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch, sofern er den Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hat.
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11

    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in

    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 - zu I 2 der Gründe mwN, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88; vgl. auch BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 114, 89; Schaub/Vogelsang ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 83 Rn. 32; aA Hanau/Veit Das neue Recht der Arbeitszeitkonten S. 34) .
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Das BAG habe in mehreren Entscheidungen (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - 10.05.2005 - 9 AZR 196/04 - 16.10.2012 - 9 AZR 234/11 - ) für den Wechsel von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase der Altersteilzeit entschieden, dass in diesem Jahr der Urlaub nur anteilig entstehe.

    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase (BAG 16.10.2012 - 9 AZR 234/11 -, AP BurlG § 7 Abgeltung Nr. 98; 10.5. 2005 - 9 AZR 196/04 -, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88; vgl. auch BAG 15.3. 2005 - 9 AZR 143/04 -, AP BUrlG § 7 Nr. 31).

  • ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

    Denn maßgeblich für den Beendigungszeitpunkt ist nicht die Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. des ATZ-Vertrages (vgl. BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 234/11; BAG vom 10.05.20115 - 9 AZR 196/04 - LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 - 14 Sa 541/16 - beck-online).
  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13

    Altersteilzeit - Urlaub; Altersteilzeit - Urlaub

    Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 MTV Banken sind nicht erfüllt, da der Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase nicht mit einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis iSv § 11 Abs. 3 MTV Banken verbunden ist ( vgl. BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 -, Rn. 19, NZA 2013, 575; BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 -, zu II 2 b der Gründe, BAGE 114, 89; BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 -, Rn. 13, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88 ).

    Deshalb führt der Eintritt des Arbeitnehmers in die Freistellungsphase auch nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses, das das Erlöschen der beiderseitig geschuldeten Hauptpflichten voraussetzt ( BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 -, Rn. 19, NZA 2013, 575; BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 -, Rn. 13, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88 ).

  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16

    Der Umrechnungsgrundsatz ist auch für ein im Blockmodell ge-führtes

    § 36 Abs. 6 MTV HR ist hier aber schon deshalb nicht maßgeblich, weil der Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses nicht mit einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verbunden ist (vgl. BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 - NZA 2013, 575; BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - AP BurlG § 7 Nr. 31; BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 -AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88).
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