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   BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05   

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BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05 (https://dejure.org/2005,2719)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2005 - 9 AZR 209/05 (https://dejure.org/2005,2719)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2005 - 9 AZR 209/05 (https://dejure.org/2005,2719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst

  • IWW

    GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 12 GG Art... . 33 Abs. 5 BGB § 241 Abs. 2 BGB § 242 BGB § 611 ZPO § 256 SGB III § 25 SGB III § 341 SGB V § 5 SGB V § 9 SGB V § 226 SGB V § 253 SGB V § 257 SGB VI § 1 SGB VI § 7 SGB VI § 162 SGB VI § 171 SGB XI § 20 SGB XI § 26 SGB XI § 57 SGB XI § 59 BHO § 23 BHO § 44 BeamtVG § 6 BAT § 50 Abs. 2 ATV vom 1. März 2002 § 15 ATV vom 1. März 2002 § 16
    EGG, BGB, ZPO, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB XI, BHO, BeamtVG, BAT

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung und die Kosten der Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Rahmen eines Einsatzes eines Lehrers im Auslandsschuldienst; Wegfall des Anspruchs auf Fortzahlung ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12; ; ... GG Art. 33 Abs. 5; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 611; ; ZPO § 256; ; SGB III § 25; ; SGB III § 341; ; SGB V § 5; ; SGB V § 9; ; SGB V § 226; ; SGB V § 253; ; SGB V § 257; ; SGB VI § 1; ; SGB VI § 7; ; SGB VI § 162; ; SGB VI § 171; ; SGB XI § 20; ; SGB XI § 26; ; SGB XI § 57; ; SGB XI § 59; ; BHO § 23; ; BHO § 44; ; BeamtVG § 6; ; BAT § 50 Abs. 2; ; ATV vom 1. März 2002 § 15; ; ATV vom 1. März 2002 § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurlaubung angestellter Lehrkraft ohne Fortzahlung der Bezüge für Einsatz im Auslandsschuldienst - keine Beitragspflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Sozialversicherung - keine Gleichbehandlung mit beamteten Lehrkräften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 502
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 360/02

    Ruhen einer tariflichen Übergangsversorgung

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
    Ihre Beschäftigungsverhältnisse weisen derart wesentliche Unterschiede auf, dass sie nicht miteinander verglichen werden können (BAG 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262 mwN; 26. August 2003 - 3 AZR 360/02 - AP BAT § 2 SR 2x Nr. 3 mwN; BVerwG 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65).

    Für die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen der Beamten und Angestellten können demgemäß unterschiedliche Versorgungsregelungen bestehen (BAG 26. August 2003 - 3 AZR 360/02 - aaO).

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01

    Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
    Es besteht jedoch kein Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungs- und Regelungsbereichen gleich zu regeln (BAG 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - BAGE 87, 180; 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 -BAGE 106, 1).

    Die Dienstherrn sind ihren Beamten zur Alimentation verpflichtet, weshalb es auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gebietet, angestellte Lehrkräfte in gleicher Weise wie beamtete Lehrkräfte zu vergüten (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 - BAGE 106, 1).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
    Ihre Beschäftigungsverhältnisse weisen derart wesentliche Unterschiede auf, dass sie nicht miteinander verglichen werden können (BAG 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262 mwN; 26. August 2003 - 3 AZR 360/02 - AP BAT § 2 SR 2x Nr. 3 mwN; BVerwG 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65).
  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 963/94

    Hamburger Ruhegeldgesetz; Verfassungsmäßigkeit des 9. ÄndG

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
    Zwischen den Beamten und ihren Dienstherrn besteht eine besondere verfassungsrechtlich verankerte Rechtsbeziehung (Art. 33 Abs. 5 GG) (BAG 12. März 1996 - 3 AZR 963/94 - AP RuhegeldG Hamburg § 3 Nr. 1 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 111).
  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 620/92

