Rechtsprechung
   BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Urlaubsanspruch: Entstehen grundsätzlich auch während Elternzeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch trotz Elternzeit - Kürzung des Erholungsurlaubs während der Elternzeit (§ 17 des Manteltarifvertrags Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes)

Kurzfassungen/Presse (11)

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub und Elternzeit

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Elternzeit - Urlaub

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Elternteilzeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Urlaub wird für volle Elternzeit-Monate gekürzt

  • breuning-winkler.de (Kurzinformation)

    Elternzeit: Urlaubsanspruch darf nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang gekürzt werden

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Urlaub des Arbeitnehmers darf nicht um volle Elternzeit gekürzt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Für Elternzeit entstehen Urlaubsansprüche

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Elternzeit und Urlaubsanspruch: Kürzung zulässig?

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2012, 167
  • DB 2012, 182



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10  

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Dies zeigen die in diesen Vorschriften enthaltenen Kürzungsmöglichkeiten (vgl. für die Elternzeit: BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 24, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 138).
  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10  

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Darin lag ebenso seine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung als Schuldner des Urlaubsanspruchs, die gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB eine Mahnung der Klägerin ebenfalls entbehrlich machte (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 14, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 138; 31. Januar 1991 - 8 AZR 462/89 - zu II der Gründe).
  • ArbG Karlsruhe, 16.12.2011 - 3 Ca 281/11  

    Urlaubsabgeltung - Kürzung des Erholungsurlaubs nach § 17 BEEG

    Das Bundesarbeitsgericht habe diese Vorschrift zuletzt im Urteil vom 17.05.2011 (9 AZR 197/10) wirksam zur Anwendung gebracht und in den Urteilsgründen ausdrücklich erklärt, dass gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG der Erholungsurlaub um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit gekürzt werden dürfe.

    Dies ist durch § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG denklogisch vorausgesetzt, denn nur ein entstandener Anspruch kann gekürzt werden (BAG 9 AZR 197/10 vom 17.05.2011; 8 AZR 475/84 vom 30.07.1986).

    Deshalb gelten auch nach § 17 Satz 1 MuSchG die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub als Beschäftigungszeiten und führen deshalb nicht zur Kürzung des Urlaubsanspruchs (BAG 9 AZR 197/10 vom 17.05.2011, zitiert nach Juris, dort Randnummer 33).

    Es verbleiben 15, 33 abzugeltende Urlaubstage (vgl. zu dieser Berechnungsmethode - Kürzung vor Anrechnung - BAG 9 AZR 197/10 a.E.).

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  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10  

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 21 mwN, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 138).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12  
    Das Bundesarbeitsgericht ließ in der Entscheidung vom 17. Mai 2011 offen, ob in jedem Fall des Ruhens der Arbeitspflicht oder bei einem vereinbarten Ruhen der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (zB bei Bezug einer befristeten oder unbefristeten Erwerbsminderungsrente) Urlaubsansprüche entstehen können (BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 24, ZTR 2011, 605).

    Der Vollanspruch entsteht gemäß § 4 BUrlG dann, wenn die sechsmonatige Wartezeit erfüllt ist (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 Rn. 23, ZTR 2011, 605; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 795/08 - Rn. 29, NZA 2010, 728 Leitsatz)).

    Nach deutschem Recht existiert keine Norm, die die Erbringung von Arbeitsleistung zur Voraussetzung für den Urlaubsanspruch erhebt (vgl. BAG 17. Mai 2011- 9 AZR 197/10 Rn. 23, ZTR 2011, 605; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 795/08 - Rn. 29).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11  

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 17.5.2011 (BAG 17.5.2011 - 9 AZR 197/10 - ZTR 2011, 605) die Frage offen gelassen, jedoch darauf hingewiesen, dass im deutschen Recht keine Norm existiere, die die Erbringung von Arbeitsleistung zur Voraussetzung für den Urlaubsanspruch mache.
  • LAG Hessen, 07.02.2012 - 19 Sa 818/11  

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Surrogatstheorie

    Es muss hier nicht entschieden werden, ob das Ruhen der beiderseitigen Hauptleistungspflichten im gesamten Kalenderjahr der Entstehung von Urlaubsansprüchen entgegen steht ( so LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 - zu B I 3 b bb der Gründe; kritisch BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 23, ZTR 2011, 605 ), denn hier hat das Arbeitsverhältnis nicht geruht.
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2012 - 5 Sa 1370/11  

    Urlaub; Entstehen von Urlaubsansprüche während des Ruhens des

    Es handelt sich vielmehr um eine auf Gesetz beruhende Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis (so für den Fall der Elternzeit ausdrücklich: BAG 17.05.2011 - 9 AZR 197/10 - DB 2012, 182).
  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11  

    Urlaubsabgeltung einer seit 09.08.2007 arbeitsunfähigen AN, die seit 01.03.2008

    In dem Urteil vom 17.05.2011 (9 AZR 197/10, ZTR 2011, 605-607) hat das Bundesarbeitsgericht die Frage offen gelassen, ob in jedem Fall des Ruhens der Arbeitspflicht oder bei einem vereinbarten Ruhen der beiderseitigen Hauptleistungspflicht Urlaubsansprüche entstehen können.
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12  

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    Dies entspricht der langjährigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 30.07.1986 - 8 AZR 475/84 -, DB 1986, 2394; v. 26.05.1988 - 8 AZR 774/85 -, DB 1989, 182; 19.04.1994 - 9 AZR 462/92 -, DB 1994, 1880; 19.01.1999 - 9 AZR 204/98 -, AP Nr. 68 zu § 1 TVG ,Tarifverträge: Einzelhandel"; 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 -, ZTR 2005, 195; v. 17.05.2011 ­ 9 AZR 197/10 -, ZTR 2011, 605).
  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10  

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

  • LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11  

    Urlaubsabgeltung

  • LAG Hessen, 07.02.2012 - 19 Sa 960/11  

    Surrogatstheorie - Urlaubsabgeltung - Gleichlauf von gesetzlichen Mindesturlaub

  • LAG München, 29.09.2011 - 4 Sa 452/11  

    Elternzeit als Beschäftigungszeit - Gruppenstufenzugehörigkeit - ERTV der

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2011 - 5 TaBV 50/11  

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats; unbegründeter Feststellungsantrag zur

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 20 Sa 1790/11  
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