    Beihilfeleistungen bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
    Ihre Beschäftigungsverhältnisse weisen derart wesentliche Unterschiede auf, dass sie nicht miteinander verglichen werden können (BAG 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262 mwN; 26. August 2003 - 3 AZR 360/02 - AP BAT § 2 SR 2x Nr. 3 mwN; BVerwG 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65).
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/73
    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
    Der Beamte ist seinem Dienstherrn umfassender als der Angestellte und deshalb mit diesem nicht vergleichbar verpflichtet (BVerfG 7. November 1979 - 2 BvR 513/73, 2 BvR 558/74 - BVerfGE 52, 303).
  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 563/96

    Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
    Es besteht jedoch kein Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungs- und Regelungsbereichen gleich zu regeln (BAG 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - BAGE 87, 180; 3. April 2003 - 6 AZR 633/01 -BAGE 106, 1).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
    Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 -LM ZPO § 256 Nr. 142).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 37/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit einem ausländischen Hochschulabschluß

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02

    Arbeitszeit während der Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
    die Verpflichtung des Angestellten zur Dienstleistung und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Arbeitsvergütung (§ 611 BGB) (Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - BAGE 103, 54 mwN).
  • BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84

    Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden

  • LAG Köln, 02.02.2005 - 3 Sa 1185/04

    Auslandsschuldienst, Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten,

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 27.07.1995 - 6 AZR 129/95

    Keine Beihilfe nach Wegfall des Vergütungsanspruchs

  • BAG, 07.12.1988 - 4 AZR 471/88

    Fürsorgepflicht und Fürsorgerecht des Drittschuldners zur Prüfung der

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

  • BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 311/91

    Beihilfeanspruch bei Teilnahme an Arbeitskampf

  • BAG, 17.01.1985 - 2 AZR 5/84
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer

    Das Beamtenverhältnis dagegen stellt eine durch Verwaltungsakt begründete öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung dar, die allgemein durch Gesetz geregelt wird (BAG 15. November 2005 - 9 AZR 209/05 - Rn. 41 mwN, AP BAT § 50 Nr. 18).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09

    Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung

    Beamten- und Anstellungsverhältnisse gehören unterschiedlichen Ordnungs- und Regelungsbereichen an, die eine vollständige Gleichbehandlung ausschließen (vgl. näher Senat 15. November 2005 - 9 AZR 209/05 - zu II 5 der Gründe, AP BAT § 50 Nr. 18) .
  • LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen

    Danach haben beide Arbeitsvertragsparteien ihre Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Vertragspartners so zu wahren, wie dies von ihnen unter Berücksichtigung ihrer Stellung im Betrieb, ihrer eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann ( vgl. BAG, 15. November 2005, 9 AZR 209/05, NZA 2006, 502, Rn. 27; 26. März 2009, 2 AZR 953/07, NZA-RR 2010, 516, Rn. 24 ).
  • LAG Köln, 20.01.2010 - 3 Sa 420/09

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Aushändigung der im Betrieb des Arbeitgebers

    Definieren lässt sich die Fürsorgepflicht als Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Belange des Betriebes und der gesamten Belegschaft nach Treu und Glauben billigerweise möglich ist (BAG, Urteil vom 07.12.1988, NZA 1989, 333; BAG, Urteil vom 15.11.2005 - 9 AZR 209/05 - NZA 2006, 502).

    Besteht eine derartige normative Regelung, scheidet ein Rückgriff auf die allgemeine Fürsorgepflicht aus (BAG, Urteil vom 15.11.2005 - 9 AZR 209/05 - NZA 2006, 502).

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer

    Das Beamtenverhältnis dagegen stellt eine durch Verwaltungsakt begründete öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung dar, die allgemein durch Gesetz geregelt wird (BAG 15. November 2005 - 9 AZR 209/05 - Rn. 41 mwN, AP BAT § 50 Nr. 18).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 Sa 299/09

    Bewerberverfahrensanspruch - Anrechnung befristeter Vorbeschäftigungszeiten auf

    Ungeachtet der Frage, inwieweit im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG eine differenzierte Behandlung der verschiedenen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes zulässig ist (vgl. Kammer 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - Juris Rn. 30 f.), ist jedenfalls das vom beklagten Land angewendete Instrument der fiktiven Laufbahnnachzeichnung grenzwertig, weil das Laufbahnprinzip nur im Beamtenrecht gilt (vgl. BAG 18.09.2001, Juris Rn. 33) und Beamten- und Arbeitsverhältnisse sich wesentlich voneinander unterscheiden (vgl. BAG 15.11.2005 - 9 AZR 209/05 - Juris Rn. 41), so auch und gerade bei der Ausgestaltung und Zwecksetzung von "Probezeiten" (BAG 18.09.2001, Juris Rn. 35).
  • LAG Nürnberg, 28.11.2006 - 7 TaBV 30/05

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Arbeitszeitregelung

    Diese Voraussetzungen sind bei einer behauptenden Feststellungsklage regelmäßig erfüllt, wenn das Recht von den übrigen Beteiligten bestritten wird (BAG Urteil vom 15.11.2005, Az.: 9 AZR 209/05 - NZA 06, 502).
  • VG Köln, 31.05.2006 - 3 K 61/05

    Vermittlung angestellter Auslandsdienstlehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen in den

    Zur Begründung trägt sie unter Hinweis auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 15. November 2005 - 9 AZR 209/05 - vor, die Beklagte sei nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge für in den Auslandsschuldienst vermittelte Lehrer, die als Angestellte im Landesdienst tätig seien, zu übernehmen.

    An dieser Einschätzung vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 15. November 2005 - 9 AZR 209/05 - eine Rechtspflicht des dort beklagten Landes Nordrhein- Westfalen zur Übernahme der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und der Kosten der Zusatzversorgung zur VBL für den Zeitraum des Einsatzes des dortigen Klägers im Auslandsschuldienst verneint hat.

  • LAG Nürnberg, 29.11.2006 - 7 TaBV 30/05

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Arbeitszeitregelung

    Diese Voraussetzungen sind bei einer behauptenden Feststellungsklage regelmäßig erfüllt, wenn das Recht von den übrigen Beteiligten bestritten wird (BAG Urteil vom 15.11.2005, Az.: 9 AZR 209/05 - NZA 06, 502).
  • LAG Hamm, 06.10.2011 - 15 Sa 508/11

    Tarifablösung bei Betriebsübergang

    Hat jemand bei der Gegenseite ein schutzwürdiges Vertrauen darauf hervorgerufen, dass er sein Recht nicht oder nur unter bestimmten Maßgaben ausüben wird, kann dies die Ausübung ausschließen oder jedenfalls einschränken, wenn sich die Gegenseite hierauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihr die Rechtsausübung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BAG vom 15.11.2005 - 9 AZR 209/05, NZA 2006, 502; BGH vom 22.05.1985 - IV a ZR 153/83, BGHZ 94, 344).
  • LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 79/10

    Übertragung sächsischer Rettungsdienste auf "Rettungszweckverband";

  • ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07

    Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam

  • LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 81/10

    Übertragung sächsischer Rettungsdienste auf "Rettungszweckverband";

  • LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 83/10

    Übertragung sächsischer Rettungsdienste auf "Rettungszweckverband";

  • LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10

    Übertragung sächsischer Rettungsdienste auf "Rettungszweckverband";

  • LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 80/10

    Übertragung sächsischer Rettungsdienste auf "Rettungszweckverband";

  • LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 82/10

    Übertragung sächsischer Rettungsdienste auf "Rettungszweckverband";

  • ArbG München, 22.02.2013 - 33 Ca 9255/12

    Zur Eingruppierung von Lehrkraften an städtischen Berufsschulen unter Geltung des

  • LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 84/10

    Übertragung sächsischer Rettungsdienste auf "Rettungszweckverband";

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - 1 A 106/20

    Anforderungen an die Zugrundelegung der richtigen Entgeltgruppe

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